Beiträge von Tintenklecks

    Ich kann dir auch nur empfehlen, Englisch als Erweiterungsfach noch dranzuhängen. Bei allen Ausschreibungen im Bereich Grundschule in NRW bekommen Bewerber mit Englisch als Unterrichtsfach den Vorzug. Die Bewerber mit der Zusatzquali werden nur nachrangig eingeladen. Da die Stellensituation in NRW in den nächsten Jahren alles andere als rosig aussieht, würde ich lieber ein Semester anhängen.


    Genau das habe ich auch gehört! Ich kann aber keine zuverlässige Quelle nennen, es scheint aber auf einer Schulleiterbesprechung so gesagt worden zu sein.

    Ich lasse mich auch nur von den Formulierungen "inspirieren" und schreibe den Text dann relativ frei in das Zeugnisformular. Es zeigt sich dabei immer wieder, dass mich für die ersten Zeugnisse stärker an diesen Bausteinen orientiere und je weiter die Zeit fortschreitet, immer freier schreibe.


    Ich möchte dir deine Illusionen nicht nehmen, aber wenn es die Bahn nicht schafft, ihre Züge pünktlich durch die Lande zu schicken, erwarte das bitte nicht von der Luftfahrt.


    Die angegebenen Zeiten sind insbesondere im Charterflugverkehr keine fest einzuhaltenen Zeiten. Sitzplatzkontingente einzelner Veranstalter werden umgebucht, zusammengelegt etc und die Fluggäste erst ein bis zwei Tage vorher darüber informiert. Deshalb soll man sich ja auch seinen Rückflug in den meisten Fällen rückbestätigen lassen.


    Bist du in einem Linienflieger unterwegs, ist die Flugzeit ebenfalls keine Garantie. Die wahren Startzeiten werden über Slots vergeben, die sich auch immer wieder ändern können. Unterschätze außerdem nicht, dass du zur Ankunftszeit sofort den Flughafen verlassen kannst. Zuerst musst du ins Gebäude, Gepäck abholen, durch den Zoll usw. Das kann manchmal auch dauern.


    Ich habe in diesem Geschäft lange gearbeitet, gerade aus dem Urlaub käme ich aber eher zurück. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, einen anderen Zielflughafen zu wählen. Meistens kann man über unterschiedliche Flughäfen in unterschiedlichen Bundesländern auch noch einiges an Geld sparen.


    Viel Spaß beim Planen!

    Hallo und danke für die Rückmeldungen.


    Leider ist alles nicht so einfach. Das Kind hat ein überdurchschnittliches Begabungsprofil, welches aber im Schulalltag aufgrund von sozialen/emotionalen Störungen nicht einbringen kann. Verstärkt werden die massiven Verhaltensschwierigkeiten durch äußerst prekäre Familienverhältnisse. Dort werden aber alle ambulanten Hilfen des Jugendamts abgelehnt. Somit geht es da auch nicht weiter und es ist eben für eine offensichtliche Gefährdungslage (noch) nicht akut genug.


    Dass man da aber einem Kind verwehrt, seinem Begabungsprofil entsprechend gefördert zu werden und auch später sein Leben gestalten zu können, ist somit leider nicht verhinderbar.


    Ich möchte die Situation nicht im Detail schildern, aber grundsätzlich finde ich, dass es vor der akuten Kindeswohlgefährdung auch noch Möglichkeiten geben muss, helfend einzugreifen. Da aber alles auf Freiwilligkeit beruhen muss, stehen wir alle da und müssen zuschauen.

    Hallo,


    ich bin zur Zeit sehr frustriert! Bei einem Kind in meiner Klasse gibt es erhebliche Probleme, bei denen ich nicht nur das Gefühl habe, dass man mich alleine lässt. Ich möchte in einem öffentlichen Forum nicht ins Detail gehen, aber was ich von behördlicher Seite gesagt bekomme, lässt mich doch erschrecken. Vielleicht bin ich auch zu empfindlich und sehe Probleme, wo andere keine sehen.


    Allerdings ist es immer schwierig, die Objektivität auf die Sicht der Dinge zu behalten. Daher frage ich mich bzw. interessierte Forenmitglieder, wo aus ihrer Sicht eine Gefährdung des Kindeswohls beginnt.


    Ist es tatsächlich so, dass erst körperliche Misshandlungen sichtbar und nachweisbar sein müssen, oder gibt es auch andere Kriterien.


    Ich bin etwas ratlos und hoffe Denkanstöße.

    Bevor die Wellen zu hoch schlagen:


    Es gibt in NRW keine Regelung, dass Englisch fachfremd unterrichtet werden kann!


    Ich habe gehört, dass an einigen Schulen so vorgegangen wird. An meiner Schule ist das aber nicht so und ich befürworte diese Vorgehensweise auch nicht.


    Folgendes finde ich aber überlegenswert:


    Der Englischunterricht beginnt im zweiten Halbjahr des ersten Schuljahrs. Gerade für die Planung des Stundenplans und die Verteilung von Lehrerstunden ist das sehr ungünstig.


    Es gibt kaum noch Stellenausschreibungen für den Bereich Grundschule in NRW, aber scheinbar ist der Bedarf gerade im Bereich Englisch in keiner Weise gedeckt.


    Wenn man bereit ist, sich nachqualifizieren zu lassen, ist dies oft ein Privatvergnügen, sowohl zeitlich als auch finanziell. Darüberhinaus sind die Schulämter kaum in der Lage, entsprechende didaktische Fortbildungen anzubieten.



    An bestimmten Mängeln können also auch Konferenzen oder Lehrerräte kaum etwas ändern. Aus der Sicht kann ich Schulleiter schon verstehen, die ihren Stundenplan auf diese Art "optimieren" (müssen). Dass es bessere Alternativen geben sollte, steht m.E. aber außer Frage.


    Viele Grüße

    Du wirst von offizieller Seite (in NRW) zu diesem Punkt wohl keine Antwort bekommen. Das der Englischunterricht in den ersten Klassen häufig so gehandhabt wird, habe ich auch schon gehört. Das wird zum Teil von den Schulämtern so toleriert, da nicht genug Englischlehrer zur Verfügung stehen. So drücken an einigen Orten die Schulämter beide Augen zu. Ich denke jedoch nicht, dass das offiziell so bestätigt werden wird. Man würde sich an höherer Stelle eingestehen müssen, sich erheblich verrechnet zu haben.


    Ich bin ebenfalls betroffen und pilgere zum Englischunterricht durch die Schule. Grundsätzlich fehlen auch mir die Stunden auch in meiner Klasse. Aber gerade jüngere Kinder nehmen Sprachmuster und Aussprache sehr schnell auf, so können auch Fehler schnell übernommen werden, die sich hinterher nur wieder schwer korrigieren lassen. Ich kann mich für die Klassenlehrervariante, auch wenn sie "nur" in der ersten Klasse stattfindet, nur wenig begeistern.


    Viele Grüße

    Ich selber bin ein Sammler von alten Kinderbüchern. Daher würde ich alte Kinderbücher sammeln lassen. Man könnte Eltern oder Großeltern über ihre Lieblingsbücher befragen und eine Ausstellung/Museum gestalten. Vielleicht kann man aber auch wirlich alte Exemplare auftreiben, so dass man auch die Unterschiede in der Schrift sieht. Je nachdem wie alt die Kinder sind, kann man auch Unterschiede früher - heute untersuchen und so weiter.

    Eine WM steht nicht im Lehrplan, aber gerade in der Grundschule sollen Themen aufgegriffen werden, die die Umwelt der Kinder beeinflussen. Da besonders jüngere Schüler für Dinge wie Fußball oder andere sportliche Großereignisse empfänglich sind, habe ich als Nicht-Fußballer damit überhaupt kein Problem. Es geht ja auch um gesellschaftliche Prozesse und Phänomene :D


    (Außerdem habe ich vor vier Jahren meinen Schülern erstmal erklären müssen, wie man vernünftig Fußballbildchen sortiert, damit man sie überhaupt tauschen kann. Ich hoffe, dass sie das behalten haben.)


    Ich kann natürlich verstehen, dass man dem Fußballgroßereignis skeptisch gegenübersteht, wenn man sonst nicht viel für Fußball übrig hat. Andererseits gibt es besonders in der Grundschule nur wenig mit sich besonders Jungen identifizieren können. Aus diesem Grund finde ich als LehrerIN solche Themen besonders wichtig.

    Ich habe mal ein ähnliches Problem in einer ersten Klasse gehabt. Mich hat da immer gestört, dass einige nicht abwarten konnten, wenn ich mit anderen Kindern beschäftigt war. Sie sind dann in Gespräche geplatzt und haben dadurch das gerade geführte Gespräch gestört und mussten dadurch noch länger warten, weil sich alles verzögerte. Es waren fast immer die gleichen Kinder, die eben nie abwarten konnten.


    Wir haben uns dann im Gesprächskreis darüber unterhalten und die Kinder haben eine eigene Lösung gefunden. Ich bekam erstens ein Diskretionsschild gemalt. Einige konnten sich an so etwas beim Besuch der Post und der Sparkasse erinnern. Zweitens malte mir ein Kind eine Gesprächsampel, die ich auf rot oder grün stellen konnte, je nachdem ob man warten musste, oder nicht. Danach hat sich das Problem wirklich gebessert und die Regeln wurden von allen gut angenommen.


    Vielleicht können deine Kinder selber Zeichen oder Piktogramme entwickeln und halten sie dann auch besser ein. Bei mir hat das jedenfalls gut funktioniert.


    Viel Erfolg!

    Der Markt an ausgebildeten GS-Lehrerinnen in NRW ist derartig überlaufen, dass ich mir einen Wechsel nur schwer vorstellen kann. Außerdem ist sowohl die Ausbildung als auch die Arbeit in der Schule eine völlig andere.


    Welche Gründe hast du für einen Wechsel?

    Es gibt zwei Arten, Einstellungen vorzunehmen:


    1. Listenverfahren, die werden bestimmten Daten durchgeführt. Allerdings werden nur wenige Stellen so vergeben.


    2. Schulscharfe Ausschreibungen unter Leo. Bis zum Februar gab es da auch feste Termine, an denen Ausschreibungen zu einem großen Teil veröffentlicht wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen konnten aber auch Stellen von dieser Zeit unabhängig ausgeschrieben werden.


    Hier scheint es aber eine Änderung gegeben zu haben, und zwar werden keine festen Ausschreibungstermine mehr festgelegt, sondern Mittwochs werden in allen Schulformen Ausschreibungen veröffentlicht werden können. Man wird sich also angewöhnen müssen, einmal in der Woche die aktuelle Stellensituation zu überprüfen. So wie in anderen Berufen eben auch.


    Viel Glück bei der Suche!

    Ich stimma da vollkommen mit allen überein, dass Teilzeitkräfte entsprechend entlastet werden müssen, und dass das auch entsprechned ihrem Stundenanteil geschieht. Problematisch wird das besonders an Grundschulen, deren Kollegien hauptsächlich aus Teilzeitkräften bestehen.


    Ich arbeite an einer Schule, die außer der Schulleitung nur noch eine Vollzeitkraft hat. Da ist dann für Entlastung der anderen kaum noch was übrig. Eher im Gegenteil, denn bestimmte Aufgaben müssen erledigt werden. Wie das Problem der Entlastung hier gelöst werden könnte, ist mir auch ein Rätsel.


    Allerdings finde ich auch viele zusätzliche Aufgaben der letzten Zeit eher zur Belastung beigetragen haben, als Stundenverpflichtung oder Klassenlehrertätigkeit.

    Auch wenn ich es verstehen kann, dass dein Herz an den Kindern hängt, ich würde dich als Vertretungskraft nicht mehr in der Klasse einsetzen, wenn die Klassenlehrerin zurückkommt. Gerade dann ist ein klarer Schnitt für diese Kinder besser, da auch die bisherige Klassenlehrerin schneller wieder akzeptiert wird.


    Ich habe auch sehr lange als Vertretungskraft gearbeitet und dabei unterschiedlich lang andauernde Verträge gehabt. Das Wichtigste dabei ist m.E. eine professionelle Einstellung zu dieser Sache. Du vertrittst die erkrankte Klassenlehrerin solange sie erkrankt ist. Danach warten eben neue Aufgaben und neue Schüler, die nicht weniger spannend sind. Ich würde auf keinen Fall die Eltern einschalten, da dadurch natürlich auch ein Loyalitätskonflikt zur bisherigen KL entsteht und weiter könnte das Schulamt auch nicht gerade davon begeistert sein.


    Wenn du sowieso im Sommer fest übernommen wirst, würde ich die Tatsachen einfach als gegeben hinnehmen.

    Ich kann deine Situation gut verstehen, ich befinde mich in einer ähnlichen. Ich kam an eine Schule die auch mit Sommer Stumpenhorst als RS Konzept arbeitet. Ich übernahm ein drittes Schuljahr und konnte zusehen, wie ich mich intensiv einarbeitete. Dazu möchte ich noch anmerken, dass wohl grundsätzlich jede Methode ihre Berechtigung hat, aber gerade dieses Konzept Kinder, die sprachliche Schwierigkeiten haben, sich selbst nicht organisieren können, nicht selbständig arbeiten und auch keine Motivation haben, richtig zu schreiben, ziemlich im Regen stehen lässt. Insbesondere für die Kinder mit Legasthnie und LRS war das m. E. ziemlich fatal und ich habe irgendwann begonnen, stark gegenzusteuern.


    Ich habe auch Diktate schreiben lassen und das entsprechend begründet:


    Die Diagnosediktate dürfen nicht bewertet werden, so steht es auf jedenfall in allen Unterlagen von Sommer Stumpenhorst selbst. (Da machen dann alle immer ganz betretene Gesichter.) Also wenn, dann bitte nur selbst verfasste Texte nach dem derzeitigen Leistungsstand bewerten und zum Beispiel Aufsätze mit einer extra RS-Note versehen. Das habe ich als einzige (!) gemacht.


    Ein Text von ca. 50 Wörtern ist von der Länge her nicht für ein viertes Schuljahr geeignet, um sie darauf vorzubereiten, dass später weitaus längere Texte aufzuschreiben sind.


    Weiterführende Schulen arbeiten häufig mit Lernwörtern und Rechtschreibregeln. Ich muss diese Lerntechnik anbahnen um meine Schüler darauf vorzubereiten, sich eigenverantwortlich auch auf solche Diktate vorzubereiten. Dabei steht m.E. die Selbständigkeit der Schüler im Vordergrund.


    Spätestens ab Klasse 5 müssen sich die Schüler auf ds Schreiben von richtigen Wörtern in einer Fremdsprache einlassen. Auch dafür benötigen sie das richtige "Handwerkszeug", um ein erfolgreiches Weiterarbeiten auch nach der Grundschule zu ermöglichen.



    Ich habe diese Argumente sehr überzeugend vorgetragen und es hat mir niemand ernsthaft widersprechen können. Bei uns kam allerdings der Vor-/Nachteil dazu, dass unsere "Experten" noch keinen Durchgang wirklich zu Ende gemacht hatten. Immer wechselten sie frühzeitig wieder in die Eingangstufe, so dass sie nie ihre "Endprodukte" begutachten konnten.

    Zitat

    Original von neleabels


    Wenn es in deinem Fall um die Frage einer Festanstellung geht, sehe ich wirklich keinen Unterschied zwischen dem Beamtenstatus und dem Angestelltenstatus. Als Primarlehrerin bist du in einem derart lausigen Arbeitsmarkt, dass JEDE Festanstellung de facto eine permanente Bindung an einen zufälligen Arbeitsort ist. Die einzige Alternative sind Arbeitslosigkeit oder Tagelöhner-Zeitverträge. Wo ist da der Unterschied zwischen Verbeamtung und Arbeitsvertrag als Angestellter?


    Nele


    Naja, man könnte das vergleichen zwischen einem Sechser im Lotto mit Zusatzzahl und eben mageren 5 Richtigen, wenn die Quote schlecht ist...


    Aber Spaß beiseite, grundsätzlich muss man im Primarstufenbereich froh sein, überhaupt einen Arbeitsvertrag zu haben, der länger ist, als zwei Jahre. Ich kenne das, da ich selbst lange als Vertretungskraft gearbeitet habe. Gestört hat mich das eigentlich nicht. Ich wusste, dass ich immer wieder Anschlussverträge bekommen würde und habe keine Schwierigkeiten damit gehabt, die Schulen häufiger zu wechseln. Im Gegenteil, ich habe nach fünf Jahren den Sechser mit Zusatzzahl erwischt und fühle mich schon etwas eingeengt, da ich die Schulen nicht mehr so wechseln kann wie vorher. Aber auf der anderen Seite ist halt der unbefristete Arbeitsvertrag und man wird ja eben nicht jünger...


    Es hat mich aber vielmehr gestört, dass ich teilweise mehr gearbeitet habe, als die "festen" Kollegen, dabei spürbar weniger verdient habe und teilweise noch mit einem Status der bemitleidenswerten Aushilfe bedacht wurde. Für mein Gerechtigkeitsempfinden ist es nicht wichtig, ob ich Beamter bin oder nicht. Ich habe allerdings große Schwierigkeiten zu akzeptieren, dass es für die gleiche Arbeit und Leistung so unterschiedliche Bezahlungen gibt.

    In NRW hat man keinen Anspruch auf eine Festanstellung, egal wie lange man Vertretungsunterricht erteilt. Anders als in Niedersachsen gibt es hier keine Feuerwehrkräfte, die Vertretungsverträge sammeln können. Hier sind Vertretungspoolstellen extra ausgeschrieben, wie eben andere Stellen, die an eine bestimmte Schule gebunden sind.


    Vertretungsunterricht hilft in NRW lediglich, sein Examen ein bißchen aufzuwerten, je nach Fächerkombination hilft das aber auch nicht viel. Soweit ich der Gerüchteküche glauben möchte, wird das in diesem Jahr auch nicht viel besser, sondern eher noch schlechter mit den Aussichten.


    Viele Grüße

    An unserer Schule gab es einen ähnlichen Fall, allerdings betraf das die Schulpflegschaft.


    Dort ist der Vorsitzende zurückgetreten und der Stellvertreter hat sein Amt übernommen, Neuwahlen o.ä. gab es keine. Aber vielleicht gibt es hier (wie fast in allen Bereichen) bundeslandspezifische Regelungen.


    Viele Grüße


    Nachtrag:


    Für NRW gilt eine Verordnung über die Schulmitwirkung. Allgemein wird hier über das Ausscheiden eines Mitglieds eines der betreffenden Gremien geschrieben:


    § 64 Wahlen
    (1) Die Vorsitzenden der Mitwirkungsgremien und ihre Stellvertretungen sowie die Mitglieder der Schulkonferenz
    werden in geheimen Wahlgängen gewählt. Alle übrigen Wahlen sind offen, sofern nicht ein Fünftel der
    anwesenden Stimmberechtigten einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt; in diesem Fall können Wahlen für
    verschiedene Ämter in einem Wahlgang durchgeführt werden. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhalten
    hat. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl und bei erneuter Stimmengleichheit das Los.
    (2) Wahlen gelten für ein Schuljahr. Ein Mitwirkungsgremium besteht bis zum ersten Zusammentreten des neugewählten
    Mitwirkungsgremiums im neuen Schuljahr. Scheidet ein Mitglied aus der Schulkonferenz oder dem
    Lehrerrat aus, so tritt das Ersatzmitglied ein. Das Ersatzmitglied tritt auch ein, so lange ein Mitglied zeitweise
    verhindert ist.



    Es wird die Elternpflegschaft zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ich würde aber analog handeln. Also wenn der Vorsitzende ausscheidet, rückt der Stellvertreter nach.

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