Hallo zusammen,
also Ulwa du hast Recht. So einfach ist das nicht. Habe nun die Antwort vom bayr. KM. Hier mal die Kurzform:
<Allg. rechtliches Blabla> ... kein Hochschulstudium... <noch mehr rechtliches> ... dies kann auch nicht durch langjährige berufliche Erfahrung ausgeglichen werden. <noch mehr rechtliches>
Spätestens nach diesem Satz hatte ich eigentlich keine Lust mehr weiterzulesen. Mir wurde folgender Vorschlag gemacht:
- nochmal Studieren (an einer bayr. Hochschule); evtl. können Scheine erlassen werden UND
- nochmal Referendariat (evtl. kann auf Grund der beruflichen Erfahrung auf ein Jahr verkürzt werden)
Dazu bleibt nur noch zu sagen: Haeh??? Wie bitte???
Anscheinend hat Bayern zu viele Grundschullehrer. Die brauchen niemanden. Der Witz an der Sache ist, dass Thüringen den Abschluss, usw. ohne weiteres anerkennt (aber das ist ja auch eines dieser neuen Länder)
Pfüad Gott mit a nand
(hab ich hoffentlich richtig geschrieben)