ZitatEs geht aber gar nicht ums Ref, sondern um eine Planstelle nach dem Ref...
Dann ist das hier der falsche Ort. Hier gehts ums Ref.
ZitatEs geht aber gar nicht ums Ref, sondern um eine Planstelle nach dem Ref...
Dann ist das hier der falsche Ort. Hier gehts ums Ref.
Hi!
Heikles Thema.
Ich fang mal hinten an: Die zweite Äußerung ist keine Beleidigung. Seh ich auch so.
Das Problem ist ja recht vielschichtig. Erst Frage: Wie glaubwürdig ist die Behauptung? Will sich ein Schüler vielleicht nur "hintenherum" rächen? Und wie du sagt, will, kannst und solltest du keine Kollegin in die Pfanne hauen.
Der klügste Weg wird sein, wenn sich der Schüler selbst noch mal mit der entsprechenden Kollegin unterhält und nachfragt, wie das denn gemeint war. Wenn das nix bringt, kann ja auch mal die Mama mit der Lehrerin sprechen.
Ich weiß nicht, wie du zu der Kollegin stehst, aber du kannst sie ja, wenn der Schüler nicht nachfragen will oder es nichts bringt, mal drauf ansprechen. "Du, mich hat der Kevin angesprochen. Er war mit seiner mündlichen Note total unzufrieden." Du musst da erfahrungsgemäß etwas vorsichtig sein, willst du dich nicht selbst ins abseits drängen bzw. dir es mit der Kollegin (und den Freunden von ihr) verderben. Im Verlaufe des Gesprächs, je nachdem wie sie reagiert, kannst du ja deutlicher werden. Am besten in der Art, das du das auch nicht glauben kannst, oder vielleicht noch besser: "andere Schüler haben gesagt, dass du gesagt hast, er sei so bloed". So ist der Kevin nicht die Zielscheibe weiterer Attacken.
Ich würd den Ball erst einmal flach halten. Nimm den Schüler ernst, hoer dich mal um und rate dem Schüler, zu versuchen, das Problem selbst zu loesen (siehe oben).
Viel Erfolg!
ZitatOriginal von Arta
Und wollte mal fragen, mit welchen Konsequenzen ich nach einem Ref-Abbruch in Niedersachsen zu rechnen habe?
Ich bin mir nicht sicher, aber da man nach einem Durchfallen auch noch einmal wiederholen darf, vermute ich mal, dass man auch nach einem Abruch noch einmal starten kann. Evtl. wird das auch nicht mal als Durchfallen angesehen. Erkundige dich doch mal nach der Moeglichkeit einer unbefristeten Beurlaubung. Dann bist du nicht durchgefallen, kannst mal ein halbes Jahr nachdenken und evtl. dann wieder einsteigen.
ZitatIst da das Leben noch lebenswert?
Vermutlich nicht. Was gibt es denn im Leben für Perspektiven außer dem Lehrerberuf?
ZitatWelche berufliche Möglichkeiten es gibt?
An erster Stelle stehe da meiner Meinung nach Schulbuchverlage. Du hast ein wenig pädagogischen Hintergrund und etwas Lehrerfahrung. Schau mal bei Klett, Westermann ... auf die Homepages.
Ich kann Erdkunde anbieten
Ein Referendar verdient so um die 1000 €, zumindest in Niedersachsen am Gymnasium mit 12 Stunden. GHS liegt erfahrungsgemäß immer etwas darunter
ZitatOriginal von Friesin
wie meinst du das : dass er "dich nur ärgern will" ?
Er wird von der Sache nichts haben. Aus dem Schreiben wird kein Einspruch gegen die Note deutlich. Er will somit keine Wiederholung der Prüfung erreichen, so mein und meines Direktors Eindruck. Also, was hat er von der Aktion?
Zitater wird sich über deinen Spruch geärgert haben, und ganz ehrlich gesagt: ich kann ihn irgendwie verstehen.
Wie gesagt: war natürlich unklug von mir, ihm das zu sagen. Auf der anderen Seite ist es nicht unüblich, dass man sich mit dem Mitprüfern vor der Prüfung über den Prüfling unterhält. "Wer kommt denn da jetzt? Was ist zu erwarten?"
Übrigens habe ich meinen Eindruck dem Schüler auch schon im Unterricht mitgeteilt und er wusste auch von seiner Phrasendrescherei.
Aus dem Schreiben geht eigentlich kein Einspruch gegen die Note hervor.
ZitatOriginal von Kiray
Warum darf man nicht nach der Prüfung über die Prüfung reden? Und wo steht das?
Mein Chef sagt: Sie lesen doch regelmäßig das Schulverwaltungsblatt blabla...
Das Verfahren ist erst nach der Aushändigung der Abizeugnisse abgeschlossen. Und selbst danach darf der Prüfer keine persoenlichen Kommentare abgeben. Das ist alles rechtlich angreifbar. Der Prüfling darf das Protokoll einsehen. Weitere ergänzende Äußerungen machen das Protokoll wohl angreifbar, da das persoenliche Meinungen sind.
Wenn ich das so richtig verstanden hab. Weiß das auch erst seit heute.
ZitatTut mir Leid, dass du Ärger hast, aber die Äußerung dem Schüler gegenüber war ja auch ein wenig unprofessionell.
Nee, das war einfach dumm!
Ja, hast ja recht. Hab das einfach unbedacht in nem Nebensatz irgendwo geäußert. Passiert halt nach drei Tagen prüfen...
Großartige Folgen hab ich nicht zu erwarten, aber die Sache, die mich ärgert, ist einfach die, dass es dem Schüler scheinbar gar nicht um die Note geht, sondern mich nur "ärgern" will.
Eine Kurzform, da ich hier nicht alles oeffentlich machen will:
Ein Schüler war über seine Benotung in der mündl. Abiprüfung sauer und hat mich nach der Notenverkündung angesprochen. Dummerweise hab ich mich noch mit ihm unterhalten und über die Prüfung gesprochen, was ich nicht darf, wie ich jetzt weiß. Da hab ich wohl erwähnt, dass ich mit Kollegen kurz vor der Prüfung über ihn gesprochen habe und sowas gesagt hab wie "Kann gut werden, aber vielleicht auch nur leere Phrasen". Dumm! Dies nutzt er zum Anlass mir eine Beeinflussung der Kollegen vorzuwerfen.
Dies sieht er ( und seine Mama) als "grobes Fehlverhalten". Deswegen meine Frage: Wie ist dieses definiert?
Hi!
Habe grad ein kleines rechtliches Problem nach der mündl. Prüfung. Habe zu nem Schüler etwas über seine Prüfung gesagt, was ich nicht hätte sagen dürfen. Jetzt beschuldigt er mich wegen "groben Fehlverhaltens".
Wie ist dieses definiert?
Gruß, Josef
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