Beiträge von rudolf49

    Für mich war beim Eintritt in die GEW immer auch die Frage von Bedeutung, dass ich meine Rechte als Arbeitnehmer (und das sind wir in der Tat ja auch) vertreten sehen, bzw. an deren Gestaltung aktiv mitwirken möchte. Und das geht bekanntermaßen ja nur organisiert!

    Zitat

    Sorry, aber wenn ich einen solchen Kommentar lese, geht mir der Hut hoch...

    Wenn's dir weiterhilft, warum nicht? Noch besser: es hülfe das Problem zu lösen, geleistete Mehrarbeit ohne schriftliche Vertragsgrundlage nachträglich vergütet zu bekommen.

    Falls die mehrgearbeiteten Stunden nachbezahlt werden (was ich mal bezweifeln möchte), ist ja alles o.k. Ansonsten würde ich im Gespräch mit dem SL versuchen, die vorgearbeiteten Stunden nach Absprache abzubummeln. Bin kein Hesse, in NRW haben wir aber eine entsprechende Möglichkeit ausdrücklich in der Allg. Dienstordnung (§ 11 Arbeitszeit, Vertretungsunterricht, Mehrarbeit) stehen.

    die mögliche Anzahl der bildbaren Klassen kann ich dir nicht sagen. Sinnvoll halte ich aber die Konzentration auf eine GU-Klasse. Auch wenn Talida von anderen Erfahrungen berichtet, halte ich die "Bündelung" von I-Kindern für einen großen Vorteil, weil dadurch mehr sonderpädagogische Unterstützung + damit Doppelbesetzung möglich wird! Und Schulen, die Gemeinsamen Unterricht, demnächst Inklusion inhaltlich tragen, berücksichtigen dies, indem sie GU-Klasse mit einer geringeren Klassenstärke (max. 22-25 Kinder) vorsehen. Das sollte bei der von dir genannten zu erwartenden SchülerInnenzahl zu ermöglichen sein!

    Also grundsätzlich war es früher und ist heute (z.B. in NRW)überwiegend immer noch so, dass für die Arbeitszeit der LehrerInnen das sogenannte Pflichtstundenmodell zugrunde gelegt wird. Je nach Schulform und Bundesland hat man 25, 27 oder auch 28 Schulstunden zu unterrichten. Darin sind dann Elternabende, Aufsichten, Sprechtage usw. enthalten.
    In HH gilt ein anderes Modell, da werden unter dem Segel der "Chancengerechtigkeit" bestimmte Fächer in bestimmten Jahrgängen mit einem bestimmten Faktor belegt und zu einer bestimmten Jahresarbeitszeit hochgerechnet. Da kann es sein, das auch Aufsichten zusätzlich berücksichtigt werden. Insgesamt hat dieses Gerechtigkeit versprechende Modell aber wohl nur dem Arbeitgeber geholfen. Soweit ich weiß, hat die HH-GEW in einer Untersuchung nachgewiesen, dass im Schnitt alle KollegInnen 2 Std. mehr als nach dem Pflichtstundenmodell arbeiten, aber das wissen die HH-KollegInnen (z.B. caliope) natürlich aus eigener Erfahrung viel besser.

    In der VO zum Schulgesetz NRW findet sich unter §93 Abs. 2 folgende Formulierung:
    "(4) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines
    Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen
    um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden. Eine
    Überschreitung um mehr als zwei Stunden soll in der Regel nicht
    ohne Zustimmung der betroffenen Lehrkraft erfolgen, wenn sie über
    zwei Wochen hinaus andauert. Die zusätzlich oder weniger erteilten
    Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen,
    ausnahmsweise im folgenden Schuljahr."
    Der letzte Satz schafft Klarheit.

    Ich arbeite zwar nicht an einer Grundschule, aber viel eher als das passende Buch solltest du die räumlichen Möglichkeiten vor Ort erkunden. Gibt's einen Werkraum, wie ist er ausgestattet, welche Werkzeuge und Materialien hält er vorrätig? Und wenn du dir dann überlegen möchtest, was du mit deinen Dritt- oder Viertklässler werken kannst, empfehle ich dir einen Blick in die Kataloge, z.B. Winklerschulbedarf. Da findest du nicht nur die Bausätze, sondern i.a.R. auch die Baupläne. Danach solltest du entscheiden, was du dir, bzw. auch deinen SchülerInnne zutraust.

    Das sehe ich etwas anders: "Bevorzugt" heißt eben bevorzugt und kann dann dazu führen, dass du bei Erfüllung dieses Bevorzugungskriteriums (nach Fächerkombi usw.) die Ordnungsgruppe derjenigen BewerberInnne überholst, die diese nicht erfüllen. Empfehlung: Nimm Kontakt zum zuständigen Örtl. Personalrat auf!

    Aber dafür ist doch m.E. der Schulträger = Schulverwaltungsamt verantwortlich, dass Ihr ungehindert mit Eltern, Behörden usw. telefonieren könnt. Das gehört doch unmittelbar zu den Aufgaben einer LehrerIn. In unserer Stadt ist das überhaupt kein Problem, da wo es eins ist, würde ich den Personalrat einschalten! Der sollte ggfls. entsprechende Verhandlungen führen!

    Hallo Ilse, was du da beschreibst, hat mit GU oder gar Inklusion überhaupt nichts zu tun. Das Mindeste wäre ja wohl, die Stunden aus der Schüler-Lehrer-Relation (je nach Förderschwerpunkt) zu übernehmen (+ Mehrbedarf). Im ungünstigsten Fall Förderschwerpunkt L 2,6 Std. pro Kind, bei anderen Förderschwerpunkten entsprechend höher (NRW).


    Habt Ihr bei Euch keinen AK derGU-LehrerInnen? Ansonsten würd ich dir raten: setz dich mit anderen zusammen, besprecht das Problem mit Euerm Örtlichen Personalrat GS (du hast ja deine Planstelle an einer GS) und lass dich nicht abwimmeln. Die von dir geschilderten Zustände (15 Kinder in 13 Klassen an 3 Schulen, wie wir eigentlich dier Fahrzeit berechnet??) sind absolut skandalös, kontraproduktiv zur GU-/Inklusions-Idee und gehören abgeschafft!!

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