Beiträge von Butterkeks

    Wäre dann so zu sagen der dritte Versuch, die Wiederholung der Prüfung... Nachprüfung war ja auch ungenügend... Im Schreiben vom Prüfungsamt wegen der Nachprüfung steht... "Wenn nach dieser Nachprüfung ein Fall des Nichtbestehens der Prüfung eingetretten ist, findet keine Nachprüfung mehr statt. Die Prüfung zu, Ersten Saatsexamen ist dann insg. nicht bestanden. Gemäß § 23 LVO können Sie diese nicht bestanden Prüfung wiederholen."

    Huhu ihr,


    bin jetzt zwei mal durch die mathematische Examens-Prüfung (15 min) im Bereich Grundschulpädagogik gefallen ;( "normale" Prüfung und auch die auch die Nachprüfung wurden beide Male mit ungenügend bewertet. Habe mich nach der ersten Prüfung sogar mit dem Zweitprüfer noch mal getroffen und wir hatten noch mal einige Sachen durchgegangen, weil ich bei der ersten Prüfung genau null wusste.... Bei der zweiten Prüfunge habe ich dann ein paar Sachen richtig gelöst. Die erste von zwein Aufgaben habe ich zum Teil gelöst (steht auch auf dem Prüfungsprotokoll) die zweite konnte ich gar nicht lösen... Obwohl ich etwas lösen konnte, hat er mich durchfallen lassen... Kann man da gegen nicht angehen, ich meine ich wusste doch etwas und wenn ich so mitbekomme was andere Professoren für Fragen stelle kommt mir ehrlich das Kotzen... Das wäre locker für jeden schaffbar bei denen... Da gibt es Professoren die seid Jahren nur 1,0 und 1,3 vergeben... Das kann es ja nicht sein bei Staatsexamensprüfungen...
    Und es ist ja auch nicht so, dass die Examsprüfung meine erste Prüfung im Fach Mathematik war... Insgesamt habe ich während meines Studiums zwei Prüfungen, sogar beim Proff, der mich prüfte ohne Probleme mit guten Noten bestanden... So doof kann ich ja wohl nicht sein....
    Es gibt wohl die Möglichkeit die Prüfung zu wiederholen, aber welchen Sinn würde das machen, wenn der Prüfer mich schon zwei mal durchfallen gelassen hat, und eine sechs ja der Definition nach eine Leistung ist, die den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. Er würde sich doch selbst nicht treu bleiben, wenn er mich dann bestehen lassen würde... So viel ich weiß, wird auch die Wiederholungsprüfung beim selben Prüfer stattfinden. Gibt es keine Möglichkeit einen anderen Prüfer zu verlangen?
    Was ist wenn ich dann noch mal durch die Prüfung falle? Dann stehe ich nach vier Jahren Studium "nur" mit dem Abitur da und alles war umsonst *wein* Ah, ich weiß einfach nicht mal weiter und dabei stehen noch drei Prüfungen bei mir aus in anderen Fächern ;(

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