Ich bin verbeamtete Lehrerin und bei mir steht im Raum, dass ich ein eingschränktes Beschätigungsverbot bekommen soll. Gibts da irgendetwas zu beachten? Werden die Bezüge automatisch voll weiter bezahlt?
An wenn kann ich mich vertrauensvoll wenden, wenn ich eine Frage habe?
LG
nashorn
Beiträge von nashorn
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was für rechtliche Vorschriften gibt es denn über den Stundenplan?
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Ich glaube, du machst dir ganz unnötig Sorgen. Du schreibst das Datum, so wie es dir passt, als mit oder ohne Jahr und falls die Schüler nachfragen, hast du dich halt versprochen oder ein wenig geflunkert. Das werden dir die Schüler ganz bestimmt nicht übel nehmen...
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...wie ist das wohl geregelt. Mal angenommen, man ist aus einem der beiden Gründe nicht mobil und bekommt nun eine Versetzung oder eine Abordnung an eine Stelle, die sich ohne Auto nicht erreichen lässt.
Was meint ihr, wie ist das wohl geregelt?
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Ich habe eine ganze Zeit 22 Prozent gearbeitet. Ich war vor allem im Nachmittagsbereich eingesetzt, was mir entgegenkam, weil da mein Mann eher zu Hause sein konnte. Außerdem kann man AGs ganz gut unabhängig von anderen unterrichten.
Bei anderen Aufgaben war klar, dass ich nicht immer präsent sein musste, ich habe Konferenzen bespielsweise nur dann besucht, wenn mein Mann zu Hause sein konnte. Es gab Zeiten, da habe ich es nicht geschafft jede zweite Konferenz zu besuchen, zu anderen Zeiten war ich fast jedes Mal da.
Eine andere Kollegin ist grundsätzlich nur zu den Konferenzen gegangen, die an den Tagen lagen, an denen sie sowieso da war.
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Ich hatte während des Studiums häufig Stimmprobleme meistens bei Erklältungen. Als der HNO-Arzt gehört hat, dass ich Lehrerin werden will, hat er mir sofort Logopädie verschrieben und ich muss sagen, dass mir das wirklich geholfen hat.
Wenn man einige Dinge beachtet, kann man seine Stimme wirklich entlasten.
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Oder kann ein Elternzeitantrag unter bestimmten Bedingenen auch abgelehnt werden, wenn man z.B. der einzige Lehrer ist, der an einer Schule ein bestimmtes Fach unterrichtet?
Lg
nashorn -
danke für eure Antworten.
Wisst ihr, ob es möglich ist, dass die Kinder zwischen den beiden Kassen wechseln. Also, wir sie erst gesetzlich versichern lassen und sie dann doch zurück in die Private nehmen, wenn wir das für nötig halten.
Oder andersrum, erst noch eine Behandlung abwarten, bevor wir ein Kind gesetzlich versichern?
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Privat oder gesetzlich. Und warum? Hattet ihr die Wahl?
Liebe Grüße,
nashorn -
Ich kann dir leider nicht richtige weiterhelfen, aber bei uns in RLP ist es so, dass wir nur 4 Krankheitstage haben, ich weiß aber nicht mal, ob insgesamt oder ob pro Kind.
Wie das läuft, wenn man nur wenige Stunden am Tag in Anspruch nimmt und den Rest unterrichtet, würde mich auch interessieren.
Bei uns könnte man das wohl auch mit Überstunden verrechnen, aber wie es offiziell ist, weiß ich nicht. -
Von deinem Einkommen und von dem deines Mannes.
Verdienst du mehr und liegst über der Beitragsbemessungsgrenze dafür, dann geht es nicht kostenlos. Gesetzlich versichern geht immer, aber eben nciht immer als Familienversicherung!
Ah, das meinst du, das habe ich schon mal gehört. Wenn ich mich richtig erinnere, verdienen wir beide wenig genug -
Nur zur Ergänzung: Leider kann man nicht überall frei wählen, wo das Kind versichert ist.
wovon hängt das ab?
Ich hatte heute ein Gespräch mit meinem Debekaberater. Der wollte mir zwar ausreden, die Kinder gesetzlich versichern zu lassen, aber davon, dass es nicht geht, hat er nichts gesagt. -
Ok, das mit der Anwartschaft war eh fest eingeplant und dann wird er eben sofort in die GVK wechseln, falls er einen Angstelltenvertrag bekommmmt. Danke.
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Ach schade, dass man sowas gleich löschen muss...
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Kann man den noch irgendwo weiterlesen oder wurde er gelöscht?
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oder ist es so, dass er, sobald er ein Angstelltenverhältnis hat, sich in der GVK versichern muss?
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nashorn: Von wohin soll er in eine öffentliche Kasse wechseln?
Also, ich versuche das jetzt nochmal zu erklären damit es verständlicher wird. Mein Mann ist im Moment in der PKV und hat selbst Behilfeanspruch. Also geht es darum, ob er von der PKV in die GVK wechseln kann
Nach dem Ref ist unklar, ob er Beamter, Angestellter oder arbeitslos ist.Die Ursprungsfrage war, ob er bei Arbeitslosigkeit über mich behilfeberechtigt ist. Das ist dank dem Link geklärt, er würde 70 prozent Beihilfe bekommen und PKV wäre weiterhin nicht zu teuer.
Jetzt habe ich aber dem Link aber zudem noch entnommen, dass er auch als Angestellter weiterhin behilfeberechtigt sein müsste, wenn er im zweiten Jahr davor weniger als 20 000 im Jahr verdient hat.
Also könnte er ja auch als Angestellter zunächst in der PKV bleiben und über mich Behilfe beziehen. Wenn er dann aber zuviel verdient, erlischt im zweiten Jahr danach ja der Behilfeanspruch.
Meine Frage ist jetzt: Kann er dann, wenn dieser Behilfeanspruch endet einfach so in die GVK wechseln. Müssen die ihn dann nehmen? -
http://www.versorgungskassen.d…s/beihilfen/bvo_rh-pf.htm
Paragraph 2, Absatz 1b.
Wenn die unfreundlich sind, dann nicht die Butter vom Brot nehmen lassen. Die sind verpflichtet, Auskunft zu erteilen, was soll das? Kostet die einen Satz. Wenn die meinen, man hätte die Info woanders herholen sollen, sollen die gefälligst die Quelle nennen.
danke. Das heißt wohl, dass er auch behilfeberechtigt wäre, wenn er ein Angestelltenverhältnis bekommen würde, oder? mit seinem refgehalt übersteigt er ja sicher nicht das Jahreseinkommen.
Aber was wäre dann in zwei Jahren, wenn er immer noch im Angstelltenverhältnis wäre und das Jahresgehalt im zweiten Jahr davor zu hoch wäre. Könnte er dann einfach in eine öffentliche Kasse wechseln?
Weiß das jemand? -
danke ihr zwei.
Ich habe versucht es nachzulesen, bin aber nicht richtig schlau draus geworden, deshalb dachte ich, es weiß hier vielleicht jemand. Sachbearbeiterin werde ich dann wohl nächste Woche mal anrufen.
Aber die sind in letzter Zeit gerne mal etwas unfreundlich, wenn sie der Meinung sind, man hätte die Information anders als über eine Anruf rausbekommen können... -
Hallo,
ich bin verbeamtete Lehrerin in RLP, mein Mann zur Zeit Referendar.
Für den Fall, dass er nach dem Ref erst einmal arbeitslos ist, ist er dann über mich behilfeberechtigt?
Vielen Dank,
nashorn
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