das Angebot ist gestaffelt nach Jahrgängen, und bei uns werden alle teilnehmen.
die Anwältin brachte sehr viele Beispiele aus sozialen Medien, nahm auch Whats App ins Visier und bei den Älteren ab Kl.10 auch Erotikfotos, Volksverhetzung, Gewaltaufrufe.
Welche Themen sie in den Jahrgängen 5/6, 7/9 anspricht, weiß ich nicht; ich vermute, Erotikfotos spielen da keine große Rolle
beeindruckend und neu für die Schüler war:
- dass man sich auch mit einem Like strafbar machen kann
- dass man auch als unter 18 Jährige/r selbst zahlen muss, wenn man dazu verurteilt wird; nicht die Eltern
- dass die Verjährung bei 30 Jahren liegt
- dass sich zum Strafmaß noch Schmerzensgeld, Anwaltskosten, Gerichtskosten addieren
- ab wann man des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie angeklagt werden kann (immer dann, sobald du dir ein zugesandtes Foto herunterlädst, erst recht, wenn du es weiterleitest)
-was man weiterleiten darf (Whats App)
- dass bei einem Straftatbestand die Polizei dein Handy nicht nur überprüft, sondern es auch behalten kann
Das war in aller Schnelle das Resumee.
Die Frau wusste, wovon sie sprach und beschönigte nichts.