Beiträge von Matula

    @ Moebius: nein, wie jemand inKauf nimmt, dass sein Auto beschädigt wird, wenn er bei rot über die Ampel fährt.


    Der Fall von Mimmi ist anders gelagert, bei Moebius klingt es so, dass die Schule und nicht der Lehrer haftet. Bei Mimmi hat ein Lehrer unklug ein Handy weiter gegeben. Das ist ein anderer Fall.
    Interessant wäre zu wissen, wieso irgendwer haften muss, wenn es doch ein Handyverbot gibt.


    Aber wir schweifen vom Thema ab. Hat keiner belegbare Argumente für ein Handyverbot? Am Ende hat meinKollege recht, wenn er sagt, dass es keine überzeugende Argumente für ein Verbot gibt.

    @ Moebius: Danke für den Link. Nach soetwas habe ich schon die ganze Zeit gesucht.


    Aber: das wichtige ist ja der Punkt 5: Es ist also erlaubt, das Handy einzukassieren, wenn es entgegen der Schulordnung verwendet wurde. Das heißt für mich, wenn an der Schule ein Handynutzungsverbot besteht, kann der Lehrer es einkassieren. Wenn der Schüler gegen das Verbot verstößt, nimmt er dieses in Kauf, auch auf die Gefahr hin, dass ggf. bei der Lagerung des Handys etwas kaputt gehen kann.


    Wenn jemand das Pult aufbricht, muss mit Sicherheit nicht der Lehrer haften, sondern der Aufbrecher.


    @ alle: hat jemand Untersuchungen oder Studien parat, die die Belastung durch Handys dokumentieren und Argumente für ein Verbot liefern?

    Zitat

    Bevor man etwas beschließt, sollte man sich mit der Rechtslage und den verschienenen Handlungsempfehlungen der Kultusministerien beschäftigen. Das Mitführen von Handys zu verbieten ist genau so wenig zulässig, wie das Einziehen bei Benutzung über das Unterrichtsende hinaus.


    Oh, das glaube ich nicht. Man darf nicht vergessen, dass in der Schule Hausrecht herrscht. Im Allgemeinen darf ich ein Taschenmesser mitführen, in der Schule kann ich das verbieten. Für mich wäre also logisch, dass ich auch verbieten kann, dass Handys mitgebracht werden.


    Zitat

    Auch für das beliebte Beispiel "Filmen von Lehrern / gemobbten Mitschülern und Stellen des Films ins Internet" brauche ich kein Handyverbot, denn das ist bereits durch gesetzliche Regelungen im Straf- und Persönlichkeitsrecht sanktionierbar, sich da im Falle des Falles am Handyverbot in der Schulordnung aufzuhängen, während gleichzeitig wesentlich höhere Rechtsgüter verletzt werden halte ich geradezu für absurd.


    Ich weiß nicht, ob du das ein wenig "blauäugig" siehst. Bist du wirklich der Meinung, du oder alle Lehrer bekommen wirklich mit, was unter den Bänken läuft? Wir sind ja schon hilflos beim Mobbing.

    Hi!


    Ich habe über die Suchfunktion keinen ausschließlichen Beitrag hierzu gefunden. Deswegen möchte ich hier mal eurer Erfahrungen wissen.


    An meiner Schule (einem Gymnasium) wollen wir ein Handyverbot einführen. Interessanterweise sind einige Kollegen gegen ein solches Verbot (die Schüler können mir dem erarbeiteten Vorschlag leben). Da werden dann Argumente wie "Verbote machen Interessant", "Es gibt kein konkretes Argument für ein Verbot" oder "Man kann dieses nicht rechtlich abgesichert durchführen" angeführt. Und grade aus einer Email: "Dinge zu verbieten, ohne dass man ein Argument (das normative und deskriptive Prämissen enthält) für eben dieses Verbot vorbringen kann, ist nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu vereinbaren, auf die wir unseren Amtseid abgelegt haben." Anscheinend tuen sich da die Gymnasiasten besonders schwer.


    Unsere Vorlage sah in etwas so aus:


    Zitat

    Während der Unterrichtszeit besteht ein Verbot der Nutzung von elektronischen Medien jeglicher Art. Die Geräte dürfen mitgebracht werden, bleiben aber ausgeschaltet. Auf Anweisung der Lehrkräfte dürfen sie im Unterricht eingeschaltet und zu Unterrichtszwecken genutzt werden; nach Erlaubnis der Lehrkräfte dürfen Handys im Notfall benutzt werden; grundsätzlich jedoch soll das Telefon im Verwaltungstrakt genutzt werden.


    Zu dem Verbot gibt es folgende Ausnahmeregelungen:
    a) Schülerinnen und Schüler des 9. Jahrgangs dürfen in Frei- und Randstunden elektronische Medien im Bereich XY nutzen.
    b) Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 10-12 ist die Nutzung in Frei- und Randstunden sowie in den großen Pausen erlaubt, und zwar in der Mensa, in den beiden oberen Stockwerken des Neubaus und bei den Bänken am Rand des Fußballplatzes.


    Verfahren bei Regelverstößen: Schüler, die gegen die Regelung verstoßen, bekommen das Gerät abgenommen, es wird in ihrer Anwesenheit ausgeschaltet, in einen Briefumschlag gelegt und mit Namen beschriftet und in einen abschließbaren Schrank gelegt. Die Schüler können das Gerät nach Unterrichtsschluss am gleichen Tag oder am folgenden Tag bis 15 Uhr im Verwaltungstrakt abholen. Über den Regelverstoß wird ein Vordruck ausgefüllt, der von den Eltern und dem Klassenlehrer zu unterschreiben ist und der in die Schülerakte kommt. Beim zweiten Regelverstoß werden die Eltern zur Abholung des Geräts in die Schule gebeten. Nach drei Verstößen wird über Disziplinarmaßnahmen konferiert.


    ERGÄNZUNG: AN ALLE, DIE DAS THEMA INTERESSIERT, DIE ABER KEINE LUST HABEN HIER ALLES ZU LESEN:

    AUF SEITE 7 FINDET SICH EINE ZUSAMMENFASSUNG DER DISKUSSION.

    Hi!


    Ich habe zum ersten Mal ein Seminarfach und vier Schüler möchten ihre Facharbeit zum Thema "Konflikte im Nahen Osten" schreiben. Als Unterpunkte hatten sie "Israel-Palästina-Konflikt", "Der arabische Frühling" und "Beziehung der westlichen Welt zur arabischen Welt" eingereicht.
    Das scheint mir als Gesamtpaket viel zur groß angelegt. Ich möchte dir Gruppe splitten, also in zwei Zweiergruppen teilen.
    Habt ihr da ein paar Themenideen aus dem Bereich? Ist "arabischer Frühling" noch zu groß oder vage?

    Ich habe inzwischen eine PN bekommen. Da heißt es im Schulverwaltungsblatt von 2007



    "Mittagspause/Einkauf von Nahrungsmitteln


    Die Einnahme von Nahrungsmitteln gehört zum eigenwirtschaftlichen und damit in der Regel unversicherten Bereich. Bestimmte Tätigkeiten, die aber mit dem Einkauf bzw. der Nahrungsaufnahme zusammenhängen, hat der Gesetzgeber unter Versicherungsschutz gestellt.



    Beispiele für versicherte Tätigkeiten:


    – Verlassen des Schulgeländes, um sich in benachbarten Geschäften etwas zu essen oder zu trinken zu besorgen


    – zwischen Unterrichtsende und Beginn von Betreuungsmaßnahmen Gang nach Hause, um dort das Mittagessen einzunehmen


    – Gang zur schuleigenen Kantine oder zum Schulkiosk


    Der Gesetzgeber überlässt den Schülerinnen und Schülern, ob sie die schuleigene Kantine benutzen, nach Hause fahren oder in Geschäften Nahrungsmittel einkaufen. Erforderlich ist aber, dass gekaufte Nahrungsmittel zum alsbaldigen Verzehr gedacht sind und dass es sich nicht um Genussmittel (Süßigkeiten, Eis, Zigaretten) handelt. Unerheblich ist, ob Einkaufsmöglichkeiten auf dem Schulgelände vorhanden sind oder ein ausdrückliches Verbot, das Schulgelände zu verlassen, besteht. Versichert sind jeweils die Wege hin und zurück, nicht versichert die Nahrungsaufnahme selbst (z. B. in der Schulkantine) oder der Aufenthalt in Geschäften während des Einkaufs. Wird das Schulgelände verlassen, müssen die Wege außerdem in einem angemessenen Verhältnis zur Pausendauer stehen."

    Moin!


    Kennt sich jemand damit aus? An unserer Schule ist es so, dass die Schüler mittags das Schulgrundstück verlassen (dürfen), um sich in der Stadt mit Essen zu versorgen. Mittlerweile haben wir aber eine Mensa, so dass m.M. ein Verlassen des Grundstücks nicht mehr erforderlich ist.
    Weiß jemand die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften?

    Als mich an Pfingstsonntag ein Kollege auf einem Mühlenfest sah, wollte er gleich ein Foto machen und mich dem Kultusministerium melden. Und wie faul ich bin. Ich hab iden Pfingstferien nur 15 Std. korrigiert. Und das mitten im Abi! Wo gibts denn sowas....

    Hi!


    Kennt sich jemand mit Fördertöpfen aus, die man für Exkursionen oder Projekte anbohren kann? Ich will evtl. eine Exkursion mit meinem Kurs in den "Wilden Osten" (MeckPom) machen und frage mich, ob ich da irgendwo Zuschüsse vom Bund o.Ä. bekommen kann.

    Zunächst solltest du eine genaue Ursachenanalyse betreiben, weshalb du durch die Lehrprobe gefallen bist.


    Du hast eine Sache vergessen: Bist du wirklich als Lehrerin geeignet? Wenn man durch beide Lehrproben rasselt, hat das durchaus treffende Gründe. Frag mal dein Umfeld, ob sie sich dich überhaupt als Lehrer sehen.

    Ganz vergessen, ich berichte mal wie es weiter ging.


    Ich bin zum Chefund hab das mit ihm besprochen. Es kam wirklich zu einer harten Auseinandersetzung, was im Nachhinein aber gut war, da so wohl deutlich wurde, dass ich nicht alles mt mir machen lasse. Fazit: Ich mache den Vertretungsplan wirklich nur in Notfällen und Chef hat schon angedeutet, dass er die Stelle ja auch in Zukunft bei neuen Einstellungen ja auch umschreiben kann.

    Auf deine Frage wirst du jetzt unzählige Antowrten bekommen, da dort jeder sein eigenes System entwickeln muss. Die rechtl. Vorgaben sagen nur, dass man sich regelmäßig Notizen machen muss. Regelmäßig kann dabei auch 4x im Halbjahr heißen.


    Ich selbst arbeite mit dem TeacherTool am iPad. Ich kann so eigentlich zu jedem Zeitpunkt Schülern ihren Leistungsstand mitteilen. HA, Referate u.ä. berechne ich je nach Jhg. und Umfang unterschiedlich.
    Ich kann im TeacherTool einfach auch Anmerkungen zum Schüler eingeben, "Mitarbeit 3-, störend, spielt mit Handy" oder was auch immer.


    Ich habe selbst auch alle möglichen Dinge ausprobiert, eigene Listen, verschiedene Lehrerkalender, Noteneingabe am Smartphone... Jeder muss einfach "sein" System finden und ggf. vor Gericht nachweisen können, dass der Leistungsstand regelmäßig aufgezeichnet und auch mitgeteilt wurde. Zu letzterem dient das Klassenbuch als Nachweis (Stundenthema: mündl. Noten)

    Auf der sicheren Seite wärst du, wenn du deinen Songtitel von einem Schulbuchverlag erworben hättest. Die drücken ja extra Kohle an die Urheber ab.
    Auf der anderen Seite fände ich das ausgesprochen armseelig, wenn die Fachleiterin so einen Schwachsinn unterstützt. Zumal es offensichtlich nach Bundesland und Sachverhalt unterscheidet.

    Quatsch, das ist doch nicht illegal, CDs abzuspielen. Wie sollte dann Musikunterricht ablaufen? Sofern du die gekauft hast ist das eh kein Problem.
    Genaues findet ihr hier: Fragen zur GEMA


    Dort heißt es im Wortlaut: ...der Bundesverband der kommunalen Spitzenverbände [hat] (...) einen Pauschalvertrag mit der GEMA abgeschlossen (..). Dieser Pauschalvertrag gestattet die Musiknutzung in der Schule


    Selbst YouTube ist eine Grauzone. Soweit ich weiß, ist nicht das Abspielen, allenfalls das Hochladen und weitergeben verboten.


    Deine Seminarlehrerin hat keine Ahnung. Bring ihr ruhig mal den Text der GEMA mit.

    Hi!


    Hat jemand Erfahrung mit der Lehrmittelausleihe und der Verwaltung? Ich will an meiner Schule (endlich) auf digital umstellen und suche da eine gute Software. Nibis bitet da ja Lemi und Konform an, aber die sind ja schon recht alt. Ich hab jetzt SBLV entdeckt. Interessant klingt auch Perpustakaan . Kennt das jemand? Oder hat noch jemand bessere Ideen? :?:

    Hi!


    Ferienzeit - Zwischenausmistezeit....


    Wie lange behaltet ihr eure Beleg vom Arzt und der PKV. Nach drei Jahren kann ich die doch wegwerfen, oder? Ich behalte nur die Beihilfebescheide, das reicht doch locker, nehm ich an.

    Danke Frohsc, das schau ich mir mal in Ruhe an. Interessant dazu ja der Teil "Die Aufsichtspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Weg von der
    Wohnung des Schülers zur Schule und zurück. Hier liegt die
    Aufsichtspflicht für minderjährige Schüler allein bei den Eltern. " Da würde die Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite rausfallen.


    Wieso fragst du nicht einfach deine Schulleitung? Immerhin ist diese (bzw. eine von ihr dazu bestimmte Person) für die Organisation der Aufsicht verantwortlich.

    Weil es genau darum geht. Ich will wissen, ob mir die SL das überhaupt aufdrücken kann oder es rechtlich gar nicht notwendig ist.

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