§ 50
(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind.
(6) Im Schuljahr 2019/2020 wird abweichend von Absatz 1 Satz 1 eine Schülerin oder ein Schüler auch dann in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe nicht erfüllt sind, es sei denn, die Versetzung ist mit dem Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden.
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Kann mir jemand beim Verständnis helfen, mir fehlt der intuitive Zugang zu Gesetzestexten... Mir geht es um die EF, an deren Ende wir (G8 Gymnasium) die FOR vergeben. Denke ich richtig:
- Aufgrund der Vergabe des Abschlusses gilt (6) nicht für EF Schüler. SuS müssen also die Leistungsanforderungen erfüllen.
- Warnungen haben wir nicht verschickt, also Bonus für die Schüler, eine nicht gemahnte 5 wird nicht für die Versetzung (und Vergabe des Abschlusses?) angerechnet.
-> Wir sprechen also über die Versetzung wie üblich und tun dabei so als hätten wir alle vergessen zu mahnen. Interpretiert ihr das auch so?