Beiträge von manuelajaeger

    Ich verstehe das Problem nicht. Wer keinen Termin am Elternsprechtag erhält, vereinbart einen anderen Termin an einem anderen Tag. Elterngespräche werden auch außerhalb der Sprechtage geführt. Jedoch nicht abends 17:00, wenn der Lehrer schon 13:00 Unterrichtsschluss ist. Gewöhnlich vereinbart man dann einen Termin um 17:00 mit den Eltern, wenn man selbst bis 15:00 Unterricht hat und wartet/ arbeitet eben dann in der Schule auf die Eltern. Samstagstermine gibt es nicht extra. Außer man vereinbart es individuell während unser 2x im Jahr stattfindenden Kulturmarkt/ Tag der Offenen Tür. Da ist man ja sowieso vor Ort und kann sich mal ne halbe Stunde aus dem Programm ausklinken, um ein Elterngespräch zu führen.

    Beim Neubau von Schulen wird darauf geachtet. Ich bin ursprünglich Lehrerin an einer Berufsschule. Die wurde vor 25 Jahren mit Büros zwischen den Klassenzimmern gebaut. Schon vor 18 Jahren, als ich dort anfing, hatte ich einen eigenen Schreibtisch, Schrank, Telefon mit vier anderen Kollegen. (Sogar mit eigenem Gadarobenschrank).

    Nun bin ich aber vor 8 Jahren an ein Gymnasium versetzt wurden. Ich war ziemlich erschrocken, wie rückschrittlich die Bedingungen dort waren. Mittlerweile gabs eine Komplettsanierung. Ergebnis: riesige Vorbereitungszimmer für Chemie, Biologie, Physik. Und alle Fremdsprachenlehrer haben einen Abstellraum.

    Gerecht ist das auch nicht.

    Wir müssen immer am Anfang des Jahres einen Urlaubsplan abgeben. Außerhalb des beantragten Urlaubs kann man zur Erledigung von Dienstgeschäften am Dienstort aufgefordert werden.

    Daher nehme ich prinzipiell immer die Woche vor den Vorbereitungstagen Urlaub. In dieser Woche muss nämlich schon die Schulleitung arbeiten und ich habe es schon zweimal erlebt, dass ich angerufen oder angemailt wurde, etwas zu erledigen.

    Jedes Mal kam dann am Montag, dass sie versucht hätten mich am Mittwoch oder Donnerstag zu erreichen, aber dann im Plan gesehen hätten, dass ich ja tatsächlich Urlaub hatte. Es gibt aber Ärger mit Kollegen, die versucht wurden, zu erreichen und dann nicht erreichbar und auch keinen Urlaub an diesen Tagen hatten. Angeblich kam es schon zu Abmahnungen, wenn dann rauskam, dass jemand länger im Auslandsurlaub und keinen Urlaub eingereicht hatte. Übrigens, Änderungen in der Urlaubsplanung wegen Verschiebungen von Flügen oder so, werden immer akzeptiert, wenn sie vorher angezeigt werden.

    Hallo ihr Lieben. Ich habe mal eine Frage an alle Pendler zwischen zwei Schulhäusern. Ich habe meinen Führerschein für 6 Monate verloren, aber ich will das nicht der Schulleitung sagen. Ich muss nämlich zwischen zwei Gebäuden pendeln. Wenn große Pause ist, dann ist das kein Problem, denn dann schaffe ich es zu Fuß oder ich kann einen Kollegen fragen, ob er mich mitnehmen kann. Jedoch habe ich jetzt das Problem, dass ich bis 14:55 Unterricht habe und dann 15:05 im anderen Gebäude sein muss für ein Ganztagsangebot. Jedoch schaffe ich das nicht in 10 min zu Fuß, sondern brauche ca. 20 min. Eine vertrauenswürdige Kollegin meinte zu mir, dann muss ich auf eigene Kosten ein Taxi bestellen. Übrigens, ÖPNV klappt gar nicht. Was meint ihr, sollte ich mit der SL reden?

    Jeder hat ja seine Gründe, warum man lieber Teilzeit statt Vollzeit arbeiten will. Vielleicht sollte man ja mal genau nachfragen, warum so viele Lehrer ihren geliebten Teilzeit-Job nur in Teilzeit machen wollen.

    Ich weiss schon gar nicht mehr, wie bei mir die Notenermittlung gewesen ist. Aber ich bin sprachlos, dass man rechnerisch als Vornote eine "5" haben kann, ohne dass man vielleicht selbst merkt und die Prüfer die Vornoten nicht sagen dürfen.
    Man muss doch im Ref ein Gefühl auch von den Seminarleitern vermittelt bekommen, um zu wissen, wo man steht.

    Erst eine Immobilienkrise in den USA, die sich zu einer weltweiten Bankkrise ausweitet und mit einmal schon eine Weltwirtschaftskrise mit dem bald erwarteten Zusammenbruch des Opel-Konzerns, verschuldet durch die Amerikaner.
    Was bleibt für uns übrig? Nichts!
    Ich habe mal im ZDF gesehen, dass in Berlin eine Schule seit 70 Jahren auf ihre Turnhalle wartet. Und jedesmal werden sie vertröstet, dass zur Zeit kein Geld da ist. Die Schüler machen mittlerweile in den Klassenräumen Joga-Übungen!

    Hallo Melosine,


    danke für die aufmunternden Worte. Bisher wurde mir das ganze nur mündlich mitgeteilt im Rahmen eines Personalgespräches. Damit habe ich noch gar nicht die Möglichkeit gegen irgendwas zu klagen. Im Rahmen des Personalgespräches wurde auch gesagt, dass die Entlassung nicht im Laufe des Schuljahres erfolgen wird.
    Vielmehr müsste man am Ende des Schuljahres sehen, ob man das kommende Schuljahr die Probezeit verlängert. Mittlerweile wurde mir von meinem Schulleiter mitgeteilt, dass für mich im kommenden Schuljahr wahrscheinlich keine Einsatzmöglichkeiten mehr bestehen (Fusion und Auflösung von Schulteilen; geburtenschwache Jahrgänge).
    Und das hat er schon ans Amt gemeldet.
    Das war also der Hinweis, dass mir dann am Ende des SJ die Entlassung droht. Aber die muss ja dann auch schriftlich kommen. Und wenn ich dann endlich mal was schriftliches habe, erst dann kann ich dagegen vorgehen. Eher geht ja nicht.
    Ich werde darauf bestehen, dass meine Probezeit auf 5 Jahre verlängert wird. Mittlerweile habe ich Termine bei der Gewerkschaft und beim Landespersonalrat, was die dazu meinen.
    Mein Fehler im Rahmen des Personalgespräches war, dass ich nicht auf die Idee gekommen bin, einen Vertreter des Personalrates dabei haben zu wollen.


    Tja..............ich hoffe, dass nicht alles so schlimm kommen wird.

    Jeder der durchgefallen ist, hat hier mein aufrichtiges Mitleid und Mitgefühl. Ich hoffe, dass ihr es schaffen werdet, diese Schlappe wegzustecken und wünsche viel Erfolg für die kommenden Monate. :D

    So.........die Spatzen pfeiffen es von den Dächern. Zumindest hat mich der Direktor darauf hingewiesen (aber wohl eher privat und nicht offziell), dass mir eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum Schuljahres droht, da mein BMI zu hoch ist. Noch bin ja Beamtin auf Probe und erfülle die beamtrechtlichen Vorraussetzungen nicht.
    Er hat versucht mich daraufhinzuweisen, dass ich es bis zu eine offziellen Termin, an dem mir irgendwas schriftliches zukommen wird, es schaffen sollte, den BMI zu reduzieren. Dann könnte ich gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen.
    Also........keine Unterrichtsvorbereitungen mehr, sondern Fitnessstudio!

    Also, bei uns gibt es in der Realität auch keine Anrechnungsstunden. Die Schulleitung hat zwar einen Topf, aus denen in Abhängigkeit von den Schülerzahlen gewisse Anrechnungsstunden gewährt werden können. Aber für insgesamt 8 Mitglieder des Personalrates gibt es nur 2 Anrechnungsstunden. Irgendwie heisst dass, das jeder dann 0,25 Anrechnungsstunden bekommt. Das sind bei 40 Unterrichtswochen gerade mal
    10 Unterrichtsstunden, die ein einzelnes Personalratsmitglied angerechnet bekommt. In Zeitstunden sind das gerade mal 7,5 Stunden im gesamten Jahr!! Gerade mal ein normaler Arbeitstag. Nicht viel. Kein Wunder, wenn der Personalrat dann auch nicht viel macht. Nur mit Engagement kann man nicht glücklich werden.

    Hallo, ich habe mir in der letzten Zeit fast alle Bücher aus den verschiedensten Verlagen bestellt. Vieles angeschaut und auch wieder zurückgeschickt. Das Problem ist, dass die Verlage meist Arbeitsbücher anbieten, man diese aber komplett und durchgehend verwenden muss. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten Berufsschüler ja sowieso schon ein Lehrbuch haben, ist es kaum möglich einfach mal so noch ein komplettes Arbeitsheft einzuführen und durchgehend zu benutzen.
    Aber von allen Arbeitsheften gefällt mir
    Beiderweiden: Marketing. Ein Handlungsorientiertes Informations- und ARbeitsbuch. Bildungsverlag 1 (Bestell Nummer 01683) am besten. Insbesondere die Aufteilung in Arbeitsaufträge und Infotexte.
    Aber einen komplexen Arbeitsauftrag zur Erstellung eines Marketing Mixes habe ich auch nicht so richtig gefunden.
    Dabei muss ich das selbst bei den Einzelhandelskaufleuten unterrichten.

    Als Beamter (auch im VD) musst du dich danach halten, ob du eine
    a)"genehmigungspflichtige"
    oder
    b)"genehmigungsfreie, aber anzeigenpflichtige"
    Tätigkeit ausüben willst.
    Nähere Informationen findest du im Beamtenrecht. Da hängt teilweise vom Einkommen ab. Was nur anzeigepflichtig ist, dann dir nie verwehrt oder vorgehalten werden.

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