also m.W. behälst du doch während der Elternzeit die Planstelle an deiner Schule und kehrst nach der Beendigung wieder darauf zurück! Und wenn jemand für deine Vertretung eingestellt wird, so erhält diese/r einen zeitlich befristeten Vertrag bis zu dem Tag, wo wieder einsteigst, wo soll da das Problem liegen?
Davon zu unterscheiden ist eine Beurlaubung von >1 Jahr. Da wird dann deine Planstelle in eine Leerstelle umgewandelt. Die kann dann für eine anderen BewerberIn zur Planstelle werden.
Der Vollständigkeit halber noch folgende Info (und auch Tipp für Versetzungswünsche): Sowohl nach Elternzeit als auch Beurlaubung von >1 Jahr soll der Wiedereinstieg an die Einsatzschule "wohnortnah" erfolgen. Ob das jetzt 30 km, 43 (?) km oder 25,5 km bedeutet, hängt dann wohl von den lokalen Möglichkeiten ab.
Ob diese Regelung nur für das "nette" NRW gilt, erfragst du am besten bei deinem Personalrat!
Beiträge von rudolf49
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o.k., das mag sein. Meine Aussage bezog sich auf NRW.
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einfaches Beispiel: L ist freitags und montags krank, als AngestellteR wird Krankmeldung erforderlich, da mehr als 3 Kalender-Tage, für BeamtIn nicht, da nur 2 Dienst-Tage betroffen sind.
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alem: Na dann herzlichen Glückwunsch deiner Kollegin für das ebay-"Schnäppchen", hat sie sich auch über die Folgekosten (Wartung, Reparaturen, Ersatzteile ...) informiert? Ist ja fast wie beim Auto: Die tatsächlichen Kosten bestehen ja auch nicht nur aus denen für Sprit!
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Macht denn bei Euch die Feuerwehr keine "Brandschau"? Wenn die Mängel feststellen, werden die auch schleunigst behoben!
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gibt's doch auch mit verschiedenen Tieren und den dazu gehörenden Wecklauten. z.B http://suche.gmx.net/search/pi…geHeight=113&imageSize=17
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kann sich ja nicht nur in reduziertem Gehalt ausdrücken, sondern soll sich ausdrücklich auch auf alle dienstlichen Aufgabern auswirken. Selbstverständlich ist vorstellbar, dass du nur an einem Teil der Konferenzen teilnimmst. Das wird auch garnicht so selten so praktiziert.
Leider ist es aber wohl nicht ganz zu vermeiden, dass du als Teilzeitbeschäftigte eine proportional höhere Belastung in Kauf nehmen musst.Habe hier nochmal ein sehr informatives Info-Blatt herausgesucht, dass in Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Dienststelle erstellt wurde:
http://www.gesamtschul-pr.de/download/TZInfo2008_10.pdf
Ds sollte weiterhelfen, ansonsten dein Personalrat! -
wie so ein Teil zu bauen ist, kannst du z.B. hier nachgucken: http://www.wings-of-art.com/Ca…/CajonGoldenerSchnitt.pdf
Materialkosten würde ich auf ca. 15-20 € schätzen, dir aber zum Bau wirklich einen erfahrenen und sehr engagierten Heimwerker/Schreiner an deiner Seite empfehlen. Und wie das Ganze mit einer Grundschulklasse zu bewerkstelligen sein soll, kann ich mir auch nicht vorstellen.
Aber das ist natürlich ein tolles Instrument!
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Hab's gerade bei der bayrischen "Klassenfirma Füxe" gefunden. Wenn du sie anschreiben magst:
fuexefirma@gmx.de -
da hat der Pflasterverleger aber recht.
Ich würd mir mal überlegen, wie groß denn die Differenz zwischen 7,20/m2 und sagen wir mal 25 €/m2 bei einer Terrasse von sagen wir mal 20 m2 ist. Und dann würd ich mir mal überlegen, wieviele Jahre ich diese Terrasse gerne nutzen möchte, und ob sie, bzw. ich mir das nicht wert wäre... -
aus Sperrholz findest du bei http://www.schuelerfirma-stoeckchen.de/3.html , Standardmaße sind A5 und A4 hoch- oder querformatig, du kannst aber auch nach jedem anderen Maß fragen.
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findest du auch bei einer Düsseldorfer Schülerfirma. Schau mal unter "Aktuelles" bei http://www.schuelerfirma-stoeckchen.de , da ist so eine Bank abgebildet. Gibt's in verschiedenen Größen!
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Ich denke, dass die Beihilfestelle dem Datenschutz unterliegt und Laborbefunde oder ärztl. Diagnosen nicht weitergeben darf. Zur Beamtung hat der Amtsarzt "die gesundheitliche Eignung" festzustellen, eine Querverbindung zur Beihilfe würde ich ausschließen!
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Große Klasse, muss ich nachbauen lassen. Die Klebepistole ist fast schon vorgewärmt!
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scharfe Kanten werden entstehen, sind aber leicht mit Schleifpapier weg zu bekommen. Bemalung dürfte mit edding gelingen.
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Das haut aber nur hin, wenn ein Arbeitszeitmodell tatsächlich zur Entlastung führen würde. Die Erfahrungen aus Hamburg haben aber ergeben, dass alle Lehrer im Schnitt 2 Std. mehr zu arbeiten hatten als vor Einführung des AZM. http://www.hvoss.com/Lehrerarbeitszeit/AZM.pdf (siehe Folie 25 der PPP) Was den Verdacht, unter dem Vorwand der Gerechtigkeit ein Sparmodell zu installieren, bestätigt.
Vielleicht darf ich -vor allem die jüngeren KollegInnen- daran erinnern, dass es einst ein sehr bewährtes Instrument gab, besondere Belastungen z.B. durch Korrekturfächer auszugleichen, das waren eine deutlich höhere Zahl von Verfügungsstunden, die schulintern vergeben werden konnten. -
Es ist ja schön, dass die Landesregierung sich Gedanken um die gerechtere Verteilung der Arbeitslasten bei LehrerInnen macht und aus diesem Anlass eine Arbeitszeituntersuchung von Mummert&Partner aus dem Jahr 1999 zitiert. Und hat diese Untersuchung bezügl. der Arbeitszeiten nicht ergeben, dass diese deutlich über dem Schnitt des öffentl. Dienstes liegen? Und sind wie diese Ergebnisse umgesetzt worden?
In Hamburg wurde vor mehreren Jahren mit ähnlicher Argumentation (Gerechtigkeit usw.) ein Jahresarbeitszeitmodell eingeführt, unter dem Strich kann man sagen, zum Nutzen des Arbeitgebers! Der Vorsitzende des dortigen Gesamtpersonalrats hat die Entwicklung von Beginn an kritisch begleitet. Viele Informationen sind auf der homepage http://www.hvoss.com/Lehrerarbeitszeit/AZM.pdf nachzulesen. -
Mal ganz im Ernst: meintest du eine Putzfrau für die Schule???
Das Modell wäre ausbaufähig.... -
seh ich wie alias.
Und wo sind eigentlich die häufig zitierten "Minusstunden" rechtlich abgelegt? Mag ja sein, dass die Niedersachsen da ja weiter entwickelt sind als wir in NRW ...
Bekannt ist mir die Möglichkeit der Vor- und Nacharbeit. Die kann z.B. ganz hilfreich sein, findet aber immer nach Absprache zwischen SL und KollegIn statt. Und Absprachen werden nicht aufgenötigt, sondern gemeinsam getroffen! -
kenn ich nur von Jahresarbeitszeit-Modellen wie etwa in Hamburg (die übrigens dazu geführt haben, dass alle KollegInnen im Schnitt 2 WStd. mehr unterrichten).
In NRW ist das Pflichtstundenmodell die Regel, und das bedeutet je nach Schulform 25 - 28 Unterrichtsstunden pro Woche. Punkt. Hätte ich Unterricht in einer Klasse, die z.B. auf Klassenfahrt oder im Betriebspraktikum ist, stehe ich für Vertretungsunterricht oder sonstige dienstliche Tätigkeiten zur Verfügung, erwirtschafte aber, falls meine angebotene Arbeitskraft nicht abgefragt werden sollte, keine "Minusstunden". Das von Euch beschriebene Schulleiterverhalten mag ja dazu dienen, mehr Unterrichtszeiten zu "erwirtschaften", entbehrt aber m.W. jeglicher juristischer Grundlage. Also: Personalrat einschalten!
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