Beiträge von klopfer

    moin,


    ich hätte gerne mal gewusst, ob sich die wiederholung des 1. staatsexamens zur notenverbesserung auf das erste bestandene ergebnis irgendwie auswirkt?


    heißt also, habe das 1. stex in der der tasche, bin aber mit der note unzufrieden.
    in der lpo (bayern) steht ja nun, dass letztlich das bessere ergebnis zählt. auch alle leute von sämtlichen prüfungsämtern bestätigen das. so weit, so gut.


    was aber ist nun aber, wenn man die wiederholungsprüfung (notenverbesserung) aus irgendeinem grund nicht besteht? kann einem das bestandene examen wieder aberkannt werden?
    schließlich zeigt das ja, dass man "ungeeignet" ist...das davor bezeugt jedoch die "eignung".


    könnt ihr mir helfen?
    kann ich das examen wieder verlieren durch nichtbestehen der notenverbesserung?
    oder sollte man lieber die notenverbesserung abbrechen, wenn man merkt, dass es nicht so läuft?

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