Hallo Piotr,
(1) als Angestellter bekommt man keine Beihilfe im beamtenrechtlichen Sinn - 50% der Kosten zahlt der Dienstherr, 50% die private Ergänzungsversicherung, die man bei einem entsprechenden Unternehmen abgeschlossen hat -.
Als Angestellter bekommt man die Hälfte des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages als Lohnzuschuss.
Wenn man mehr als EURO 46.350,00 brutto im Jahr verdient (12 Monatsgehaelter plus Weihnachst- und Urlaubsgeld - solange es das noch gibt), kann man waehlen, ob man einer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung beitritt. Als angestellter Lehre betrifft das die Tarifgruppe BAT IIa aufwaerts ab dem 39. Lebensjahr.
Bleibt man unter dieser Grenze, hat man keine Wahlmöglichkeit und wird quasi zwangsweise durch den Arbeitgeber bei einer gesetzlichen Kasse angemeldet.
Bei einer privaten Versicherung wird der Tarif nach Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen auf der einen Seite und Wunsch nach Luxus, Selbstbeteiligungen etc. auf der anderen Seite individuell festgelegt. Bei der gesetzlichen Kasse gibt es einen prozentualen Beitrag zwischen 12,9 und 15,6 % vom Bruttogehalt (davon die Haelfte = echter Eigenanteil). Beide Versicherungsarten haben Vor- und Nachteile. Die Entscheidung als Angestellter fuer eine Privatversicherung ist so ziemlich endgueltig. Ab 55 Jahren ist eine Rueckkehr in die gesetzliche Versicherung so gut wie ausgeschlossen.
2.) Zu Beginn des Referendariats besteht die Wahl zwischen beamtenrechtlicher Beihilfeversicherung, die fuer Referendare in der Regel recht guenstig ist, oder gesetzlicher Versicherung als freiwilliges Mitglied. Die private Referendarversicherung gilt freilich nur bis zum 34. Lebensjahr, danach ist der Volltarif eines normalen Beamten zu zahlen (etwa ab 150,00 EURO monatlich aufwaerts). Soweit mir bekannt ist, laesst nur die DEBEKA auch aeltere Semester fuer den guenstigen Anwaertertarif zu.
Entschliesst man sich, in der gesetzlichen Versicherung zu bleiben, so zahlt man den oben genannten prozentualen Anteil vom Bruttogehalt (etwa 1050 EURO), allerdings den vollen Betrag von 12,9-15,6%, da es fuer Beamte anders as fuer Angestellte keinen regulaeren Kassenzuschuss gibt. Der Dienstherr argumentiert, dass er ja die 50% Kostenbeteiligung anbiete. Beamte in der gesetzlichen Kasse sind im Prinzip nicht vorgesehen.
3.) Wenn man nach dem Referendariat arbeitslos ist, kann es ziemlich diffizil werden. War man vor dem Referendariat bereits privat versichert - das ist bei Beamtenkindern in der Regel der Fall -, kommt man nicht in die gesetzliche Versicherung. D. h. man muss den kompletten Beitrag der Privatversicherung selbst zahlen, egal ob man Einkommen hat oder nicht. Bezahlt man den Beitrag nicht, weil man eben nicht kann, verliert man den Krankenversicherungsschutz, und ein gebrochenes Bein kann rasch eine fuenfstelligen EURO-Betrag kosten.
War man vor dem Referendariat eine bestimmte Anzahl an Monaten gesetzlich versichert, kann man wieder in die gesetzliche Versicherung zurueck. Das scheint bei den Krankenkassen aber eher eine Kann-Bestimmung zu ein oder von Sachkunde oder (Un-)Willen des Sachbearbeiters abzuhaengen.
Eine Anwartschaftsversicherung, wie es MarkusDiedrich vorgeschlagen hat, gibt es bei der gesetzlichen Krankenkasse DEFINITIV NICHT. Die gibt es AUSSCHLIESSLICH in der privaten Versicherung.
5.) Vor einer solchen Entscheidung unbedingt bei der gesetzlichen Krankenkasse beraten lassen(!!!!), eher nicht bei einem privaten Versicherungsvermittler, der in der Regel davon nicht viel Ahnung hat, sich spaeter an nichts erinnern kann und provisionsabhaengig arbeitet.
Henning