herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft!
die beilhilfe hat bei mir auch alle kosten übernommen.
herzlichen glückwunsch zur schwangerschaft!
die beilhilfe hat bei mir auch alle kosten übernommen.
hallo!
ich hab zwar vom unterrichten am gymnasium keine ahnung, aber ich würde nicht den normalen stoff durchziehen, sondern was schönes machen! was macht man denn mit den "großen" so außer einen film schauen (das finde ich irgendwie mittlerweile "abgenudelt")?
lg
mmhh, das ist wirklich ein wenig schwierig. ich hab noch nie gehört, dass man in fächern geprüft wird, die man nicht studiert hat. ist mir völlig neu.
warum sollte es probleme geben, wenn du das ref in hessen machst? in welcher hinsicht?
ich weiß zwar nicht, wie das ref in rlp organisiert ist, aber das modularisierte ref in hessen ist, gelinde gesagt, der horror. ich würds nicht noch mal hier machen.
habe heute morgen einen bekannten erreicht, der im letzten jahr mit uns die steuer gemacht hat. er hat gesagt in unserem falle alles im ersten jahr auszahlen lassen. ist alles nicht so einfach..
hallo!
ich mal wieder.. nach und nach werden einem die regelungen immer klarer und nun weiß ich auch, wie lang ich elternzeit nehmen. ich habe aber noch eine frage.
ich bin noch unsicher, ob ich das elterngeld komplett im ersten jahr nehme oder es mir auf 24 monate strecken lasse.
wenn ich es im ersten jahr bekäme, könnte ich die hälfte beiseite legen und zinsen dafür bekommen. wenn ich es auf zwei jahre strecken lasse, gehe ich einer höheren steuerlast pro jahr aus dem weg, da das elterngeld mein mann mitversteuern muss, aber ich verliere die zinsen.
lohnt sich der vergleich zwischen zinsen und progressionsvorbehalt?
wie handhabt ihr das? ich will nicht noch mehr geld verschenken..habe schon versäumt vor der geburt meine lohnsteuerklasse zu wechseln..
liebe grüße
solche fragen würde ich immer über die für dich zuständige behörde klären und wichtige aussagen mir evtl. auch schriftlich geben lassen.
danke ihr lieben! aber er macht noch keinerlei anstalten..
ZitatOriginal von Marigor!
Vielleicht gibt es die Kostendämpfungpauschale auch nur in NRW. Die ersten 300€ der Arztrechnungen muss man damit selber zahlen und werden nicht erstattet.
Ich habe mich damals nur sehr darüber geärgert, dass man so etwas nicht gesagt bekommt...!
na, das ist ja echt n ding mit der beihilfe!
fühle mich im moment aber auch als pkv-mitglied sowieso öfter "benachteiligt". viele sachen, die rund um schwangerschaft und vorsorge sind, werden partout nicht übernommen. alle gesetzlichen kriegen schwangerenfitness, aquagymnastik, entspannungskurs etc. bezahlt.. ich muss alles selbst zahlen. o-ton der pkv: "wir sind ja eine KRANKENversicherung und keine VORSORGEversicherung!" aha, danke fürs gespräch...
ZitatOriginal von redfairy
Ein Steuerklassenwechsel lohnt sich schon, wenn ein Kind geplant ist, da das Elterngeld ja vom Nettoeinkommen gerechnet wird.
Also dass deine Frau die bessere Klasse nimmt (3) und du dann die schlechtere (5). Müsst ihr zwar anfangs ohne Kind am Ende des Jahres nachzahlen, aber später gibts dafür mehr Geld.
An Kathrin: Alles Gute für die Geburt!!!
ja, richtig, der wechsel im voraus lohnt sich, um das nettoeinkommen zu erhöhen, von dem das elterngeld berechnet wird. das hatte ich nicht mehr bedacht. ich habe mir auch die fahrtkosten in die lohnsteuerkarte eintragen lassen, um das nettogehalt zu erhöhen.
ZitatAlles anzeigenOriginal von Marigor!
Liebe Kathrin,
ich wünsche dir für deine Geburt alles Gute. Hier kommt noch ein kleiner Spartipp bezüglich der Beihilfe. Ich wusste das vor zwei Jahren noch nicht und habe damit 300€ "verschenkt".
Wenn du kein Einkommen (vom LBV) hast (also nach deiner Mutterschutzfrist), gibst du ja bei den Beihilfeanträgen die Stundenzahl 0 an. Damit zahlst du keine Kostendämpfungspauschale! Reiche also deine erste Beihilfeabrechnung erst ein, wenn du aus der Mutterschutzfrist raus bist. Die Beihilfestelle schaut nämlich immer nur bei der ersten Abrechnung im Jahr nach, welchen Status du hast und berechnet damit die Kostendämpfungspauschale.
Ich hoffe das war verständlich. Ich habe damals im Januar meine erste Abrechnung gestellt, als mein Kind noch nicht da war. Damit habe ich die vollen 300€ Kostendämpfungspauschale zahlen müssen. Hätte ich mit der ersten Abrechnung bis zum Frühjahr gewartet, hätte ich die 300€ nicht zahlen müssen.
Für das nächste Kind weiß ich jetzt Bescheid.
LG
danke marigor fü den tipp! also auch die krankenhausrechnung erst nach den 8 wochen einreichen (die ist ja wahrscheinlich ziemlich hoch)? ich hab aber dieses jahr schon öfter beihilfe und pkv einreichen müssen, da ich viele frauenarztrechnungen hatte. ist das von bedeutung? was ist eine kostendämpfungspauschale? gibts das auch in nds? höre das wort zum ersten mal..
achso: auf meinen beihilfeanträgen wird glaub ich gar nicht nach der stundenzahl gefragt..muss ich noch mal schauen.
gern geschehen, ich hoffe, ich habe mit meiner schwangeren-demenz nichts vergessen. wenn du noch was wissen willst, gerne per pn.
also ich beantworte jetzt mal die fragen für mich.
hochzeit: durch unsere hochzeit konnten wir bei der steuererklärung das ehegattensplitting "nutzen", was meiner meinung nach nicht finanziell wirklich was gebracht hat. wir hatten beide steuerklasse 4 (ist ja dasselbe wie klasse 1), da wir auch ungefähr gleich viel verdienen.
du bekommst von der besoldungsstelle einen verheiratetenzuschlag, brutto ca. 110€.
kind: kindergeld von der besoldungsstelle (184€) und einen weiteren familienzuschlag (ich glaub nochmal so ca. 100€ brutto).
ein wechsel der steuerklassen ist nur sinnvoll, wenn ihr wirklich unterschiedlich verdient!
ich weiß nicht so recht, ob und wie ich die fragen von dir interpretieren soll, aber ich kann dir nur sagen, dass sich hochzeit und kind insgesamt finanziell nicht lohnen. bedenke, dass du (oder deine frau), sobald ein kind da ist, wahrscheinlich nur noch teilzeit arbeiten kann und dass die betreuungskosten (zumindest bei uns) für unter dreijährige enorm sind.
bei heirat müssen lediglich die papiere geändert werden, mit denen man sich ausweist, sprich reisepass und perso.
soweit ich informiert bin geht das nur zum halbjahr.
viele grüße
ich hab die häuser auch im letzten jahr gemacht, sie waren wirklich wunderschön! habe die "vorlagen" auf dem rechner, wer mag also pn!
obwohl ich es mir individuell auch schöner vorstelle! hatte halt ne zweite klasse förderschule, da gings nicht ohne vorlagen.
ZitatOriginal von Steffchen79
Naja, aber was ist denn, wenn ich den Antrag stelle, der wird bearbeitet und erst danach teile ich die Schwangerschaft mit?
na klar, in deinem fall würde ich das auf jeden fall so machen! bei mir ist es hinfällig, da ich ja dort schon in elternzeit bin!
ich wollte es genau wissen und habe eben mit der lschb telefoniert und folgende info bekommen. man kann zwar einen antrag stellen, aber er wird weder bearbeitet noch berücksichtigt, wenn man zum nächstmöglichen termin nicht zur verfügung steht.
ich meine im elternforum gelesen zu haben, dass scharlach nicht allzu aufregend ist. ruf doch schnell bei deiner fä an, da ist sicherlich noch jemand jetzt zu erreichen!
edit: http://www.eltern.de/foren/sch…ide/902681-scharlach.html
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