Beiträge von Matula

    Zitat

    Original von Clematis
    Ein paar Kolleginnen von mir mit kleinen Kindern haben dann aber ein Problem, da die Kindergärten gerade schließen wenn unsere Konferenz pünktlich enden würde, was ja auch eigentlich nie der Fall ist.
    Unsere SL lehnte den Vorschlag ab, das sei das private Problem der Frauen und sie müssten schauen wie sie das mit dem Abholen organisieren.


    Ich kenn die rechtliche Lage nicht, aber ich kann den Ärger des Direktors verstehen. Der Lehrerberuf ist mit Privilegien ausgestattet. Dazu gehört, dass ich Kernzeiten i.d.R. nur bis 13Uhr habe. M.M. heißt das aber nicht, dass der Lehrer ein Recht darauf hat, um 13 Uhr den Stift fallen zu lassen und für dienstliche Belange keine Zeit mehr hat.
    "Lehrer" ist wie jeder andere Beruf ein Ganztagesjob. Welcher Ingenieur kann sagen "Boss, ich kann nur bis 13h arbeiten. Mein Kind kommt da aus der Schule"?
    Ich hab solche Kollegen auch an der Schule und finde das unter heutigen Gesichtspunkten höchst unprofessionell und vor allem wird die Arbeit so nur auf wenige Schultern abgewälzt.


    Ich finde schon, dass die SL in Einzelfällen (!!!) Rücksicht auf die Mütter nehmen sollte. Auf der anderen Seite ist Schule ein Wirtschaftsunternehmen wie jedes andere.

    Zitat

    Original von Hasi007
    Ja der Schüler möchte individuell für ihn erstellte Arbeitsblätter, die der Kollege dann korrigieren soll.
    Ach ja und der Schüler beruft sich dabei auf sein Recht auf individuelle Förderung...


    Der spinnt. Soweit ich weiß gibt es - zumindest nicht im niedersächsischen - Schulgesetz kein Recht auf indiv. Förderung. Im Gegenteil. In der Oberstufe hat der Schüler eine Bringeschuld, muss also seine Tauglichkeit nachweisen. Er soll ja auch seine Studierfähigkeit nachweisen. Dies hat er durch sein Verhalten m.M. noch nicht erbracht.


    Ich würde den Schluffi mal auf den Pott setzen und ihm - vielleicht auch zusammen mit dem Oberstufenkoordinator - mal seine Rechten und Pflichten erklären.

    Hallo!


    Wir veranstalten regelmäßig am Montag vor den Sommerferien ein Sommerfest. Da treten alle Klassen gegeneinander in den Wettkampf. Bisher gibt es so Spiele wie mit möglichst vielen Leuten aus der Klasse Seilspringen, Wasserbomben-Tennis, verschiedene Staffeln oder Klamottenliane.


    Wir wollen nun einmal die Spiele auswechseln und suchen Spiele, die mit möglichst vielen Leuten aus der Klasse gelichzeitgig gemacht werden können und Wettbewerbscharakter haben. Die Schüler sind da mit ihren Ideen recht unkreativ (Gymnasiasten.... :rolleyes:) und kommen fast nur auf abgewandelte Formen der bisherigen Spiele.


    Habt ihr Ideen?

    Zitat

    Matula: weißt du, ob diese Haftungsausschlüsse rechtlich wirksam sind? Ich denke spontan, dass ein Richter den Ausschluss im Zweifelsfall kassieren würden.


    Was weiß ich? Bin ich Jurist? Schön, dass du mir das zutraust :) Oder eine Frechheit :tongue:


    Vom Gefühl her würd ich sagen, dass die Schule ein Haftung für Lehrer ausschließen kann, wenn die Schule selbst dafür haftet, also freiwillig die Kosten übernimmt. Aber das ist nur aus dem Bauch heraus.

    ...Eine prophylaktische Wegnahme von Gegenständen ist nicht zulässig.....


    Da weiß man auch wieder nix. D.h. wenn ein Schüler das Handy aus der Tasche hohlt, stört er noch nicht. Also darf ich ihm "prophylaktisch" das Handy nicht wegnehmen. Also muss ich erst waren, bis er die 0190-xxxxx anruft... Wat n Unsinn.....

    Zitat


    Und Matula: Das mit der Dienstanweisung ist Unsinn, bzw. kann nur andersherum greifen: Im Rahmen des pädagogisch-fachlichen Auftrags hat eine Lehrkraft auch das Recht und sogar die Pflicht für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen. Dazu gehört auch die kurzfristige Wegnahme von Gegenständen, die den Unterrichts- und Erziehungsauftrag gefährden. Die Lehrkraft könnte hier nur dann persönlich haftbar gemacht werden, wenn es eine explizite Dienstanweisung gibt, dass den Schülern keine Handy o.ä. weggenommen werden dürfen. Das ist aber wohl eher unwahrscheinlich.


    Das ist gar nicht so eindeutig! Ein Handy ist ein persönlicher Gegenstand und darf erst einmal nicht einfach konfisziert werden. Der Usus ist ein anderen. In Bayern ist das leichter, da ist gesetzlich geregelt, dass Handys nicht mit in die Schule genommen werden dürfen (soweit ich informiert bin).
    In anderen Bundesländern muss eine rechtswirksame Ermächtigungsgrundlage vorliegen. Dies kann z.B. eine Schulordnung sein.


    Zur Haftung:
    Geschrieben steht:
    Grundsätzlich gilt, dass der Dienstherr für die Taten seines Bediensteten haftet. Nur bei „vorsätzlichem“ oder „grob fahrlässigem“ Handeln des Bediensteten kann der Dienstherr diesen in Regress nehmen.


    Weiter: Verletzt ein Lehrer schuldhaft die ihm obliegende Amtspflicht (z.B. mangelhafte Aufsichtsführung, mangelnde Sorgfalt), so trifft die Verantwortlichkeit den Dienstherrn. Der geschädigte „Dritte“ kann also nicht den Lehrer, er muss den Dienstherrn auf Schadensersatz in Anspruch nehmen (Amtshaftung, Staatshaftung).(...) Der Lehrer braucht somit grundsätzlich nicht zu befürchten, von dem Geschädigten persönlich zur Kasse gebeten zu werden. Es haftet grundsätzlich der Dienstherr. Ein Rückgriff des Dienstherrn gegen die Lehrkraft kommt nur in Betracht, wenn diese die Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht nachweisbar vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat.


    Dabei ist in diesem Fall die Frage, ob hier die Amtspflicht verletzt wurde und was "grob fahrlässig" bedeutet.
    Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.


    Darf der Lehrer ein Handy gar nicht einkassieren, so ist m.M. der Lehrer eh haftbar.


    Also: 1. Morgen Personalrat fragen; 2. Verband beitreten. Die geben auch dann kostenlose Rechtsberatung und im zweifel anwaltliche Unterstützung!


    Quellen: (1) http://www.juraforum.de/forum/…jetzt-einfach-druchschaut! (2) http://www.vlbs-bremen.de/service/haftung2.htm (3) http://bundesrecht.juris.de/bgb/__839.html

    Grundsätzlich erster Tipp: Jeder sollte sich versichern! Dafür sind zB auch die Verbände eine gute Adresse! Heute sind die Gegenstände in der Schule so teuer, dass bei Beschädigung schnell mal ein Monatsgehalt zusammen kommen kann (Beamer, Notebook u.ä.)
    Wer nicht versichert ist handelt m.M. fahrlässig!


    Aber jetzt mal zu deinem Fall. Ist es eine Dienstanweiseung, dass du Handys einkassieren kannst? Steht irgendetwas in der Schulordnung? Wenn ja, dann muss die Schule dafür haften, da sie dich ja zum einkassieren zwingt.


    Da es sich nicht um Schuleigentum handelt wird die Schule oder der Schulträger nicht haften, sondern du als Privatperson.
    Somit bist du m.M. doppelt der Dumme: Einmal musst du das Handy ersetzten und zweitens ist deine Disziplinierung nach Hinten losgegangen.


    Wende dich mal an deinen Personalrat in der Schule. Die sollten dir weiterhelfen können. Wenn die Schule Anweisungen gibt, dass du elektr. Geräte einsammeln sollst, muss sie sich auch Gedanken machen, was bei Beschädigung passiert. Danke für den Hinweis, ich werde mal recherchieren, wie das an meiner Schule ist.


    Deswegen: Leute, geht in einen Lehrerverband! Die paar Euro könnt ihr euch leisten und sie lohnen sich!

    Ich freue mich auch immer, wenn ich die Reffies bei uns an der Schule sehe. Ich sag ihnen dann immer :"Schön, dass ihr da seid. Da merk ich immer wieder, wie toll das ist, dass ich den Mist nicht mehr machen muss." :)


    Durchhalten! Mein Tipp immer wieder: Macht einen Reffie-Stammtisch. Einmal in der Woche mit den Leutchen aus dem Seminar ein Bier trinken und auskotzen. Und wenn ihr auch mal nur zu zweit da sitzt. Es hilft!

    Ich bin aus NDS und kann Hamilkar nur zustimmen.
    Ich glaube auch nicht, dass die Noten zw. G8 und G9 groß schwanken werden. Das wird daran liegen, dass sich die Leute schon in Q1 rauskegeln.
    Wir haben einen dermaßen schwachen Jahrgang wie selten. Zu diesem Zeitpunkt haben sich bereits 10 von gut 200 Schülern entschlossen, das Schuljahr zu wiederholen. Gerüchten zufolge sollen es aber 50-70 werden.
    Übrig bleiben dann natürlich die Besseren. Politisch wird dass dann in einem Jahr als Erfolg verbucht, von denen, die vorher ausscheiden bzw. zurücktreten wird keiner sprechen. So einfach ist das.

    Hi ihr Lieben!


    Als ich aus dem Ref raus war, hatte ich auf meiner Homepage mal einige Infos zusammen getragen. Ich hab sie auf meiner Festplatte wieder entdeckt und stelle euch die Infos hier zur Verfügung.
    Vielleicht kann man das ja oben im Forum anpinnen, wenn es hilfreich für euch ist.
    Eigentlich dachte ich, ich hätte noch mehr Tipps gehabt, aber das sind die, die ich grade gefunden habe. Ich schreib hier bestimmt mal weiter.


    Gruß,


    Matula


    ---------------------


    ÜBERSICHT (V 1.2) Update 28.4.2010


    Geld und Steuer
    Krankenversicherung
    Berufsverbände
    Prüfungsphase (kommt noch)
    Bewerbungsphase (kommt noch)
    Vorstellungsgespräch


    ---------------------


    GELD UNS STEUER


    Was verdiene ich?


    Eine ziemlich elementare Frage ist die nach dem Geld. Als Beamte bekommt ihr kein Gehalt, sondern Sold. Wieviel, ist in der Bundesbesoldungsordnung festgelegt. Als Lehrer am Gymnasium landet ihr in der Besoldungsgruppe A13Z. Der Anwärtergrundbetrag (Stand 1.1.2002) beträgt 1007,16€. Dazu kommen evtl. Zuschläge für Verheiratete, Kinder usw. Außerdem habt ihr Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
    Besoldungstabellen
    Von diesem Betrag werden natürlich noch Steuern abgezogen. Allerdings ist das bei Beamten erfreulich wenig, da diese keine Sozialabgaben (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) bekommen und somit auch nicht einzahlen. D.h. es wird lediglich Lohn- und Kirchsteuer fällig.


    Beispielrechnung
    Rechnen wir doch einfach mal durch.
    Wir haben einen durchschnittlichen Referendaren, um die 30, evangelisch, nicht verheiratet, ohne Kinder. Dieser bekommt nach obigen Angaben 1007,16€. Hiervon gehen 48,83€ Lohnsteuer und 4,39€ Kirchensteuer ab.
    D.h. euch werden 953,94€ überwiesen.


    Lohnsteuerrechner (gilt auch für spätere Tätigkeiten): hier
    Hinweis: Lohnsteuertabelle auf "besondere" und Krankenversicherung auf "0%" stellen


    Aber Achtung: Wer jetzt schon das Geld verprasst. Hiervon müsst ihr jetzt noch eure sonstigen Ausgaben (Wohnung, Strom, Auto, Telefon, Handy, Internet, Krankenversicherung, GEZ...) abziehen. Je nach Wohnort und Wohnung bleiben nach Abzug nur von diesen Grundbedürfnissen etwa 400€ übrig.


    Immer noch ne Menge? Dann zieht jetzt noch durchschnittlich 50€ pro Monat Material für die Schule (Schulbücher, Bastelmaterial, Material für Versuche, Kopiergeld) und 300€ für Lebensmittel und Kleidung ab.
    So, von diesen 50€ dürft ihr jetzt auch mal ins Kino oder zum Referendar-Stammtisch ;)


    Lohnsteuererklärung


    Die Kohle ist knapp, wie ihr oben gelesen habt. Aber es gibt noch eine Geldquelle. Die Lohnsteuer! Wer fleißig seine Quittungen der Schulbuchverlage, Karstadt, Büro- und Copy-Shops sammelt, der bekommt im Frühjahr einen unerhofften Geldsegen. Ich habe in beiden Jahren etwa 500-600€ an Lohnsteuer zurückbekommen. Davon kann man dann schon mal in den Urlaub fahren.


    Zur Berechnung empfehle ich eins der viele Steuersoftware-Programme. Diese kosten etwa 20€, die sich im nächsten Jahr als Ausgaben absetzen lassen, und leistet gute Dienste, was die Berechnung der Unkosten angeht. Damit macht die Erklärung fast schon Spaß. Allerdings solltet ihr etwa 6-8 Wochen Wartezeit einplanen. Wer ein zusätzliches Urlaubsgeld im Sommer haben möchte, sollte seine Steuererklärung spätestens zu Beginn der Osterferien bearbeiten und abschicken.



    ---------------------



    DIE KRANKENVERSICHERUNG


    Was ändert sich?


    "Normale" Arbeitgeber bezahlen dem Arbeitnehmer 50% der Krankenversicherung. Dies ist in der Regel eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die anderen 50% zahlt der Arbeitnehmer, wobei das Geld dem Arbeitnehmer gar nicht erst ausgezahlt wird, sondern direkt der GKV überwiesen wird.
    Als Lehrer ist euer Arbeitgeber die jeweilige Bezirksregierung. Diese beteiligt sich jedoch nicht an den Kosten der Krankenversicherung, sondern nur an den Krankenkosten. Dies ist ein wesentlicher Unterschied. Die Bezirksregierung zahlt also nicht monatlich einen festen Betrag, sondern jeweils 50% der wirklich entstandenen Kosten, z.B. für den Zahnarztbesuch. Kostet die zahnärztliche Untersuchung z.B. 200€, so bezahlt die Bezirksregierung (bzw. die sog. Beihilfestelle) 100€ Beihilfe. Die übrigen 100€ muss der Arbeitnehmer selbst bezahlen, sofern er nicht versichert ist.


    Der eine oder andere mag nun denken, dass es günstig ist, wenn ich mich gar nicht versichere. Das mag sich bei einem Zahnarztbesuch 1x im Jahr noch rechnen, doch sollte einmal eine größere Behandung anstehen, können schnell mehrere 100 oder 1000 € zusammenkommen.


    Also doch versichern?


    Natürlich!
    Aber man benötigt nur eine "halbe" Versicherung, da 50% der Krankenkosten bereits vom Arbeitgeber übernommen werden. Die GKV bieten solche Tarife allerdings nicht an. Hier müsste man sich zu 100% versichern, bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) nur zu 50%. Das sich dies auf die Beitragskosten auswirkt, dürfte einleuchten.


    Gesetzlich oder Privat?


    Da man im Referendariat jeden Cent zweimal umdrehen muss, fährt man mit einer privaten Krankenversicherung in der Regel besser. Ich persönlich bin in einer GKV geblieben und habe monatlich etwa 150€ an Beiträgen bezahlt. Die Beitrage in einer PKV liegen bei etwa der Hälfte oder weniger, da die PKV teilweise besondere Tarife für Beamtenanwärter haben.


    Der einzige Nachteil in einer PKV ist, dass es etwas komplizierter beim Arzt ist. Ihr bekommt nach dem Arztbesuch eine Rechnung, die ihr erst einmal selbst bezahlen müsst. Die Rechnung reicht ihr dann bei der PKV und der Beihilfstelle ein und bekommt dann eure Auslagen erstattet.


    Komme ich aus der PKV wieder raus?


    Am Anfang meines Referendariats wusste keiner, ob man aus der PKV wieder herauskommt, wenn man vielleicht doch nicht Lehrer werden will. Deswegen bin ich (und noch ein weiterer Depp) in der GKV geblieben. Dies hat mich in den letzten 2 Jahren etwa 2000€ an zusätzlichen Beiträgen gegenüber einer PKV gekostet. Es ist jedoch kein Problem aus einer PKV nach dem Referendariat auszutreten, da die PKV zum einen spezielle Anwärtertarife anbieten, die auf 2 Jahre befristet sind und zum anderen ihr bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Wechsel der Krankenkasse habt.


    Welche PKV nehme ich?


    Hier lohnt sich natürlich ein Vergleich und ein Blick in die Veröffentlichungen der Zeitschrift "TEST" oder "FINANZTEST". Die meisten Lehrer sind in der DeBeKa oder bei der HUK-Coburg versichert.
    Tipp: Versucht herauszubekommen, ob es bei eurer Versicherung einen Spezialisten für Lehrer und Referendare gibt. Der kann euch gesondert beraten und weiß am besten, welche Tarife für euch sinnvoll sind.


    Übrigens: Ein heißer Tipp in allen finanziellen Fragen sind die Verbraucherzentralen! Ein Gang hierher lohnt sich!




    ---------------------



    BERUFSVERBÄNDE


    Soll ich in einen Verband gehen?


    Klare Antwort: ja!
    Ein Verband bietet viele Vorteile. Mit dem Mitgliedsbeitrag (für Referendare 4€ monatlich) seid ihr automatisch Berufshaftpflicht versichert. Diese deckt z.B. auch die berühmte Schlüsselversicherung ab. Wenn ihr den Schulschlüssel verbummelt, müssen die Schlüssel an den Eingangstüren und aller Kollegen ausgetauscht werden. Das sind mehrere 1000€.


    Außerdem bekommt ihr bei Bedarf von den Verbänden kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz. Bei Streitfällen nicht zu unterschätzen.


    Obendrein bekommt ihr regelmäßige Infos aus dem Umfeld Schule und der Bildungspolitik, Einladungen zu Fortbildungen und Verbandstreffen.


    Und nicht zuletzt: Die Verbände vertreten eure Intressen gegenüber der Politik. Allein dies sollte man unterstützen.



    ---------------------


    DAS BEWERBUNGSGESPRÄCH oder: 3. STAATSEXAMEN


    [SIZE=7](Aus einem anderen Thread von mir entnommen und durch die Antorten ergänzt)[/SIZE]



    So, das Ref ist geschafft. Wie geht es weiter im Vorstellungsgespräch? Hier ein paar Fragen, wie sie in einem intensiveren Gespräch kommen könnten.



    1. Stellen Sie sich und ihren Werdegang vor.
    2. Wieso bewerben Sie sich an dieser Schule?
    3. Wären Sie bereit in diese Stadt zu ziehen?
    Antwort sollte immer "ja" lauten.
    4. Nennen Sie ihre Unterrichtserfahrung in Fach XY.
    5. Was waren die Gründe für ein Studium des Faches XY?
    6. Skizzieren Sie eine Kursfolge im Grundkurs/Leistungskurs im Fach XY.
    7. Welches wären (oder waren im Studium) Ihre persönlichen Schwerpunkte?
    8. Wohin würden Sie mit einer 7. Klasse auf Klassenfahrt fahren und warum?
    SEK I i.d.R. im Nahraum, besonders bei den unteren Klassen. Klasse 9/10 evtl. in eine deutsche Großstadt.
    9. Wohin würden Sie mit einem Leistungskurs im Fach XY fahren und warum?
    Hier eine Verknüfung zu einem Unterrichtsgegenstand (Dichter, Komponist...) parat haben.
    10. Welche außerschulischen Lernorte wären lohnenswerte Ziele? Welche rechtlichen Aspekte sind zu beachten?
    Antrag stellen, bzw. im Sekretariar abmelden (wg. Feueralarm), wenn es sich nur um eine Unterrichtsstunde handelt. Aufsichstpflicht gewährleisten.
    11. Haben Sie Vorstellungen für eine AG?
    12. Welche Erfahrung haben Sie mit neuen Medien?
    13. Wie wird Leistung bewertet?
    Legt die Fachkonferenz fest. Lehrer muss sich daran halten! Kann aber je nach Bundesland variieren.
    14. Würden Sie auch fachfremd XY unterrichten?
    15. Was können Sie von Ihren Stärken ins Schulprofil einbringen?
    16.Nennen Sie ein gutes Beispiel für Zusammenarbeit aus ihrem Erfahrungsschatz und ein schlechtes.
    17. Sie bekommen eine .... Klasse als Klassenlehrer. Wir würden sie anfangen?
    18. Wie gehen sie damit um, dass eltern/weiterführende schulen mehr schriftliches arbeiten (vokabeln etc.) etc. fordern?
    19. Wie kann man die Schüler im Schulleben auf das Berufsleben vorbereiten?
    20. Was fällt Ihnen beim Thema "Evaluation und Qualitätssicherung" ein?
    21. Wie würden sie Differenzieren bei XY...
    22. Welche Lektüre würden Sie in Klasse 5 / 8 lesen?
    23. Wie gehen Sie mit vergessenen HA um?


    Tipp: Ihr dürft Pokern und bei privaten Fragen auch etwas Schummeln. Die Schulleiter lügen auch. Eine mündliche Zusage zählt nichts!!!! Auf keinen Fall bei den anderen Stelle zusagen oder Vorstellungsgespräche auslassen, weil euch mündlich die Stelle "auf jeden Fall" zugesichert wurde. Solange der Dezernent euch die Stelle nicht angeboten hat, ist die Zusage nichts wert!

    Das ist eine gute Frage, besonders wenn man überlegt, wenn man 60 ist und die ehemaligen Kleinen inzwischen 3 Kinder und einen Doktortitel haben.
    Ich persönlich wähle inzwischen aus, welchen Schülern ich das "Du" anbiete, man hat einfach zu Schülern einfach ein unterschiedliches Verhältnis. Ich sage immer, das muss man sich auch verdienen :)
    Und ehrlich: Soviel hat man ja auch nicht davon, wenn man seinen ehemaligen Lehrer duzen kann.

    Ja, das ist mir schon alles klar. Versuche das alles zu berücksichtigen.
    a) Schaue ich mich nach einer Schule um, die evtl. meine Fächer benötigt.
    b) Will dann an der Schule mal vorsprechen
    c) und dann erst an meiner Schule offensiv werden.


    Spielt es also eine Rolle, dass die Freundin auch Beamtin ist?

    Hi!


    Ich spiele mit dem Gedanken mich aus - wie es so schön heißt - "privaten Gründen" innerhalb Niedersachsens an eine andere Schule versetzen zu lassen. Ich habe mit Ek und Mu zwei Kurzfächer, allerdings ist Mu offiziell kein Mangelfach mehr. Vor dem Doppelabi 2011 wir es eh nix, davon geh ich schon mal aus.


    Meine Frage: Ich weiß jetzt schon, dass mein Direktor fragen wird, was meine Freundin den beruflich mach und ob denn ein Umzug von ihr nicht in Frage käme. Sie ist (dummerweise) Hauptschullehrerin und somit beim gleichen Verein angestellt. Spielt das eine Rolle bei der Versetzung? Muss ich meinem Direx das erzählen?

    Ich selbst hatte mich als Mitwirker beworben, weil ich der Meinung bin, "es besser zu können". Hier in NDS läuft da einiges schief.
    Glaube nicht, dass du dadurch weniger arbeitest, der Aufwand ist eher größer, die Arbeit aber eine andere. In NDS wird man für den Job nicht mal befördert. Wie ist das in anderen Ländern?



    PS: Wieso bist du mit 90 Beiträgen "Forenass"??

Werbung