Beiträge von Tintenklecks

    Die Kosten werden vom Jeweiligen Träger auf die Stelle umgeleitet, die diese Maßnahme finanziert. Das kann das Sozialamt aber auch das Jugendamt sein.
    Ich habe in meinem Fall eine formlose Begründung für die Kostenübernahme geschrieben. Dabei ist ganz wichtig, das darin steht, ohne I-Helfer kann und wird das Kind nicht an der Fahrt teilnehmen. Bei uns gibt es zudem einen Konferenzbeschluss, dass Eltern nicht als Begleitpersonen zu mehrtägigen Fahrten mitgenommen werden sollen. Also gab es keine Alernative zur I-Helferin.


    Bei uns wurde eine Kostenübernahme auch erst verneint, das scheint aber normal zu sein. Wieso bezahlen, wenn man sich auch drücken kann...

    Da ich bei uns an der Grundschule Konrektorin bin, kann ich mir die Schwierigkeiten auf beiden Seiten sehr gut vorstellen. Ich bin auch jünger als ein großer Teil des Kollegiums und zudem durch Ausfallzeiten unseres SL auch längerfristig Alleinverantwortliche. Man braucht eben auf beiden Seiten Verständnis und als Leitung entsprechende Fortbildung.


    Mich stört einfach immer mehr, dass GS-Leitungen nicht entsprechend bezahlt, freigestellt usw. werden, von Sekretretärinnenstunden will ich gar nicht reden. Also bewirbt sich kaum jemand und junge Kollegen werden verheizt. Wenn dunämlich den Job erstmal hast und irgendwo gibt's Probleme, interessiert das die Schulaufsicht herzlich wenig.

    Auch bei allem Wohlwollen vom Schulamt kann eine SL-Stelle auch an einer kleinen Schule nur besetzt werden, wenn offiziell ausgeschrieben wurde und die Bewerber das entsprechende Verfahren durchlaufen haben. Vorher gibt die Bezirksregierung ihre Zustimmung nicht. Ich habe einige Kandidaten kennengelernt, die trotz einer Revision nicht besetzt worden sind, weil die Ergebnisse nicht dem entsprachen, was man sich dort erhoffte. Auch mit dem Hintergrund, dass auf einen Bewerber für eine SL-Stelle etwa drei freie Stühle kommen. Es kann natürlich sein, dass es hier um eine kommissarische Leitung geht, da ist ja alles möglich.


    Grundsätzlich finde ich jedoch eine so kurze Berufserfahrung eher schwierig, da besonders an Grundschulen der Umgang mit den Kolleginnen viel Fingerspitzengefühl erfordert. Da ist es eher leichter, bei Problemen sagen zu können, dass kenne ich auch, das habe ich auch schon erlebt. Umgekehrt wird schnell mangelnde eigene Erfahrung mit Schülern/Eltern/Tagesgeschäft vorgeworfen.


    Andererseits kann man sich Kandidaten, die diesen Job machen wollen, nicht aus dem Katalog bestellen und aussuchen und von daher wird man sich damit zufrieden geben müssen, was da ist.

    Hallo!
    Ich bin Konrektorin einer eher großen Grundschule, allerdings mit entsprechender Revision und Wechsel der Schule und Verwaltungszeiten. Leider hatte ich in diesem Schuljahr bereits für ca. 12 Wochen das Vergnügen, den Laden allein zu leiten mit der vollen Verantwortung und zu eher stressigen Zeiten.
    Du musst ja deine Entscheidung für dich treffen, aber da ich mittlerweile weiß, was da alles dranhängt, würde ich die Finger davon lassen.
    Meiner Meinung nach geht ein bisschen Schulleitung nicht, du trägst als Vertretung alle Entscheidungen mit, auch dann wenn du es anders gemacht hättest. Der Zeitaufwand ohne zusätzliche Entlastung ist zudem nicht zu unterschätzen, ich bin da großzügig ausgestattet für GS Verhältnisse, das deckt den realen Auffwand jedoch in keiner Weise. Vom Geld reden wir besser erst gar nicht.
    Ich würde mich auf diese "Zwitterlösung" nicht einlassen, auch schon deshalb nicht, weil da für dich und deine Kollegen überhaupt keine Rollenklarheit herrscht.

    Ich muss gerade mal klugscheißen: einen Schulbegleiter bekommt man nicht über ein AOSF, sondern über die zuständige Stelle im Jugendamt. Ein AOSF trifft einen Aussage über den sonderpädagogischen Förderbedarf und soll ermitteln, ob ein Sonderpädagoge sinnvoll ist.


    Es gibt Kinder, die aufgrund von Krankheiten einen I-Helfer bekommen, aber keinerlei sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dafür müssen die Eltern sich ans Jugendamt wenden und ihn dort beantragen.


    Das ist richtig. In meiner Klasse ist ein Schüler mit I-Helfer OHNE sonderpädagogischen Förderbedarf. Normalerweise werden die Unterrichtsstunden, die von den I-Helfern begleitet werden, entsprechend gekürzt, wenn es gleichzeitig eine sonderpädagogische Unterstützung über mehrere Stunden gibt. Wichtig ist aber dabei, dass im sozial-emotionalen Förderbereich das Jugendamt nur dann die Kosten für die Schulbegleitung übernimmt, wenn ein Attest vorliegt, dass eine seelische Behinderung vorliegt bzw. unausweichlich ist. Dann müssen die Kosten nach $35a übernommen werden. Da so eine Bestätigung in den seltensten Fällen vorliegt, werden viele Anträge abgelehnt. Die Eltern müssen sich um die Beantragung kümmern, aber wir versuchen bei dem Schriftverkehr zu helfen und geben als Schule/Klassenlehrer eine entsprechende Stellungnahme ab. Aber ohne diese Bestätigung der (drohenden/unausweichlichen) seelischen Behinderung geht da bei der Bewilligung nicht viel.

    Das hört sich ja wirklich übel an! Allerdings kann man an der Situation erst dann etwas ändern, wenn auch die Schulleitung mit im Boot ist.


    Zu deinen Fragen:
    Einen Integrationshelfer können nur Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten beantragen. Der wird allerdings nur bewilligt (Kostenübernahme), wenn eine entsprechende Bescheinigung (Psychologe) vorliegt, dass eine seelische Behinderung vorhanden oder unausweichlich ist. An unserer Schule helfen wir den Eltern, diese Kräfte zu beantragen und vermitteln die Kontakte, aber wir können eigenständig keine Anträge stellen.


    Wenn dein Schüler sich vom Schulgelände entfernt und du ihn nicht mehr findest, informierst du selbstverständlich die Eltern. Sollten die nicht in der Lage oder Willens sein, das Kind zu suchen, musst du die entsprechende Polizeidienststelle anrufen und dort das Verschwinden des Kindes melden. Das ist an unserer Schule schon passiert und war so mit den Erziehungsberechtigen abgesprochen, bzw. ihnen angekündigt.


    Bei uns werden Kinder, die durch ihr Verhalten den Unterricht für sich und andere derartig sprengen, vom Unterricht ausgeschlossen. Das passiert in Absprache mit der Schulleitung wenn alle anderen Maßnahmen (bei uns gibt es einen entsprechenden Katalog) an diesem Tag zu keinem Erfolg geführt haben. Sollten die Eltern tatsächlich mehrfach nicht erreichbar sein, habe ich auch schon das Jugendamt angerufen. Der Familienzusammenhang war dort bekannt und es wurde dann auch von dieser Seite thematisiert, dass ein Verleugnen nichts bringt. Allerdings geht das natürlich nur bei massiven Unterrichtsstörungen. Das Beschimpfen allein ist kein Grund, auch wenn es dich berechtigterweise ärgert und frustriert.


    Zum guten Schluss gibt es in NRW im Schulgesetz die §§53 und 54 (Ordnungsmaßnahmen und Schulgesundheit). Im Falle einer Bedrohung oder eines derartigen tätlichen Angriffs wäre bei uns der Schultag sofort beendet und die Eltern müssten das Kind abholen. Sollten sie telefonisch nicht erreichbar sein (oder sich verleugnen, Telefon abstellen usw.) würden wir uns wieder an die nächste Stelle wenden (Jugendamt, Schulamt usw. und weitere Maßnahmen besprechen.


    Wichtig ist in diesen Fällen eigentlich immer, dass alle ins Boot geholt werden, die greifbar sind: Schulamt, Kollegen der zuständigen Förderschule, Schulsozialarbeit, Jugendamt usw. und das alles entsprechend dokumentiert wird.

    Ich habe dies auch schon genauso erlebt, da ging es um Therapiesitzungen beim Psychologen, anschließend wurde der betreffende Schüler zur Schule gebracht und wir mussten dann erst mal soweit kommen, dass er überhaupt am Unterricht wieder teilnehmen konnte.
    Auch hier waren die Termine als Begründung angegeben, erst auf massiven Druck kam raus, das die Personalplanung der Einrichtung dahintersteckte. Wenn keiner in der Einrichtung ist, kann der Bereitschaftskollege (den muss es geben) diese Termine wahrnehmen und fehlt dann nicht, wenn das Programm außerhalb der Schulzeit läuft. Für diese Arzttermine o. Ä. Wird kein Zusatzpersonal eingeplant.

    Es scheint doch sehr von der jeweiligen Schulaufsicht abhängig zu sein, wie das sogenannte "positive Formullieren" tatsächlich gemeint ist. Ich habe selbst auch schon die unterschiedlichsten Maßgaben dazu erlebt. In unserem Bezirk ist it vor einiger Zedazu extra etwa herausgegeben worden. Darin wird sehr deutlich eingefordert, dass Grundschulzeugnisse
    - sich an den Kompetenzerwartungen zu orientieren haben
    - deutlich sind und die mögliche Schullaufbahnempfehlung im Blick haben bzw. vorbereiten
    - Note und Text zusammenpassen.


    Also von Beschönigungen und nur schreiben, was das Kind kann ohne Blick auf zusätzliche Hilfen und Fördermöglichkeiten, kann nicht die Rede sein. Es wird jedoch sehr klar darauf hingewiesen, dass bestimmte Formulierungen (kann immer noch nicht..., strengt sich immer noch nicht genug an ...) nicht verwendet werden sollen.


    Es ist also schon eine aussagekräftige Beurteilung gefragt, die auch für Eltern verständlich ist, die den Lehrplan nicht unterm Kopfkissen liegen haben. Alles andere ist äußerst ärgerlich, insbesondere wenn dann hinterher bei der Schullaufbahnempfehlung die bösen Wahrheiten erst ausgesprochen werden oder der Absturz erfolgt. Ansonsten habe ich es schön öfter erlebt, dass gerade das Nicht-Passen der Note zum jeweiligen Zeugnistext die größeren Schwierigkeiten bei Eltern und Schulaufsicht hervorrufen, als das Hinweisen auf noch nicht erreichte Kompetenzen.

    Bei der Ausgangslage Grundschule und erstes Schuljahr frage ich mich allerdings, was hat die Lehrerin bewegt, mit einem schwierigen ersten Schujahr im ersten Halbjahr so einen Ausflug zu machen. Ich weiß, wovon ich spreche, ich habe auch schon einige erste Klassen hinter mir. Aber als Verantwortliche für so eine Situation muss ich mich vorher fragen, ist das für alle Schüler (und andere Mitmenschen) leistbar und aushaltbar. Wenn dem nicht so ist, dann müssen andere Ziele und/oder mehr Begleitpersonal her. Wenn das aus den unterschiedlichsten Gründen auch nicht möglich ist, dann muss auf solche Aktionen verzichtet werden.
    Das meine ich gar nicht mal negativ, gern gehe ich mit den Kleinen zu Beginn ihrer Schullaufbahn auf einen Spielplatz in der Nähe und teste erst mal aus, was so möglich ist.

    Ich bin an unserer (größeren) Grundschule auch für die Stundenpläne und den Vertretungsunterricht zuständig. Auch wir haben Kolleginnen mit unterrichtsfreien Tagen im Plan. Für mich ist es eigentlich selbstverständlich, dass diese Kolleginnen an diesen Tagen nicht im Vertretungsplan stehen. Ausnahmen gibt es allerding dann, wenn die Hütte wirklich brennt, d.h. wenn mehrere Kolleginnen gleichzeitig erkrankt oder anderweitig unterwegs sind. Das spreche ich aber immer persönlich ab und gilt nur dann, wenn es auch für die Kolleginnen praktikabel ist. Gleichzeitig wird sofort geschaut, wie diese Mehrarbeit an anderer Stelle ausgeglichen werden kann.

    Ich kenne das nur so, dass Veranstaltungen am Wochenende nur in Ausnahmefällen stattfinden. Wir hatten beispielsweise einen Tag der offenen Tür mit der Möglichkeit der Hospitation in verschiedenen Unterrichtsstunden an einem Samstag. Dieser Tag war für alle verpflichtend (mit Ausnahme natürlich für alle mit wichtigen anderen Verpflichtungen). Diese zusätzlichen Stunden wurden mit Genehmigung der Schulkonferenz an einem anderen Tag abgehängt. Bei uns war das in jenem Jahr der Tag vor den Weihnachtsferien, dem 23. Dezember. Mit dieser Lösung waren sowohl die Lehrer als auch die Eltern einverstanden. Die Schulaufsicht natürlich nicht so ganz, darüber haben wir uns aber ganz charmant hinweggesetzt.

    Hallo,
    unsere Schulleitung plant, zum nächsten Schuljahr hin den offenen Anfang einzuführen. Das würde bedeuten, dass die Kinder vor dem Unterricht nicht mehr auf dem Schulhof verbleiben, sondern 15 Minuten früher in die Klasse dürfen. Wir Klassenlehrer sollen sie dann dort beaufsichtigen. Ich sehe darin eine Ausweitung meiner Arbeitszeit und frage mich, ob es dafür nicht einen Ausgleich geben müsste. Gibt es hierzu eine rechtliche Bestimmung oder Richtlinie?
    Mir sind die Argumente für einen offenen Anfang durchaus bekannt. Mir geht es hier also nicht um eine pädagogische oder moralische Diskussion, sondern einzig und allein um die arbeitsrechtliche Seite.
    Viele Grüße
    Anna


    Wir haben ein ähnliches Problem an unserer Schule auch diskutiert. Es ging allerdings darum, dass die Kinder nicht mit dem Gongschlag zur ersten Stunde die Schule betreten sondern drei bzw. fünf Minuten vorher. Da wir eine Grundschule sind, muss also auch in diesem Zeitraum in den Klassen Aufsicht gewährleistet sein. Um alle Argumente zu hören, wurde auch der Personalrat gehört und die Rechtslage in NRW abgeklopft:
    Man kann die Kollegen nicht dazu verpflichten, ihren Dienst täglich 15 Minuten früher beginnen zu lassen. Letztendlich scheint es sogar so zu sein, dass es völlig ausreicht, wenn die Lehrperson selber erst mit Gongschlag da ist, wenn sie dann sofort in der Klasse steht und der Unterricht pünktlich beginnt. Allerdings darf dann keine Zeit mehr für allltägliche Dinge wie Kopieren etc. verloren werden. Die normalerweise üblichen 15 Minuten Aufsicht auf dem Schulgelände sind davon unberührt, da diese Zeit zur offiziellen Aufsichtszeit gehört und nicht die gesamte Schule betroffen ist.


    Ein offener Anfang ist also eine freiwillige Angelegenheit und sollte gut überlegt sein. Am einfachsten ist es, wenn man im Zweifelsfall selber den Personalrat kontaktiert.

    Ich sehe das Problem von beiden Seiten. Ich habe selber Familie und muss auch die Kinderbetreuung organisieren, andererseits bin ich bei uns für den Stundenplan verantwortlich. Zum Beispiel schätze ich es für meine eigene Familie sehr, dass ich meinen eigenen Stundenumfang einmal im Jahr so wählen kann, wie es meinen Bedürfnissen entspricht, ohne dass ich diverse Diskussionen mit meinem Arbeitgeber zu führen habe. Andererseits haben natürlich alle diese Möglichkeit, die sich dann auf meine Arbeit der Stundenplangestaltung auswirkt.
    Generell versuche ich dabei, möglichst alle Wünsche erstmal ganz neutral zu erfassen. Dabei ist es mir wichtig, dass sich sowohl die Mütter mit ihren kleinen Kindern und beispielsweise die älteren Kolleginnen mit zu pflegenden Angehörigen ernst genommen fühlen. Denn m.E. haben alle ihre Teilzeit aus guten Gründen gewählt. Da jedoch unser Kollegium fast zu 80% aus Teilzeitkräften besteht, müssen eben auch unangenehme Aufgaben zwischen den Teilzeitleuten aufgeteilt werden. Dazu gehört bei uns eben auch der Nachmittagsbereich. Ich bin nämlich auch dafür verantwortlich, dass den Vollzeitleuten bei ihrer eh schon hohen Belastung nicht noch mehr Zusatzkram aufgebürdet wird, als sie sowieso schon ableisten müssen.
    Teilweise ist es die Quadratur des Kreises und nicht immer ist es möglich, alles allen Recht zu machen. Meistens kündige ich zu schluckende Kröten vorher an und signalisiere auf eine besondere Priorität, welche die Wünsche dieser Kolleginnen dann meist im nächsten Schuljahr haben.
    Andererseits reagiere ich aber auch allergisch auf eine immer stärker werdende Anspruchshaltung, gerade bei Kollegen mit sehr wenigen Stunden. Besonders im Grundschulbereich haben da auch die Bedürfnisse der Schulkinder ein wichtiges Gewicht. Da kann ich meine 6 oder 8 Unterrichtsstunden eben nicht dann ableisten, wenn i. a. der Klassenlehrerblock dran ist usw. gerade dann sind eben die Randbereiche des Schultages gefragt.
    Dennoch denke ich, dass man mit Nachfragen und um Verbesserung bitten die größten Chancen hat, dass sich etwas am Stundenplan verbessert und der Stundenplangestalter die sich ergebende Problematik zur Kenntnis nimmt.

    Bei Verweigerung wird zur 2. Stufe eingeladen, da kann dann auch ein Elternteil dabeisein, da es sich um einen Einzeltest handelt.


    Am Rande: wir haben auf der Info- Veranstaltung den Eltern lang und breit erzählt, dass es bei Delfin kein DURCHFALLEN gibt. Es ist keine Führerscheinprüfung.
    Es ist eine Momentaufnahme des derzeitigen Sprachvermögens um einigermaßen sicher klären zu können, wo noch Förderbedarf ist. Das kann natürlich nicht zu 100 Prozent gelingen, egal welches Verfahren durchlaufen würde.
    Nur verweigern eben auch einige Kinder, weil sie unterschwellig doch spüren, dass eine hohe Erwartung an sie gerichtet wird. Um so wichtiger ist es, immer wieder darauf hinzuweisen, dass es sich nicht um das Kindergartenabitur handelt.

    Wir haben diese Reaktion "Fass mich nicht an" auch schon öfter gehabt. Noch besser wird es, wenn Eltern ihre randalierenden Sprößlinge auch noch vor den übelwollenden Lehrern beschützen möchten und klar daraufhinweisen, dass man ihre Kinder nicht zu berühren hat. So etwas habe ich auch erlebt, ein stühlewerfender Neunjähriger, der von mir nicht gerade sanft aus dem Klassenraum transportiert wurde, weil sonst Schlimmeres passiert wäre. Ich denke, dass man in diesen Fällen klar eine Grenze ziehen muss und das Recht der anderen Schüler auf Unterricht und körperliche Unversehrtheit höher zu gewichten hat. Natürlich kam seitens der Eltern eine massive Beschwerde und der Hinweis, dass wir (die Lehrer) ihr Kind nicht anzufassen hätten. Unsere Reaktion darauf war, die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie dann sofort ihr Kind in Empfang zu nehmen hätten, wenn weitere Störungen vorkommen würden, da wir uns nun anders nicht zu helfen wüssten. Diese Vorgehensweise ist den Eltern bekannt, da sie Teil unseres Programmes zum Umgang mit massiven Unterrichtstörungen gehört.

    Aber ist es tatsächlich für die Kinder ein Stigma, in einer neuen Klasse die Jahrgangsstufe zu wiederholen oder doch eher für die Eltern und das weitere soziale Umfeld?


    Ich bekenne mich eindeutig für Jahrgangsklassen und erlebe häufiger, dass es Kindern auch gut tut, in einer neuen Umgebung neu zu starten.


    Ich finde es außerdem auch sehr wichtig, dass mit einer neuen, anderen Lehrperson ein anderer Blick auf das Kind geworfen wird. Ich habe es schon häufiger erlebt, dass Kinder nach einem Klassen- und Lehrerwechsel regelrecht aufgeblüht sind.

    Ich habe wegen eines ähnlichen Falls mit dem Rechtsexperten unseres Schulamtes gesprochen,
    Da es mir auch nicht sinnvoll erschien, ein Kind wider besseres Wissen mitzuschleifen, bis dann endlich der rechtlich richtige Zeitpunkt zum Rücktritt da ist.
    Er war sehr hilfsbereit und und meinte, dass der ausdrückliche Elternwille über allem stehe. Sollten also die Eltern vorzeitig einen Antrag auf Rücksetzung stellen und ausreichend schriftlich begründen, müsse das dann in Ordnung sein.

    Gibt es denn im Schulgesetz oder in irgendwelchen Dienstvorschriften tatsächlich eine genau benannte Frist? Ich hätte gern mal einen Beleg oder eine Textstelle. Wir haben nämlich auch immer das Problem mit den Ladungsfristen, ich habe aber noch nichts gefunden, was eben genau diese 7-Tage-Frist vorgibt.

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