ZitatOriginal von Aktenklammer
Das ist aber doch nur ein Drucker. Er hat keine Scanfunktion.
Stimmt . Hatte ich übersehen. Also alles in einem zu haben geht scheinbar doch nicht unter 500 Euro...
ZitatOriginal von Aktenklammer
Das ist aber doch nur ein Drucker. Er hat keine Scanfunktion.
Stimmt . Hatte ich übersehen. Also alles in einem zu haben geht scheinbar doch nicht unter 500 Euro...
Hallo =)
Dazu nur drei Aspekte ganz generell:
- Zwei Fächer gut zu studieren auf Gym/ Ge ist auch schon viel Arbeit =) .
- In NRW ist der Psychologie/ Pädagogik Anteil des Studiums generell relativ hoch. (Glaube ich zumindest; war an der Uni Siegen.)
Du kannst zum Beispiel auch deine erste Staatsarbeit in Psychologie schreiben. Auch im Examen gab es bei uns zwei Pädagogik-Prüfungen (eine schriftlich + Abschlusskolloquium), so dass man wirklich relativ viel mit der Thematik zu tun hat. Vielleicht "reicht" dir ja das aus und du kannst sonst "ganz normal" Deutsch und Geschichte studieren!?
- Inhaltlich unterscheidet sich ja Philosophie und Psychologie doch grundlegend. Ist wirklich Psychologie ein Fach, das in NRW unterrichtet wird? Soweit ich weiß, gibt es dort Pädagogik als Unterrichtsfach. Aber Psychologie...? Hmmm...
Glaube, man würde dich dann wohl eher in Philosophie einsetzen, was ja auch nicht das wäre, was du dir wünschst.
Viel Erfolg und alles Gute!
Ok, alles klar =).
Danke für die super schnelle Antwort!
noch eine Frage:
In der Schulkonferenz (in Baden-Württemberg; Zusammensetzung: Schulleiter, 3 Eltern, 3 Schüler, 6 Lehrer) hat der Schulleiter den Vorsitz. Stellvetretender Vorsitzender ist der Elternbeiratsvorsitzende.
Nehmen wir an, der Schulleiter ist verhindert. Wer hat dann den Vorsitz?
Der stellvetretende Schulleiter als ständiger Vetreter des Schulleiters oder der Elternbeiratsvorsitzende?
Eigentlich müsste es ja dann der stellvertretende Schulleiter sein, oder? Es handelt sich ja immer noch um Schulangelegenheiten... Allerdings ist ja der Elternbeiratsvorsitzende in der Schulkonferenz der stellvertretende Vorsitzende...
Hmmmm...
Wie wäre es z.B. in der GLK? Dann wäre es doch sicher der stellvertretende Schulleiter?
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten!
Habe doch mein Bundesland angegeben :).
Wie Avantasia schon schreibt, ist es in BaWü scheinbar wirklich nicht erlaubt.
alias: Danke für die tolle Argumentation!
Hallo
Habe auch Schulrechtprüfung diese Woche und finde zu einem scheinbar "einfachen Fall" irgendwie keine Lösung:
"Aus bestimmten, meist konfliktgeladenen Situationen wird oftmals der Elternwunsch laut, am Unterricht teilnehmen zu können. Damit wollen sie sich ein Bild über die Qualität des Unterrichts, über ihre Kinder aber auch über die übrige Klasse verschaffen."
---> Ist das zulässig?
Dass das so einfach geht, kann ich mir nicht vorstellen. Finde nur keine schlagenden Argumente im Gesetz.
Für die Eltern könnte sprechen:
Transparenz, Erziehungsrecht, Informationsrecht, Mitarbeit bei schulischen Angelegenheiten, gemeinsamer (!) Erziehungsauftrag...
Für die Schule (?):
Störung des Unterrichts (---> Bildungsauftrag gefährdet), Datenschutz, im Schulverhältnis Erziehungs- und Bildungsauftrag bei Schule, die dies als nicht förderlich erachtet...
Irgendwie finde ich keinen wirklichen Aspekt, der dagegen spricht. Aber sonst könnten ja ständig Eltern vorbei kommen.
Ich glaube, ich stehe aufm Schlauch. Habt ihr eine Lösung?
Danke schon 'mal!
Hallo,
ich besitze bisher nur einen ganz normalen Laserdrucker von Brother. Brauche aber dringend auch einen Scanner und einen Farbdrucker. Hat jemand mit diesem Gerät hier Erfahrungen gemacht: http://www.amazon.de/gp/product/B002TW3RH0/ref=ord_cart_shr?ie=UTF8&m=A1V0DRFCCWVKVV&tag=lf-21 [Anzeige]
... oder ist von so einem Laser-Multifunktionsgerät eher abzuraten?
Dachte, so hätte ich alles in einem und bräuchte nicht noch mehrere Extra-Geräte anzuschaffen .
Was meint ihr?
LG,
Mona
Hallo Tinka,
ich glaube ein Studiengangwechsel ist nicht so unkompliziert. Habe in NRW studiert und das bei einer Freundin mitbekommen.
In NRW gibt es doch sehr viele Gesamtschulen und unser Studiengang heißt ja sogar "Gym/Ge" dort.
Wäre das nicht eine unkomplizierte Alternative? Von denjenigen, die auf Gym studiert haben, wollen die meisten ja nicht auf eine Gesamtschule; so hättest du doch wahrscheinlich gute Chancen?
Bin mir nicht ganz sicher, ob man nicht vielleicht auch so an einer Realschule unterrichten kann- allerdings dann mit geringerer Besoldung.
Den Beitrag lesen bestimmt noch andere, die wissen sicher Bescheid .
LG,
Mona
ZitatOriginal von loomasa
Ich habe Bedenken, dass sie dann die Freude an Sport total verliert und sich deswegen das Blatt dann wendet und die Sache so endet, dass sie aus Frust noch mehr zu essen beginnt.
...oder eventuell sogar ins andere Extrem umschlägt und zu wenig oder gar nichts mehr isst. Es muss ja nicht zu einem Extremfall (Magersucht/ Bulimie) kommen, doch was wäre wenn? Könnte das nicht schließlich sogar rechtliche Folgen haben?
Magnete kann man nie genug haben . Dachte auch eher so als "Zusatzmagnete"...
Schau doch 'mal hier gezielt nach deinen Fächern =) .
Alias hat Recht
Mein Vater hat mir so auch noch zusätzliche Magnete besorgt. Hält super!
Bin leider auch nicht gut in Physik. Habe vor Kurzem lange gesucht und schließlich die Magneten bei Kaufhof gekauft. Es gibt sie in verschiedenen Größen, sie sind nicht so teuer und halten super!
LG
Klingt etwas komisch. Also bei allen Schulen, die ich kenne, macht das normalerweise der stellvertretende Schulleiter.
LG
Hmmm... ja Dalyna, das habe ich mir auch so gedacht.
Scheinbar schreibt man dort nur eine Email hin zunächst oder ruft an;erst bei Interesse würde man wohl die kompletten Unterlagen schicken ?(!?
Ich weiß ja auch nicht...
Hallo
Ich weiß, dass es bereits einen ähnlichen Thread gibt, jedoch mit weniger aussagekräftigem Titel.
Hoffe, es ist ok, dass ich daher einen neuen eröffne, in der Hoffnung, dass so mehr Forenmitglieder antworten werden.
Ich habe noch ein Jahr Ref. vor mir, jedoch macht man sich ja bereits jetzt Gedanken über die Einstellungschancen im kommenden Jahr.
Habe von einigen (BaWü) gehört, dass sie bereits ca. im Oktober des Vorjahrs mit Initiativbewerbungen begonnen haben und so teilweise vor Weihnachten ihre Stellen "sicher hatten".
Hier in BaWü gab es in den letzten Jahren immer eine Novemberausschreibung, die es evtl. dieses Jahr nicht mehr geben wird. Trotzdem raten einige schon zu frühen Initiativbewerbungen, da man ja im Grunde nichts zu verlieren hat.
Besonders im Hinblick auf Zukunftsplanung wäre es vielleicht sinnvoll, es sei denn man hat gute Nerven und wartet bis zum Schluss und bekommt so oft doch eine Schule im Wunschgebiet.
Was haltet ihr von solchen Bewerbungen? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Für Infos, Anregungen, Tipps wäre ich dankbar =).
LG,
Mona
Das ist bestimmt eine gute Idee .
Vielleicht schreibst du uns hier 'mal wie es dir ergangen ist!?
Viel Erfolg bei deinem Praktikum.
ZitatOriginal von Priemelchen
Mona: siehe pn
ich sage dazu auch nichts mehr...bin gerne bereit über pn weiter zu diskutieren.
Priemelchen, danke für deine Pn. Wollte dir nur abschließend kurz antworten, dann kam diese Nachricht:
ZitatBenutzer »Priemelchen« möchte keine privaten Nachrichten von dir empfangen.
Es war auch nicht wirklich wichtig ;). Wollte auch gar nicht diskutieren.
Und nun für meine Seite: *off topic*- Modus aus
Liebe Polly,
ich habe mich auch 'mal erkundigt, da ich mich auch dafür interessiert hatte.
Habe zwar eher an die USA oder Canada gedacht, es aber dann verworfen, weil es doch sehr schwer bzw. kaum möglich zu sein scheint. Das habe ich auf der Seite der GEW gefunden:
ZitatReferendariat an einer deutschen Schule im Ausland?
Referendariat an einer Auslandsschule ist ein gar nicht so selten geäußerter Wunsch von Lehramtsanwärtern, die vielleicht auch schon Praktika im Ausland absolviert haben. Viele Schulleitungen im Ausland unterstützen dies, da dadurch das deutschsprachige Element an der Schule gestärkt wird. Aus rechtlichen Gründen, z. B. Prüfungsordnungen, ist ein Referendariat im Ausland in der Regel jedoch nur schwer möglich. Ausnahmen können dann gemacht werden, wenn nachweisbar ist, dass der Referendar bzw. die Referendarin an der betreffenden Auslandsschule von einem (ins Ausland beurlaubten) deutschen Beamten entsprechend der gültigen Ausbildungs- und Prüfungsordnung betreut werden kann. Das zuständige Prüfungsamt muss dem zustimmen, was in der Praxis schwierig sein dürfte. Vorraussetzung wäre sicherlich, dass eine Zusage einer deutschen Auslandsschule für eine Referendariatstelle vorhanden ist.
Leider sieht es auch mit 2.SE an deutschen Auslandsschulen (in Europa und Nordamerika) eher schlecht aus mit den Jobchancen. Als Beamter hätte man da eher eine Chance.
Was einheimische Schulen angeht, erkennen die meisten Länder das deutsche SE nicht einfach so an, bzw. fordern weitere Prüfungen/ ein Aufbaustudium/ Zusatzausbildungen. Da müsstest du dich einmal genauer erkundigen.
Ich wünsche dir viel Erfolg bei Examen, das du ja zunächst einmal machen wirst. Und bis dahin: Sei dir sicher, wahre Liebe hält auch die Distanz aus, solange sie kein Dauerzustand ist. Ich spreche da aus Erfahrung .
GLG
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