genauso isses
Beiträge von katrin34327
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ja, genau. wenn du meinen formlosen antrag haben möchtest, schick mir einfach eine pn mit deiner emailadresse.
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Ich will euch begrüßen
Ich will euch begrüßen, und mache das so:
Hallo (klatsch, klatsch), hallo (klatsch, klatsch)!
Schön, dass ihr heut da seit und nicht anderswo:
Hallo (klatsch, klatsch), hallo (klatsch, klatsch)!
Hallo, hallo, hallo (klatsch, klatsch)!
Hallo, hallo, hallo (klatsch, klatsch)!
Und wie sagt am Morgen die Katze zum Floh?
Hallo (klatsch, klatsch), hallo (klatsch, klatsch)!
Und wie grüßt der Wärter die Affen im Zoo?
Hallo (klatsch, klatsch), hallo (klatsch, klatsch)!
Hallo, hallo, hallo (klatsch, klatsch)!
Hallo, hallo, hallo (klatsch, klatsch)!
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ich muss da gar nichts eintragen. formloser antrag auf elternzeit. die personalstelle teil mir dann die zeiten der errechneten elternzeit ein.
hast du dafür einen antrag?
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Zitat
Original von FrauBounty
angaben für nrw...du darfst in elternzeit unterhälftig arbeiten. sind es weniger als 8 stunden, muss die schulleitung das genehmigen.
ich war bei kind 2 1 jahr zuhause und habe mich dann 2 jahre in elternzeit selber vertreten. angefangen mit 15, dann 18 stunden. ich hätte auch mehr machen können. der vorteil liegt darin, dass dir teilzeit in elternzeit für die pension so angerechnet wird, als würdest du vollzeit arbeiten. in nrw bekommt man zusätzlich in elternzeit noch einen zuschuss zur pkv von 31,-.die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.hoffe, das war alles so richtig. bin noch nicht wieder voll im thema und das letzte mal ist schon so lange her
alles gute!
genauso ist es auch bei uns in nds. sobald du wieder arbeitest (mit der hälfte der pflichtstundenzahl, egal ob normale teilzeit oder tz in ez) baust du deine probezeit ab.
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danke anja. dann müssen wir uns mit den kindern ranhalten :D..
schönen sonntag noch!
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danke flecki für deine antwort.
müssen deine kinder bei dir in der pkv versichert sein, damit du die 70% bekommst?
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hallo!
gestern erzählte mir eine ehem. kollegin, dass sie aufgrund der geburt ihres zweiten kindes nicht mehr nur 50%, sondern nun einen beihilfesatz von 70% erhält. ihre kinder sind NICHT bei ihr privat, sondern beim mann gesetzlich versichert.
was hat dann das eine mit dem anderen zu tun? kann mir das jemand erklären? warum bekommt man mehr beihilfe, wenn man zwei kinder geboren hat? oder muss man diese dann privat versichern und sie hats nicht gemacht?
viele grüße
katrinps: bekommt man auch fürs erste kind mehr beihilfe? dann würde ja meine pkv günstiger werden für mich...
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Zitat
Original von Anja82
Wie gesagt in Niedersachsen kräht da kein Hahn nach. Ich wurde überhaupt nicht getestet.
ich auch nicht! (nds)
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ja, das ist ein gutes recht. gibs ihm schriftlich und lass es in deine akte heften.
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dankeschön hasi! auf dich ist verlass!
ich werde es dir nachmachen. mir würde das geld nie reichen, wenn ich unterhälftig arbeite, egal ob jetzt oder in 6 jahren. also muss ich sowieso mind. immer 14 stunden machen.
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ich habe noch einmal eine frage an die erfahrenen elternzeit-mütter: wer von euch hat drei jahre elternzeit genommen und davon dann im zweiten und dritten jahr teilzeit in elternzeit gearbeitet? dies wäre doch sinnvoll, um weiterhin den zuschuss zur pkv zu bekommen und für die pension, oder?
ich stelle mir die frage, weil ich keinen richtigen sinn darin sehe, mir das eine jahr rest-elternzeit "aufzuheben" für einschulung o.ä. denn zur einschulungszeit werde ich dann weiterhin ganz normal teilzeit arbeiten.
oder hab ich jetzt einen denkfehler?!
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ich habe es in der 6. ssw sagen müssen, weil ich andauernd brechen musste. hätte es meiner sl der fairness halber aber auch sonst so früh gesagt, da sie planungssicherheit haben muss und ich auch viel sportunterricht gegeben habe.
letztlich wäre ich eh nicht drumherum gekommen, keine zwei tage später hatte ich ein bv wegen diversen problemen.
brings hinter dich! dann gehts dir besser!
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ich bin bei der debeka und sehr zufrieden. ich finde allerdings meinen beitrag ziemlich hoch, obwohl ich jung bin und keine krankheiten als vorgeschichte habe, aber naja.
vor allem rund um schwangerschaft und geburt ist die debeka sehr großzügig. viele pkv zahlen keine geburtsvorbereitungskurse, geburtsbegleitende akupunktur, ersttrimesterscreening usw., da sie sagen sie sind eine "kranken"kasse und keine "vorsorge"kasse..
viele grüße
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Zitat
Original von magister999
Jova geht jetzt ins Referendariat, und in dieser Zeit bekommt man auch in Hessen weder A 12 noch A 13, sondern die Anwärtervergütung.Siehe hier: http://www.beamtenbesoldung.or…/anwaertergrundbetrag.pdf
..die sich an dem zukünftigen einsatz (a13) orientiert. deswegen muss sie schon wissen, ob a12 oder a13.
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nun noch mal offiziell für diejenigen, die evtl. dieselbe frage haben: arbeitet man teilzeit in elternzeit wird bei halber stundenzahl die volle probezeit abgearbeitet, bei weniger als unterhälftig wird sie anteilig reduziert :D!
versetzungsanträge kann man immer zum halbjahr stellen. am besten schon ein jahr im voraus, wenn man weiß, dass man versetzt werden möchte zu einem bestimmten termin.
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ich stimme prusselise zu. schuleigene arbeitspläne haben eigentlich auch eine einheitliche maske. meist werden diese dinger doch leider für die akten gemacht, sprich schulinspektion o.ä. und die verlangen immer einheitlichkeit.
frag lieber nochmal in der schule nach. wenn die das nicht verlangen, schick mir eine pn, ich schicke dir eine maske zu.
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ich glaub, ich habs gefunden:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C3439437_L20.pdf
Elternzeit unter völliger Freistellung wird auf die Probezeit von Beamtinnen und Beamten überhaupt nicht angerechnet; Teilzeitbeschäftigung wird grundsätzlich anteilig berücksichtigt.
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Zitat
Original von Susannea
Nein, was du im 2. jahr machst interessiert nicht fürs Elterngeld, egal wie lange du es auszahlen läßt!
das ist ja prima :D!das hab ich grad gefunden auf einer seite für nrw:
13. Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Probezeit als Beamter/-in aus?
Die Probezeit ruht, wenn ich keine Bezüge erhalte. Vertrete ich mich in EZ mit mindestens der Hälfte der Pflichtstundenzahl, so wird diese Beschäftigung voll auf meine Probezeit angerechnet. Eine unterhälftige Beschäftigung bis zu einem Fünftel der Pflichtstundenzahl wird anteilig angerechnet, z.B. 6 LWS in 2 Jahren EZ werden als ein Jahr Probezeit be rücksichtigt. (LVO § 7 (2)).ob das wohl auch für nds gilt? das wäre spitze, dann müsste ich mich nicht entweder für pensionsansprüche oder für den abbau der probezeit entscheiden.
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Zitat
Original von Hasi007
Ich habe erstmal 2 Jahre Elternzeit beantragt und überlegt das 3. Jahr bei Einschulung zu nehmen, habe ich dann aber doch nicht gemacht. Ich war das erste Jahr komplett zuhause und habe 67% meines Gehaltes als Elterngeld bekommen. Dann habe ich mit 10 Stunden wieder angefangen und nach und nach aufgestockt.Wie das mit der Beamtung auf Probe ist weiß ich nicht genau, ich weiß aber, dass einer Kollegin 3 Tage!!! gefehlt haben bevor sie in Mutterschutz und danach in Elternzeit ging. Das wurde ganz spitz auf den Tag genau abgerechnet.
danke hasi für deine antwort!
wenn du im ersten jahr 67% bekommen hast und du im zweiten jahr teilzeit in elternzeit gemacht hast, wurde dir dann im nachhinein von deinem elterngeld aus dem ersten jahr noch was abgezogen oder angerecht (wegen dem verdienst)?
zur probezeit: elternzeit gilt nicht als probezeit, das weiß ich. aber ich dachte, dass das vielleicht bei teilzeit in elternzeit anders gehandhabt wird..? dann muss man sich nämlich fragen, ob man lieber die pensionsansprüche hätte oder man schneller auf lebenszeit verbeamtet werden will.
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