Das hört sich ja wirklich übel an! Allerdings kann man an der Situation erst dann etwas ändern, wenn auch die Schulleitung mit im Boot ist.
Zu deinen Fragen:
Einen Integrationshelfer können nur Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten beantragen. Der wird allerdings nur bewilligt (Kostenübernahme), wenn eine entsprechende Bescheinigung (Psychologe) vorliegt, dass eine seelische Behinderung vorhanden oder unausweichlich ist. An unserer Schule helfen wir den Eltern, diese Kräfte zu beantragen und vermitteln die Kontakte, aber wir können eigenständig keine Anträge stellen.
Wenn dein Schüler sich vom Schulgelände entfernt und du ihn nicht mehr findest, informierst du selbstverständlich die Eltern. Sollten die nicht in der Lage oder Willens sein, das Kind zu suchen, musst du die entsprechende Polizeidienststelle anrufen und dort das Verschwinden des Kindes melden. Das ist an unserer Schule schon passiert und war so mit den Erziehungsberechtigen abgesprochen, bzw. ihnen angekündigt.
Bei uns werden Kinder, die durch ihr Verhalten den Unterricht für sich und andere derartig sprengen, vom Unterricht ausgeschlossen. Das passiert in Absprache mit der Schulleitung wenn alle anderen Maßnahmen (bei uns gibt es einen entsprechenden Katalog) an diesem Tag zu keinem Erfolg geführt haben. Sollten die Eltern tatsächlich mehrfach nicht erreichbar sein, habe ich auch schon das Jugendamt angerufen. Der Familienzusammenhang war dort bekannt und es wurde dann auch von dieser Seite thematisiert, dass ein Verleugnen nichts bringt. Allerdings geht das natürlich nur bei massiven Unterrichtsstörungen. Das Beschimpfen allein ist kein Grund, auch wenn es dich berechtigterweise ärgert und frustriert.
Zum guten Schluss gibt es in NRW im Schulgesetz die §§53 und 54 (Ordnungsmaßnahmen und Schulgesundheit). Im Falle einer Bedrohung oder eines derartigen tätlichen Angriffs wäre bei uns der Schultag sofort beendet und die Eltern müssten das Kind abholen. Sollten sie telefonisch nicht erreichbar sein (oder sich verleugnen, Telefon abstellen usw.) würden wir uns wieder an die nächste Stelle wenden (Jugendamt, Schulamt usw. und weitere Maßnahmen besprechen.
Wichtig ist in diesen Fällen eigentlich immer, dass alle ins Boot geholt werden, die greifbar sind: Schulamt, Kollegen der zuständigen Förderschule, Schulsozialarbeit, Jugendamt usw. und das alles entsprechend dokumentiert wird.