Habe folgendes gefunden und verstehe es erstmal so:
"Die Durchführung von Klassenfahrten gehört
grundsätzlich zu den Dienstpflichten der Lehrerinnen und Lehrer."
- auch WENN pädagogische oder private Gründe dagegen sprechen!-
(http://www.gew-nrw.de/fileadmi…nd_knapp/Klassenfahrt.pdf)