Schau mal hier, dass habe ich von der Bezirksregierung Arnsberg:
Gleichzeitig wird das Kürzungsverfahren eingeleitet. Beim erstmaligen Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung wird in der Regel der Anwärtergrundbetrag um 15 % gekürzt.
Ich mache es auch jetzt gerade durch. Im Seminar haben sie auch von den 15% gesprochen und das es ab dem Tag der Verlängerung gilt
Yogibär