Beiträge von Kiray

    Die Frage, die beantwortet werden sollte, ist doch: Warum spiele ich? Welchem Zweck dient das ganze?


    Ich habe höchstens mal in der letzten Std vor den Ferien gespielt, bis ich in diesem Schuljahr angefangen habe als Klassenlehrerin in der 5 einer Ganztagsschule Klassengemeinschaftsstunden zu unterrichten. Hier wird gespielt, um z.B. Klassengemeinschaft zu fördern. Das Spiel, was wir in der Stunde spielen, wird anschließend freiwillig von allen Schülern in den kommenden Mittagspausen gespielt. Ziel erreicht. Genau diese Stunden liegen nun auch noch im Nachmittagsunterricht, die Kinder sind zu Beginn der Stunde völlig unkonzentriert, also gibts zu Beginn ein Spiel, das damit endet, dass die Kinder ruhig auf ihren Plätzen sitzen. Ziel erreicht.
    Es sind Situationen denkbar, in denen Spielen sinnvoll ist. Keine dieser Situationen ist es, wenn der Lehrer nicht vorbereitet ist oder die KLasse keine Lust zum Unterricht hast etc. Ich schließe mich dem Wunsch nach differenzierter Betrachtung an.

    Ich mag es sehr Arbeiten vor den Ferien zu schreiben und zwei Wochen später zu besprechen, da man auf diese Weise so schön feststellen kann, was denn eigentlich hängen geblieben ist und was vielleicht doch noch mal thematisiert werden muss, um ins Langzeitgedächtnis zu gelangen.

    Ich habe von einer Deutschkollegin einen (relativ sinnfreien) DinA4 Text abgestaubt, in dem in den Worten (teilweise wort- bzw. zeilenübergreifend) Tierarten versteckt sind. Ist ein Selbstgänger, die suchen wie blöde, wollen ihren Nachbarn übertrumpfen und sind nachher stolz wie Oskar, wenn sie dann am OHP die Klasse mit einem besonders schwierigen Tier verblüffen können.
    Bei den Zwergen läuft das von allein, bei den größeren reicht ein "Die Fünftklässler haben 35 Tiere gefunden...."
    Soll ich ihn morgen mal raussuchen und dir einscannen?


    Darf ich auch bitte? ^^

    Sehe das genauso wie Nele.


    Man kann sich ja auch mal den umgekehrten Fall anschauen: Letztes Jahr im Zentralabitur saßen meine Philosophieschüler und waren erstaunt und erfreut, dass einer der Vorschläge bereits Thema im Unterricht war. Diese Möglichkeit ist ja auch im System denkbar und einen Regelkatalog, was in diesem dramatischen Fall zu tun sei gibt es (zumindest in NRW) nicht...

    Hallo zusammen,


    wer von euch kennt beide Programme und kann ein bisschen über die Vor- und Nachteile erzählen? Wir erstellen den Stundenplan mit Untis und verwalten Schüler mit Kurs, das erscheint mir wenig sinnig: Die Stundenplanmacher können nicht auf die Blockung zugreifen, daher sind die Pläne nicht doll und um Klausurpläne zu erstellen, muss in Kurs manuell der Stundenplan eingegeben werden. Alles unpraktisch. Wie wirds bei euch gemacht? Bin für Erfahrungen dankbar!


    Gruß, Kiray

    In meinen Augen: Falsch.
    Der LRS-Erlass greift in NRW nur bis zur Klasse 10. Danach sind die Probleme allerdings nicht behoben.
    Es besteht daher m.E. auch weiterhin das Anrecht auf einen Nachteilsausgleich in der Oberstufe.
    Das lässt sich genau nachlesen in der APO-GOSt §13 Abs. 7


    Quelle: http://www.schulministerium.nr…PO_GOSt_Oberstufe2010.pdf

    Danke! Das heißt doch aber auch, dass die Benotung wie bei den anderen Schülern gesetzt wird, nicht? Hab die betreffende Stelle fett markiert.


    (7) Soweit es die Behinderung oder der sonderpädagogische Förderbedarf
    einer Schülerin oder eines Schülers erfordert, kann die Schulleiterin oder
    der Schulleiter Vorbereitungszeiten und Prüfungszeiten angemessen verlängern
    und sonstige Ausnahmen vom Prüfungsverfahren zulassen; in
    Prüfungen mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben entscheidet an Stelle
    der Schulleiterin oder des Schulleiters die obere Schulaufsichtsbehörde.
    Entsprechendes gilt bei einer besonders schweren Beeinträchtigung des
    Lesens und Rechtschreibens. Die fachlichen Leistungsanforderungen bei
    Abschlüssen und Berechtigungen bleiben unberührt.

    Hallo zusammen,


    ich habe ein LRS Problem und brauche Hilfe beim Interpretieren oder Erfahrungswerte. Es geht um einen Schüler in der Oberstufe, der LRS hat. Die Frage lautet, ob und wenn ja welche Sonderbehandlung bekommt. Meine derzeitige Antwort lautet: keine.
    Gemäß dem LRS Erlass sehe ich z.B. bei der Leistungsbeurteilung:


    4. Leistungsfeststellung und -beurteilung
    Soweit nachstehend nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten für
    Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben die
    allgemeinen Bestimmungen über die Leistungsfeststellung und -beurteilung.

    Für Schülerinnen und Schüler, die einer zusätzlichen Fördermaßnahme
    bedürfen, gilt für die Klassen 3 bis 6 und in besonders begründeten Einzelfällen
    auch für die Klassen 7 bis 10 zusätzlich:

    4.1 Schriftliche Arbeiten und Übungen Bei einer schriftlichen Arbeit oder
    Übung zur Bewertung der Rechtschreibleistung im Fach Deutsch und in den
    Fremdsprachen kann die Lehrerin oder der Lehrer im Einzelfall eine andere
    Aufgabe stellen, mehr Zeit einräumen oder von der Benotung absehen und die
    Klassenarbeit mit einer Bemerkung versehen, die den Lernstandaufzeigt und zur
    Weiterarbeit ermutigt. In den Fremdsprachen können Vokabelkenntnisse durch
    mündliche Leistungsnachweise erbracht

    werden. Die Erziehungsberechtigten sind über den Leistungsstand ihres
    Kindes zu informieren. Die Rechtschreibleistungen werden nicht in die
    Beurteilung der

    schriftlichen Arbeiten und Übungen im Fach Deutsch oder in einemanderen
    Fach mit einbezogen.


    S II Schüler sind nicht unter den Ausnahmen aufgeführt, also wird die Klausur normal bewertet.
    Richtig oder falsch?
    Danke schonmal für die Hilfe!

    Ja, sind fest eingeplant. Besonders in den Randstunden haben jeweils drei Kollegen Vertretungsbereitschaft. Ob es dazu einen Erlass gibt, weiß ich nicht.

    Hallo zusammen,


    wir hatten mal einen Thread, in dem es um die Aufgaben des Fachschaftsvorsitzenden ging, den finde ich aber nicht wieder, außerdem weiß ich auch nicht mehr, ob meine Frage in ihm beantwortet wurde. Also... Ich meine mich zu erinnern, dass die offiziellen Aufgaben des Fachschaftsvorsitzenden lediglich darin bestehen zur Fachkonferenz einzuladen und dieses zu leiten. Aber ich brauche dazu den entsprechenden Paragraphen, den ich beim googlen nicht finde. Also falls jemand von euch die BASS auf dem Rechner hat, könnte er mal bitte nachschauen...? Da ich mit meinem SL sprechen möchte, der das auch nicht genau weiß, brauche ich gesicherte Angaben. Wäre schön, wenn mir jemand helfen würde.


    Schönen Sonntag!

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