Hi!
Hat jemand von euch schon mal Porgy und Bess unterrichtet und kann mir Materialtipps geben?
Gruß, Matula
Hi!
Hat jemand von euch schon mal Porgy und Bess unterrichtet und kann mir Materialtipps geben?
Gruß, Matula
Hi!
Bei uns hat sich ein neuer SchuVo gebildet. Nächste Woche tagt dieser zum ersten Mal und ich hab nach der Einladungs-E-Mail per "Antworten" an die Mitglieder des SchuVo den Vorschlag gemacht, dass wir in der nächsten Sitzung überlegen, ob wir nicht an einer Fortbildung teilnehmen sollten, da es viele neue Mitglieder gäbe. 5 Minuten später zitierte mich mein Chef per Email zu einem Gespräch ins Dienstzimmer, da er(Zitat) "mit der Form und mit dem Verfahren Ihrer o.g. E-Mail (...) als Vorsitzender des Schulvorstandes nicht einverstanden" ist. Ich hab deswegen gleich mal nach der Geschäftsordnung gefragt, wo so etwas geregelt sein könnte, dass nur der Chef Anträge zur Tagesordnung stellen kann. Kam aber noch nix. Mein Verdacht ist, dass wir gar keine Geschäftsordnung haben!
Meine Frage ist: Was gilt denn dann? Die Konferenzordnung gilt wohl nicht für den Schulvorstand, wie ich gelesen habe.
Ich hab mich jetzt mal ein Stündchen hingesetzt und versucht, die Diskussion zusammenzufassen. In rot die entsprechenden Gegenargumente. Die Reihenfolge ist nicht gewichtet und soll einfach als Diskussionsgrundlage für Arbeitsgruppen dienen. Ich hoffe, ich habe die Argumente richtig wiedergegeben. Für genaue Erläuterungen möge man sich diese Diskussion mal genauer ansehen.
Im Anhang gibt es dieses Ding als pdf.
[table='1,2']
PRO (Gegenargument in rot)
[*]
CONTRA (Gegenargument in rot)
[*]
Unterricht wird gestört (klingeln, SuS abgelenkt, man spielt statt zu arbeiten etc.)
Unterrichtsstörungen kann der L auch ohne Handyverbot unterbinden
Missbrauch von Kameras
Dies ist ein genereller Strafbestand und muss nicht durch ein Handyverbot abgedeckt werden.
Es gibt noch mehr heimliche Mitschnitte und Fotos
Eine päd. Lösung ist sinnvoller als Verbote. Diese helfen nicht und schaffen keine Einsicht für die Problematik.
Schüler können nicht gezwungen werden, zu zeigen,was sie am Handy anschauen. Somit ist eine Kontrolle unmöglich.
Eine klare Regelung erleichtert den Umgang für alle.
Dies trifft auch auf eine Freigabe zu.
Es muss möglich sein, eine ungestörte Arbeitsatmosphäre zu schaffen, ohne ständiges Klingel und Vibrieren.
Das reguliert sich von alleine. Wenn ein Handy klingelt, ist das peinlich.
Schüler sind durch eine freie Nutzung in Pausen zu „aufgedreht“.
Zwischenmenschliche Kommunikation ohne elektronische Medien muss päd. Ziel sein.
Es ist wichtig Anreize für andere Kommunikationsformen zu schaffen.
Handysucht; „Gefühl etwas zu verpassen“
Auch in anderen Situationen gibt es Handyverbote (Flugzeug, Krankenhaus)
Da hält sich doch auch keiner dran...
Handyfreie Zonen entstehen an viele Stellen: Cafes, Büros, Zügen usw., um Entlastung oder Entspannung zu ermöglichen.
Moderne Medien erzeugen zunehmend Stress (http://www.gutdrauf-blog.de/?p=500)
Eine erlaubte Handynutzung im Unterricht schafft keine Chancengleichheit, sondern vergrößert Unterschiede und schafft somit Neid.
Alle Statussymbole lassen sich nicht verbannen. Selbst mit Schuluniformen nicht.
[*] Verbote machen interessant Das gilt für alle Verbote.
Dann kann auf eine Schulordnung ganz verzichten.
Es gibt keine rechtliche Grundlage
Hier scheint die Situation uneinheitlich. In Bayern gibt es gesetzliche Vorschriften, woanders juristische Urteile oder Absprachen mit Dezernenten oder der Landesschulbehörde
Das Mitführen von Handys kann nicht verboten werden.
… das Benutzen schon.
Nein, in den Pausen ist dies (auch beim Arbeitgeber) erlaubt.
Ein Handyverbot verhindert kein Mobbing. Dies kann auch ohne Filmen geschehen.
Ist es besser, die Augen vor der Möglichkeit des Filmens zu verschließen? Ein Verbot erleichtert eine Unterbindung von illegalen Mitschnitten.
Versicherungsrechtliche Bedenken
Eine Amtspflichtverletzung liegt nur dann vor, wenn eine Pflicht schuldhaft verletzt wird.
Handyverbot beschneidet persönliche Freiheit
Ein Handyverbot erfordert Mehrarbeit durch Kontrolle, die man sich auch ersparen kann.
Eltern möchten den Kontakt zu den Kindern haben.
Eine uneingeschränkte Erreichbarkeit während der Unterrichtszeiten ist nicht notwendig und kann auch wie Kontrolle wirken.
Das moderne Familienleben ist oft vertaktet und benötigt kurzfristige Organisation
Diese kann auch nach dem Unterricht, per SMS oder Email erfolgen. Eine ständige Erreichbarkeit der Schüler ist nicht notwendig und kann ggf. über das Sekretariat erfolgen.
Es geht Lehrer nichts an, wie Schüler und Eltern sich verständigen.
Der Lehrer hat einen Erziehungsauftrag.
Ein Smartphone kann eine sinnvolle Ergänzung oder Entspannung sein.
Genau. Und deswegen kann der Lehrer in besonderen Situationen eine Nutzung erlauben. Aber nur dann!
Schulung neuer Medien nutzen
Neues Medium eröffnet neue Möglichkeiten, wie Abfotografieren von Tafelbildern, Archivierung und Verteilung
Einmal geschrieben ist einmal gelernt. Tafelbilder abschreiben ist lerntechnisch sinnvoll.
Verbote werden eh unterlaufen (zB. auf der Toilette)
Das gilt auch für andere Verbote (Rauchverbot)
Handyverbote sind technikfeindlich und widersprechen dem Alltag/der Realität
In Firmen gibt es Einschränkungen der privaten Kommunikation. Hier kann es zur Abmahnung oder Entlassung kommen, wenn während der Arbeitszeit Privates vorgeht.
Eine Handynutzung ist – im Gegensatz zu Mobbing oder Diebstahl – außerhalb der Schule nicht verboten.
Eltern schieben Verantwortung der Schule zu. Diese soll dem Umgang damit schulen, weil sie es nicht schaffen, den Kindern das Teil zu verbieten (oder einzuschränken).
[/table]
Ein "Danke" nahm ich gerne an.
Bei uns zeigen sich erste Erfolge des Handyverbotes. Das Verbot wird weitgehend akzeptiert. Die meisten Verstöße kommen interessanterweise durch die SEK II-Schüler, die die größten Freiheiten haben und die Handys in den Freistunden und Pausen nutzen dürfen.
Ich versuche mich in den nächsten Tagen mal an einer Zusammenfassung der Diskussion.
Moebius: bitte ruhig bleiben!
Ich denke, das ist nicht ganz richtig. Wir dürfen sehr wohl "vorermitteln". Wir können Aussagen sammeln und seien es Gerüchte und bei Tatverdacht die Polizei rufen. M.M. wird das viel zu selten gemacht und viel unter den Teppich gekehrt.
Ist halt Bayern, da hat Nele schon recht. Heftig finde ich das aus rechtsstaatlicher Sicht schon. Mir scheint auch der "Widerstand gg die Staatsgewalt" maßlos übertrieben. Aber das ist auch ein anderes Thema.
Bei uns war es bisher ungehemmt. Es gab zwar offiziell ein Verbot, aber da haben sich nur wenige dran gehalten. Es gab dann auch immer die Diskussion: "das ist kein Handy, sondern ein iPod," waszu weiterer Verwässerung führte.
Noch einmal: Wenn Regel 1 lautet: Handyverbot ander Schule, sollte Regel 2 immer lauten:Ausnahmen regelt die zuständige Lehrkraft. Das die Nutzung IM Unterricht durchaus Berechtigung haben kann, sei unbestritten.
Es gibt weiterhinkaum Äußerung zu Problemen in Pausen oder Freistunden, Überlastung/Stress durch permanente Erreichbarkeit, Statussymbole, Berichte über Mobbing per Handy usw.
Zitatneleables: wenn es keine stichhaltigen Gründe für ein Verbot gibt, hat sich meiner Meinung nach die Sache erledigt - egal, wie sinnlos ein Handy sein mag
Da kann ich genausogut umgekehrt argumentieren: Was sind stichhaltige Gründe für eine unbeschränkte Freigabe?
Übrigens drücken sich alle vor der entscheidenden Diskussion herum, wie es in Pausen und Freistunden aussieht. Im Unterreicht sehe ich auch eher weniger Probleme, wenn es auch mM nicht notwendig ist, dass im Unterricht das Handy griffbereit eingeschaltet da liegt.
Pausi spricht da interessante Punkte an: in vielen Teilen des öffentlichen Lebens werden bestimmte Dinge (Raucher, Handys) ausgesperrt, um diejenigen zu schützen, die sich gestört fühlen. Die Schule läuft hier (wiedereinmal) hinterher. Wieso muss ich mir als Schüler eine dunkle Ecke suchen, um mal vor sich anbrüllenden Mitschülern, die sich mit Kopfhörern unterhalten oder piepsigen Daddelspielen ungestört zu sein? Wer gibt hier den Ton an: der Störer oder der Ruhesuchende?
Zitatdann interessierte mich wohl, ob das wirklich so ist, oder ob die Schüler nur einfach zu faul sind, drei Zeilen von der Tafel abzuschreiben.
Das sehe ich nämlich auch eher so. Auch hier mag es im Einzelfall anders liegen, aber das Argument der Zeitersparnis seh ich sehr skeptisch. Kann ich wirklich mehr und schneller
lernen, weil ich das Tafelbild abfotografiere und nicht abschreibe? Der Lehrer mag im Unterricht mehr zu schaffen und kann stolz berichten, dass er im Unterricht mehr als die Vorgaben geschafft hat und auch mit G8 keine Probleme hat.
Lernen braucht Pausen und Entspannungsphasen, kein höheres Tempo. Jeder der in Pädagogik ansatzweise aufgepasst hat, weiß das.
@ Pausi: das ist nämlich auch meine Vermutung. Keine Regelung, also muss ich auch nichts machen.
Das scheint mir (grade am Gymnasium) auch der Tenor zu sein: hier passiert nichts, weil wir bernüftige Schüler haben. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Keine Auseinandersetzung, kein Problem.
Die Frage ist dann noch: wieso sind Eltern und Schüler dann für eine Einschränkung? Sind die vielleicht etwas realistischer als die Lehrer?
@ Alias: Nein, ich kann das Handy nicht der Polizei übergeben, weil ich nicht weiß, was drauf ist. So blöd sind die Schüler nicht, dass sie das dann groß öffentlich machen. Wenn Schüler zusammenstehen und ich aus den Reaktionen sehen kann, dass die irgendetwas treiben und dann schnell das Handy wegstecken, kann ich nicht viel weiter machen. Selbst wenn ich den Schüler zum Schulleiter zitiere, ist da Ende. "Wieso? Handy ist doch erlaubt. Wir haben nur ein lustiges Video gesehen". Ende der Genschichte. Selbst eine Information an die Eltern ist hier wenig hilfreich, da kein Verstoß vorliegt. Also müssen die Eltern auch nicht informiert werden. Wobei ich mir sicher bin, dass sie schon gerne wüssten, wenn Pornographie u.ä. weitergegebn wird.
Übrigens mal so nebenbei: Der Schulelternrat an unserer Schule ist für ein komplettes Handyverbot und selbst die Schülerachaft kann mit einer deutlichen Einschränkung leben. Genau wie in dieser Diskussion sind interessanterweise die Lehrer gegen ein Verbot. Ich vestehe nur nicht wieso sie sich so extrem gegen ein Verbot sperren...
Vielleicht sind die Argumente der Gegner etwas schwach, aber die Befürworter können mich genausowenig überzeugen. Hier kamen bisher nur Argumente wie "da kann man tolle Dinge mit machen (die die Schüler aber wohl gar nicht können)" und "ein Verbot bringt nichts, weil die Schüler eh machen, was sie wollen."
Genau! Hier schaffst du dir aber auf einmal vergelichbares! In der Arbeitswelt ist das Handy und Facebook am Arbeitsplatz i.d.R. verboten und kann sogar zu entlassung führen. In der Pause ist das was anderes. Wieso darf ich dieses nicht auch an der Schule so handhaben? Am Arbeitsplatz (im Unterricht) ist ein generelles Handyverbot, in der Pause (vielleicht an bestimmten Orten, um auch Rücksicht auf Handygenervte zu nehmen) erlaubt.
Dann mal an die Verbotgegner: Ich glaube, dass wir uns darauf einigen können, dass das Handy im Unterricht aus ist und nicht ohne Erlaubnis benutzt werden darf (egal, ob es in der Hose vibriert und jemand "nur eben die SMS lesen möchte").
Wie ist das in der Pause oder in Freistunden? Hier ist absolut keine Kontrolle gegeben? Das Problem ist ja - wie wir festgestellt haben - dass ein Lehrer kein Handy einsehen darf. Wenn ich den Verdacht habe, dass die Schüler Unsinn damit machen (Mobbing, Pornos verbreiten), habe ich keine Handhabe darüber. Ich erdulde alles, was möglich ist und stimme dem Tun stillschweigend zu.
Und was ist mit dem Handy bei der Arbeit (später). Wieso verbietet der Arbeitgeben auf einmal die private Handynutzung und es war/ist in der Schule erlaubt? Ist da nicht ein Widerspruch?
Moebius und Alias: macht doch dazu bitte einen eigenen Thread auf. Das hat hier nichts zu suchen.
ZitatGenau wie das Papier, der Stift, die Diskussion, das Buch, der Pinsel, das Musikinstument, der Taschenrechner, die Tafel. WIR müssen im Untericht erkennen/wissen, wann welches Medium welchen Zweck erfüllt. Dazu müssen wir es kennen/beherschen. Das gehört zu unserem Job.
Genau. Und die Nutzung reglementieren. Wenn jemand im Englischunterricht seine Tuba rausholt mit der Begründung "Ich wollte grade mal was ausprobieren. Mir kam da eine Idee mit meinem Fingersatz", wärst du wahrscheinlich wenig erquickt.
Da das hier meine Anfrage war, spiel ich mich mal zum Moderator auf, und bitte etwas um Mäßigung. Besonders Moebius und Pausi bitte ich hier um etwas weniger Emotionen und mehr Themenbezug.
Aber Moebius hat nicht ganz unrecht: So richtige Argumente hab ich tatsächlich noch nicht gehört. Ich bin auch eher für ein komplettes Verbot in der Schule, da es m.M. keinen triftigen Grund für ein Handy gibt.
Muss denn tatsächlich der Schüler ständig erreichbar sein? Viele Firmen verbieten inzwischen ihren Mitarbeiten aufgrund gestiegenem Stress die permanente Erreichbarkeit.
Ist es nicht eher dieses Gefühl, das ich etwas verpasse, wenn ich nicht ständig ereichbar bin, vor dem wir schützen sollten? Wenn ich weiss, dass eh keiner meiner Freunde etwas schreiben kann, verpasse ich auch nichts.
Aber zu Moebius technikfeindlichkeit: ich behaupte, dass ich technisch sehr fit bin und gehöre zur mittleren Generation. Aber eben weil ich mich damit auskenne, bin ich gegen eine völlige Freigabe. Ich denke, dass die Möglichkeiten überschätzt werden. Meike hat schöne Ideen fürdas Smartphone, aber geht das nicht auch ohne? Ein Foto von einem Tafelbild ist eigentlich aus pädagigischer Sicht kontraproduktiv. Was passiert denn damit? Bei einem Großteil versauert es bestimmt im Handy. Einn Tafelbild ist zumindest einmal abgeschrieben und somit einmal gelesen.
Und hier gebe ich Meike auch Recht. Wir müssen lehren, wie man damit umgeht. Und da sollte Regel 1 sein: Jedes Medium hat seine Zeit und seinen Platz, sei es die Tafel oder das Tablet. Und da müssen wir auch lehren, dass ein privates Handy in 95% der Arbeitszeit nicht notwednig ist. In Firmen gibt es Abmahnungen, wenn zu viel gesmst wird, man kann raus fliegen ( und das zu Recht), wenn man während der Arbeitszeitständig bei Facebook rumhängt.
Ein Smartphone KANN in bestimmten Situationen im Unterricht hilfreich sein, aber nicht per se. Und deswegen muss ich die Nutzung einschränken und sagen : Jetzt in diesem Moment ist das Smartphone sinnvoll. Bitte benutzt es für genau diese Sache.
ZitatDas die da nicht anfangen mit dem Handy rumzudaddeln oder SMS zu schreiben ist eine Selbstverständlichkeit und wenn es einer trotzdem macht, kann ich dazu auch ohne Schulordnung so deutlich Stellung beziehen, (...). Wenn Schüler x seinen Mitschüler beleidigt, das Ganze filmt und dann bei uTube einstellt, ist das eine Straftat und so sollte man es auch nennen. Straftaten gegen Mitschüler reichen völlig aus um Ordnungsmaßnahmen gegen den Täter zu rechtfertigen, (...).
Für keinen von beiden Fällen brauche ich also in der Schulordnung eine Regelung über Handys in der Schule.
Finde ich einen interessanten Ansatz. Das stellt sich aber die Frage nach Selbstverständlichkeiten, wie ich auch schon gesagt habe. Vieles (oder gar alles?) in einer Hausordnung (und Gesetzen) ist eine Selbstverständlichkeit. Wieso gibt es ein Gesetz gegen Diebstahl? (§242: Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.) Das ist doch eigentlich klar, oder? Aber diese scheint nicht allen klar zu sein, deswegen schreibt man es fest. Gleiches gilt für ein Handyverbot. Weil einige nicht wissen, wie und wann sie es zu benutzen haben, wird so etwas in einer Hausordnung reglementiert.
ZitatUnd woher wissen wir das der geneigte Teilnehmer am Juraforum irgendwie Ahnung von der Rechtslage hat?
Genau so wenig wie hier...
Hier habe ich gerade eine Antwort gefunden. Im Juraforum gibt es dazu diese Antwort:
ZitatNatürlich ist die Aufsicht, bzw die Schule für die eingesammelten Handys verantwortlich.
Aber andererseits hätte man kein Handy mit zur Schule nehmen müssen. Besonders wenn man dieses Vorgehen kennt.
Es gibt daher dazu keine eindeutige Antwort, ebenso kann man nicht mit Sicherheit sagen, wie ein Gericht darüber urteilen würde.
Das berühmte Fachmagazin für Schulrecht "Familie" schreibt:
Zitat
Ein Schüler hat das Recht auf Persönlichkeitsentfaltung und Handlungsfreiheit. Wenn er jedoch mit seinem Handy den Unterricht stört, darf der Lehrer das Handy vorübergehend konfiszieren, um wieder Ordnung und Ruhe herzustellen. Ein allgemeines Handyverbot an Schulen ist hingegen unrechtmäßig. Wird jedoch durch den Gebrauch gegen Gesetz, Sitte und Moral verstoßen, darf der Lehrer die Nutzung untersagen.
@ Pausenclown: Damit wären wir wieder am Anfang der Diskussion: Wieso überhaupt eine Schulordnung? Vieles was darin steht, ist für mich selbstverständlich: Keine Waffen, nicht rauchen, kein Alkohol, kein Müll herumwerfen usw. Aber das scheint blöderweise vielen nicht klar zu sein.
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