Ich habe inzwischen eine PN bekommen. Da heißt es im Schulverwaltungsblatt von 2007
"Mittagspause/Einkauf von Nahrungsmitteln
Die Einnahme von Nahrungsmitteln gehört zum eigenwirtschaftlichen und damit in der Regel unversicherten Bereich. Bestimmte Tätigkeiten, die aber mit dem Einkauf bzw. der Nahrungsaufnahme zusammenhängen, hat der Gesetzgeber unter Versicherungsschutz gestellt.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten:
– Verlassen des Schulgeländes, um sich in benachbarten Geschäften etwas zu essen oder zu trinken zu besorgen
– zwischen Unterrichtsende und Beginn von Betreuungsmaßnahmen Gang nach Hause, um dort das Mittagessen einzunehmen
– Gang zur schuleigenen Kantine oder zum Schulkiosk
Der Gesetzgeber überlässt den Schülerinnen und Schülern, ob sie die schuleigene Kantine benutzen, nach Hause fahren oder in Geschäften Nahrungsmittel einkaufen. Erforderlich ist aber, dass gekaufte Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr gedacht sind und dass es sich nicht um Genussmittel (Süßigkeiten, Eis, Zigaretten) handelt. Unerheblich ist, ob Einkaufsmöglichkeiten auf dem Schulgelände vorhanden sind oder ein ausdrückliches Verbot, das Schulgelände zu verlassen, besteht. Versichert sind jeweils die Wege hin und zurück, nicht versichert die Nahrungsaufnahme selbst (z. B. in der Schulkantine) oder der Aufenthalt in Geschäften während des Einkaufs. Wird das Schulgelände verlassen, müssen die Wege außerdem in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen."