danke für eure zahlreichen infos!
zu den bezügen:
ich hatte mal auf irgendeiner seite gelesen, dass man das durchschnittsgehalt der letzten drei monate vor eintritt der ss weiter gezahlt bekommt. aber ich denke, dass gilt nur für angestelle im öd in niedersachsen. denn das wäre für mich ungünstig, da ich davor als feuerwehr (bis mitte februar) eine richtig miese bezahlung hatte und auch keine vollzeitstelle.
zum arbeiten direkt nach dem muschu:
so sagte es auch mein sl. die stelle an sich ist mir sicher (also im land nds. irgendwo unterzukommen). aber mir ist eben die stelle an der schule nicht sicher, wenn ich nicht nach acht wochen wieder anfange (diese info hat mein chef direkt von der landesschulbehörde bekommen, da dieser fragte, ob er frau xy unbegingt "wiederhaben" könnte nach der elternzeit). also wäre der anruf dort überflüssig, denn die infos kommen daher.
ist das irgendwo rechtlich geregelt? ich bin in der gew, vielleicht sollte ich dort mal nachfragen..
die schule war mein wunschtraum, ich fühle mich sehr wohl dort und hatte absolutes glück.
aber irgendwie finde ich das nicht ok, ich wäre gern danach 1 jahr zu hause geblieben, um mich auf meine neue rolle zu konzentrieren. ich kann mir kaum vorstellen acht wochen später wieder zu arbeiten, auch wenn es natürlich nicht vollzeit wäre.
ich bin ein bisschen genervt deswegen..