Beiträge von Sralred

    Hallo zusammen,


    also Ulwa du hast Recht. So einfach ist das nicht. Habe nun die Antwort vom bayr. KM. Hier mal die Kurzform:


    <Allg. rechtliches Blabla> ... kein Hochschulstudium... <noch mehr rechtliches> ... dies kann auch nicht durch langjährige berufliche Erfahrung ausgeglichen werden. <noch mehr rechtliches>


    Spätestens nach diesem Satz hatte ich eigentlich keine Lust mehr weiterzulesen. Mir wurde folgender Vorschlag gemacht:


    - nochmal Studieren (an einer bayr. Hochschule); evtl. können Scheine erlassen werden UND
    - nochmal Referendariat (evtl. kann auf Grund der beruflichen Erfahrung auf ein Jahr verkürzt werden)


    Dazu bleibt nur noch zu sagen: Haeh??? Wie bitte???


    Anscheinend hat Bayern zu viele Grundschullehrer. Die brauchen niemanden. Der Witz an der Sache ist, dass Thüringen den Abschluss, usw. ohne weiteres anerkennt (aber das ist ja auch eines dieser neuen Länder)


    Pfüad Gott mit a nand
    (hab ich hoffentlich richtig geschrieben)

    Zitat

    hallo,
    warum fragst du nicht direkt beim km in bayern an, die können es dir ja am besten sagen.


    viele grüße
    dani


    Hallo Dani,


    danke für den Tipp, das hab ich schon. Da kommt jedoch nur: Reichen Sie mal ein, Schaun mer uns mal an.


    Mich würde interessieren, hat jemand damit schon (leidvolle) Erfahrungen, Hinweise, Ratschläge. Wurde es anerkannt, wenn nein unter welchen Auflagen vielleicht doch, usw.


    Hier mal ein kleiner Auszug dessen, was mir bisher so alles passiert ist:
    - Nachfrage beim bayr. KM (siehe oben)
    ausserdem hätten sie da gerne noch einige Unterlagen (Zusammensetzung/Gewichtung der Noten - Zeugnis selber ist zwar schoen, aber ....)
    - Anruf beim KM in Sachsen-Anhalt
    nach 4 unterschiedlichen Stellen (Reaktionsbandbreite reichte von Erstaunen "Gabs sowas damals?" bis zu Inkompetenz "Na ob Sie da noch Erfolg haben werden? Das ist ja so lange her!") lande ich im Archiv (sehr nette Dame -das war bei den vorigen Stellen nicht so- erklärt mir, dass da schon irgendwo mein Zeugnis liegt, mehr aber auch nicht)
    Mein Zeugnis hab ich aber schon im Original. Also bringts nichts.
    Beim Landesprüfungsamt für Lehrämter haben sie zwar so etwas, das trifft aber für mich nicht zu, da ja seit der Wende so manches anders ist.
    Und überhaupt, was hab ich denn schon? Fachschulabschluss als Grundschullehrer? Kein Staatsexamen? (Nein, das gabs damals noch nicht) Wenigstens folgte kein schallendes Gelächter sondern eher betretenes Schweigen.


    Also werde ich mal mein Zeugnis einreichen und schauen, was die Bayern damit so machen.


    Tschau

    Hallo allerseits,


    ich habe einen (Studienende war kurz nach der Wiedervereinigung: DDR/BRD)-Fachschulabschluss als Grundschullehrer. (Abschluss also unter bundesdeutschem Recht, Studium grösstenteils jedoch zu DDR-Zeiten)


    Hat jemand Erfahrung mit der Anerkennung (speziell in Bayern)? Wie läuft es ab, was wird anerkannt? Kann ich unterrichten oder muss ich das 2. Staatsexamen/Referendariat nochmal machen?


    Tschau

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