hallo!
damit habe ich mich auch lange befasst und mich auch an die gew gewendet. in nds hast du definitiv keinen rechtsanspruch darauf an deine alte schule zurückzukehren. viele versuchen an der schule zu bleiben, indem sie 5, 6, 7 stunden teilzeit in elternzeit arbeiten. allerdings ist auch dies, laut aussage der lschb, keine garantie nach der ez wieder an die schule zurück zu können.
ich habe mich dagegen entschieden nach acht wochen nach der geburt wieder zu arbeiten (auch wenn nur ein paar stunden tz in ez) und finde mich jetzt damit ab, dass ich evtl. versetzt werde.