Beiträge von rudolf49

    Und was hindert dich daran, nach der Entlohnung deiner Lehrtätigkeit zu fragen? Entweder du findest für dich Beründungen z.B. der pädagogischen Art, dann mag es dir egal sein. Völlig legitim scheint mir aber auch die Frage, was deinem Arbeitgeber deine Tätigkeit wert ist, bzw. dir selbst. Überlegungen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis (Entfernung zur Schule, wie oft sollst du pro Woche antreten usw.) können dann deine Entscheidung abrunden!

    Vielleicht guckst du dir einfach mal die Bausatz-Angebote z.B. bei winklerschulbedarf oder opitec (etwas teurer) an, dort kannst du auch die Bauanleitungen herunterladen und dann entscheiden, ob + was du dir für die praktische Umsetzumng vorstellen könntest. Mein Tipp: Fang einfach an, bleib ruhig 2-3 Klassen unter der empfohlenen Altersangabe und vor allem: bau die Werkstücke erst einmal selbst, bevor du deine Werkgruppe daransetzt!

    gilt erst mal der überarbeitete Erlass
    http://www.schulministerium.nr…chulrecht/Erlasse/WRL.pdf
    Der sagt ziemlich deutlich:

    Zitat

    3.3 Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausreichen-
    der Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nicht genehmigt
    werden.


    Die erhöhten Reisekostenmittel für 2013 sind ja nicht aus Einsicht der PolitikerInnen in die Notwendigkeit bereitgestellt worden, sondern nur die erzwungene Konsequenz auf die Gerichtsbeschlüsse, gelten für dieses Jahr und sagen überhaupt nichts darüber aus, ob denn diese 13,5 Millionen ab jetzt jährlich zur Verfügung gestellt werden. Und auf eine konkrete Frage könnte Frau Hendricks auch nicht mehr ausweichen.

    Unsere Schule (Großstadt, FSLE) hat mit allen teinahmewilligen (ca. 90 %, Rest wurde beschult) SchülerInnen einen Tagesausflug zum Schlittenfahren nach Willingen/Sauerland gemacht. Ein großes Erlebnis für alle! Der Aufwand hielt sich sehr in Grenzen: Elternbrief, Einverständniserklärung, Busse chartern. Aufsicht war überhaupt kein Problem, viele nette Sozialkontakte quer durch alle Altersklassen, begeisterte Kindschar. Wir haben schon überlegt, die Aktion nächstes Jahr zu wiederholen.

    Zum einen hat die GEW für die von ihr vertretenen angestellten KollegInnen noch garnicht zugestimmt + berät über weitere Kampfmaßnahmen, zum anderen gilt dieses Verhandlungsergebnis nicht automatisch für die Beamten. Die erkämpfen sich nämlich ihre Gehaltserhöhung nicht selber, sondern haben in der Vergangenheit von den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes insofern profitiert, dass die meisten Landesparlamente die Besoldungserhöhungen in etwa gleicher Höhe -und auch darunter!- beschlossen haben.

    Ich denke, dass da kein Problem auftauchen dürfte, da du ja als Tarifbeschäftigter angestellt wirst. Anders als beim Beamten, der eine Nebentätigkeitsgenehmigung einholen müsste, brauchst du diese nur anzuzeigen. Gilt zumindest für NRW. Hier ein Textauszug aus dem Rd.Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 16. 6. 2008 "Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung im Tarifbereich im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung"


    2. Nebentätigkeit
    Nach § 3 Abs. 4 TV-L haben Tarifbeschäftigte Nebentätigkeiten gegen Entgelt
    ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.


    Und gut ist.

    Lasss dich nicht entmutigen. War in der Vergangenheit bei vielen Einstellungsgesprächen dabei und kann dir versichern: Jede Kommission ist anders "gestrickt", in jeder Einstellungsrunde gibt's eine andere Auswahl von BewerberInnen, letztlich "objektiv" und damit vergleichbar sind die Entscheidungen der Kommissionen nicht. Vielleicht ist das auch gut so, Fragen der "Chemie" spielen offensichtlich auch eine Rolle. Warum auch nicht?

    Jeder Kollege, jede Kollegin sollte zu jeder Zeit uneingeschränkten Zugang zum Diensttelefon haben. Dabei geht es m.E. nicht so sehr um die (kleinkarierte) Frage, wer die Kosten trägt, sondern um die Möglichkeit, auch spontan Elterngespräche (und die sind vielfach nur per handy zu erreichen) führen zu können. Gründe dafür gibt es zahlreich: z.B. plötzliche Erkrankung, pädagogische, disziplinarische usw.
    Worin soll denn die Einschränkung, von der du berichtest, sachlich begründet sein? Die Kosten können es ja wohl nicht sein, die Flat gibt's nicht nur für die Privatanschlüsse, sondern die nutzen die Kommunen wohl auch. Ich würde weiter hartnäckig und nervend innerhalb der Schule und auch mit dem Personalrat argumentieren!

    rotherstein gibt in ihrem Beitrag auf einen wichtigen Hinweis: Zeiten für Teambesprechungen als Unterrichtszeit einplanen! Das entsprach in den frühen Zeiten des GU auch gewerkschaftlichen Forderungen und wurde weitgehend beherzigt. Wenn ich hier in verschiedenen Beiträgen die praktizierte Abordnungpraxis von SonderpädagogInnen nachlese, scheint dieses wichtige Detail ein wenig in Vergessenheit geraten zu sein...

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