Beiträge von brabe

    Zitat

    Original von Ummon
    Aber so richtig kann ich die Schüler davon nicht überzeugen.


    P.S. "Weil's im Lehrplan steht" stimmt zwar, ist aber immer so ein Totschlagargument :)



    Genau wie die Tatsache, dass man auch sehr gut ohne zurechtkommen wird.


    Ich sage immer, dass man alles nach der 8ten Klasse nicht mehr im Leben brauchen wird, sofern man es nicht vertiefend einsetzten möchte. Immerhin will man Abitur machen, dazu muss man halt zeigen, dass man abstrakter Denken kann. Dazu gehören nun mal die Gedichte, oder aber auch in der Mathematik die DGLs. Oder hat jemand schon einmal im Privatleben von Euch ein LGS gelöst? Das ist Stoff der 8ten Klasse im Mathematikunterricht.


    Ich finde die Frage nach dem Warum sollte es nicht geben. Klar stellt man sie sich, aber warum? Damit man Zeit gewinnt, in der man nicht lernen muss? Damit man testen kann, wie gut man im Argumentieren ist?


    Meiner Meinung nach sollte man also nicht begründen, wozu man Gedichte braucht, sonst muss man das bei jedem Thema erneut machen, sondern viel mehr das Große und Ganze beurteilen und bewertend vergleichen.

    Aber wie gesagt, ich bin im Angestelltenverhältnis. Meine Verbeamtung ist vorgesehen und bereits festgelegt. Jedoch dauert das noch bis zum Sommer. Die Frage ist daher, ob ich den Titel StA oder A.d.L. verwenden muss. Für mich als Laie ist das eigentlich ein und dasselbe? Man will ja nichts falsch machen.

    Da ich auch aus BW komme hätte ich dazu auch eine Frage.


    Wenn man das Ref bestanden hat. Dann darf man sich A.d.L nennen. Ist das mit StA vergleichbar oder nicht?
    Ist also Studienassessor nun die richtige Bezeichnung oder nicht? Meine Stelle für die Beamtung ist bereits vorgesehen, also müsste ich mich doch StA nennen dürfen? Oder muss ich mich A.d.L. nennen? Weiter oben steht ja, dass man sich StA nennen darf, da die Verbeamtung bereits vorgesehen ist, auch wenn das jetztige Arbeitsverhältnis im Angestelltenverhältnis ist?

    In Pädagogik haben wir genau das auch besprochen. Die Hausaufgaben dienen zur Übung und sind ein wichtiger Teil für das Unterrichtsgespräch. Wer keine macht, kann auch nicht bei Schultern zucken mit einer guten Note rechnen. Wer das nicht in der Sek I gelernt hat, dem ist auch jetzt nicht mehr geholfen.
    Ein guter Freund bemängelt das. Angeblich hätte er mehr getan, wenn die Lehrer ihm auch später noch dies stärker getadelt hätten. Ich halte das für eine faule Ausrede. Denn er war 18 in der 12ten Klasse und durfte seine Entschuldigungen selbst schreiben und bei über 200 Fehlstunden kann man dem Lehrer das nicht mehr vorwerfen.


    5-6 Klasse, die Hausaufgaben werden kontrolliert
    7-9 Nicht gemachte Hausaufgaben werden geahndet beim erwischen
    10-12 Die Hausaufgaben werden in den Unterricht mit eingebaut. Dies wird den SuS mehrfach im Unterricht mitgeteilt.


    Als ich meine 5te Klasse fragte, wozu macht ihr Hausaufgaben, sagte fast alle:
    "Damit wir in der Klassenarbeit sicherer sind und somit eine gute Note schreiben können."


    Warum sollte dieses "Wissen" denn verloren gehen?
    Unser Auftrag ist es Selbstständigkeit zu fördern. Dies erreichen wir nur, indem wir es auch einfordern. Was passiert, wenn man jemanden als hinterherläuft kann ich auch aus meinem Umfeld beschreiben. Dann hat man selbst mit einem 1.6er Abitur nach 10 Jahren immer noch keinen Abschluss!

    Zitat

    Original von Brigitte2011
    Hallo Nina,


    du solltest dich mit der Schulleitung zusammen setzen.
    Offensichtlich bist du mit der Situation überfordert und wenn du einfach so weitermachst schadest du den Kindern und dir selbst.


    Wie kann man nur einen solchen Kommentar abgeben und jemanden seine Zukunft versauen, indem man ihm seinen Traumberuf madig macht, obwohl man selbst anscheinend ein Hochstapler ist?

    Zitat

    Original von Raket-O-Katz
    Eine meines Erachtens nach doch eher naive Sicht der Dinge. Es geht hier nicht um in einer Klassenarbeit auswendig gelernten und auf Papier gebrachten Text, sondern um den Nachweis der Befähigung wissenschafltichen Arbeitens, was m.E. im der Causa Guttenberg nicht mehr der Fall sein kann. Diese dummdreiste Abschreibe wirf auch ein schlechtes Licht auf den Doktorvater sowie die übrigen in dem Prozess der Dissertation und Disputatio involvierten Personen. Eine Person des öffentlichen Lebens, der so eine Frechheit abgibt und dann auch noch summa cum laude dafür bekommt, das geht nicht. Auch genau weil unsere Schüler dann demächst kommen und sagen - wieso, der geht ohne Konsequenzen aus der Sache und ich 0 Punkte für die zusammengeschusterte Facharbeit? No way!


    Grüße
    Raket-O-Katz


    Naja, dann könnte man auch in seiner Diplomarbeit mal suchen gehen. Die wird doch wohl nicht besser aussehen!
    Meinen letzten Informationen nach waren es halt auch nur 9 Plagiate. Mittlerweile sind es wirklich definitiv zu viele. Wobei ich halt meine Arbeit auch in Mathematik geschrieben habe und dort verwendet man wesentlich weniger Zitate. Zumindest habe ich mir meine Texte für meine Ergebnissicherung vollständig selbst ausgedacht. Habe aber auch damals nichts im Internet zu meinem Thema gefunden, weshalb ich auch hätte nichts zitieren können.


    Demzufolge muss er seinen Titel abgeben. Damit bin ich mittlerweile auch mit einverstanden. Aber seinen Posten in der Politik hat er sich ja nicht mit Hilfe seiner Doktorarbeit verdient, sondern durch seine dortigen Leistungen.

    Ich finde es nur kindisch, dass im Nachhinein noch darüber gesprochen wird. Die Kommission hätte das 2006 herausfinden sollen und dies hat sie nicht. Für mich wäre damit das Thema gegessen.
    Wenn ich einen Schüler beim Abschreiben nicht erwische, dann darf ich trotz gleicher Textstellen in der Klassenarbeit ja auch keinen Täuschungsversuch geltend machen. Von daher hatte er einfach Glück, dass seine Kommission dies alles übersehen hat.


    Für uns Lehrer ist das nun nur interessant, denn sonst kommen alle mit ihren Plagiaten an und sagen, der durfte das doch auch!

    Schütteltaschenlampe.


    Man braucht:
    Diode, Kondensator, Leuchtdiode, Spule, 2 Federn, ein Magnet und ein paar Kabel.


    Zu NWT passt eventuell noch unter Aufsicht die Flammenfärbung von verschiedenen Elementen.


    Man könnte über die Dichte den Zuckergehalt von Cola bestimmen.


    Papierschiffe bauen, welche den meisten Sand tragen können. Dazu sei 50cm Tesafilm und 1 Blatt A3 oder A4 Papier gegeben. Einsatz wären 50 Cent, denn Tesafilm ist ja nicht umsonst! Je nachdem, was man denn so an Sand da hat. Der Gewinner bekommt einen Preis.

    Zitat

    Original von niiina
    Sie kennt das Problem (es sind immer die gleichen 5 Schüler) und es gab auch bereits Elterngespräche, die aber - zumindest in meinem Fall- wohl nicht geholfen haben.


    Willkommen im Klub.


    Es wird kein Allheilmittel geben. Grundsätzlich musst du hinter deinen Taten stehen. Es wird hilfreich sein immer Zusatzaufgaben dabei zu haben und diese den Schülern auszuteilen.
    Dabei sollte es keinerlei Noten auf die Arbeiten geben. Jedoch bei nicht Erfüllung muss eine 6 kommentiert werden. Die Abgabe sollte innerhalb von 2 Werktagen zu erledigen sein. Sollte die Abgabe nicht pünktlichst erfolgen, wird ebenfalls mit einer 6 geahndet.
    Das ganze musst du halt alles vorher ankündigen.
    Sollte es keine Besserung geben, hast du zumindest einen Grund für deine schlechten Noten. Denn stören und gute Noten können sich ja nur ausschließen.


    Konsequenz ist hier das Stichwort. Ja es macht viel zusätzliche Arbeit, aber bei mehr als 3 hat man mMn einfach keine andere Chance mehr als zu handeln.
    Es gibt bestimmt auch bessere Methoden. Diese wurde von meinem Pädagogik Professor empfohlen.


    Die Steigerung wäre, die Aufgaben so zu gestalten, dass die Schüler sich für die nächste Stunde vorbereiten durch die Aufgaben. Aber auch hier muss klar sein, dass es keine Noten für gute Arbeiten geben darf. Eventuell holt man sie dadurch aber ab und sie beteiligen sich auch positiver am Unterricht danach. Das ist es ja, was wir erreichen wollen.

    Zitat

    Original von brabe
    Warum keinen Eifelturm für eine 2 und eine Mona Lisa für eine 1?
    Man muss nur sich gegenüber treu sein. Man sollte sich nicht vor den Schülern verstellen.


    Achso, ich dachte wirklich an einen Stempel und nicht an ein Klebebildchen.
    In RLP gab es für den besten immer eine Unterschrift des Fachabteilungsleiters. Bei uns war das in Mathematik und Physik jeweils der Direktor. Das war auch immer eine Belohnung, diese Unterschrift zu haben.

    Zitat

    Original von unter uns
    , weil die Schüler in E und D oft doch den Anforderungen noch leichter entsprechen können, besonders durch mündliche Mitarbeit...


    Und genau das gilt in BW nicht. Denn dort wird die mündliche Leistung bewertet und nicht die Mitarbeit. 100*0 ist immer noch 0

    Wie sollte man während einer Präsentation zitieren? Darf man überhaupt aus einer Fremden Quelle etwas ablesen, ohne es kenntlich zu machen?


    Meine Nichte hat eine mangelhaft bekommen, da sie in ihrem Vortrag Wiki vorgelesen hatte und dies auch in ihrer schriftlichen Ausarbeitung nicht als Zitat gekennzeichnet hatte. Das Zitat ging über mehrere Sätze. Die Lehrerin meinte, dass sie erkennen konnte, welcher Text von meiner Nichte stammte und was aus Wiki kopiert wurde. Leider hat sie wirklich nichts erkennbares für ein Zitat vermerkt und auch den ganzen Text aus Wiki eins zu eins kopiert. Also nicht wir üblich das Zitat als Unterstützung ihrer eigenen Worte verwendet.
    Dann hatte sie auch noch den Fehler gemacht, dass sie im Vortrag denselben Text einfach vorgelesen hatte, und dies als ihren eigenen Text quasi verkauft hatte.


    Jedoch fand ich es von der Lehrerin dann unangebracht, dass sie vor der ganzen Klasse die Texte hat beiden vorlesen lassen. Angeblich wollte sie dadurch erreichen, dass niemand anderes mehr den Fehler macht. Findet ihr das angemessen?

    Für den schulischen Bereich gibt es für Baden-Württemberg in § 8 (6) NotenbildungVO folgende Regelung:


    „Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit „ungenügend“ bewertet werden.“


    Für Abschlußprüfungen können aber Spezialregelungen vorgehen (vgl. bspw. § 28 NGVO für die Abiturprüfung).

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