Beiträge von Tootsie

    Wenn deine Kollegin das Formular korrekt ausgefüllt und mit Schulleiterunterschrift zum LBV geschickt hat, wird sie ihr Geld bekom


    Dann klärt sich die aktuelle Verärgerung im Kollegium ja hoffentlich. Zurzeit warten Kolleginnen noch auf Bezahlung von Mehrarbeitsstunden die vor Weihnachten erteilt wurden. Das liegt aber wohl nicht nur am LBV. ;)

    Hm, kann eigentlich nicht sein.Wenn eine 18-Stunden-Teilzeitkraft (in NRW) in einem Monat 8 Mehrarbeitsstunden hat, bekommt sie diese 8 Stunden entsprechend anteilig draufgerechnet, also so, als ob sie eine 20-Stunden-Kraft wäre.
    Sie hat sie zwar nicht offiziell auf 20 Stunden erhöht, erhält aber das gleiche Geld, ist also finanziell genauso attraktiv.


    kl. gr. frosch


    Das wurde in unserer letzten Konferenz aber wirklich genau so im Lehrerzimmer thematisiert. Die Kollegin ist total verärgert. Vielleicht sollte sie da doch noch mal nachhaken. :aufgepasst:
    Ich werde die Info weitergeben. Danke!

    Bei uns ist es auch wegen Langzeiterkrankungen von Kolleginnen personell ganz eng. Eine Kollegin war bereit, ihre Stundenzahl bis zu den Sommerferien zu erhöhen. Das wurde vom Schulamt nicht genehmigt - dafür ist kein Geld da. Die zusätzlichen Stunden können nur über "Mehrarbeit" abgerechnet werden. Das ist aber finanziell dann tatsächlich nicht so attraktiv wie eine offizielle Erhöhung des Unterrichtsumfang und für die Bezirksregierung natürlich die "billigere" Lösung.

    Ich habe Gestaltung (Kunst / Textil mit Schwerpunkt Textil) studiert und bin seit vielen Jahren Grundschullehrerin. Kunst ist eines meiner liebsten Unterrichtsfächer - ich kann jedoch überhaupt nicht gut zeichnen. Grundschulkinder sind zum Glück sehr unkritisch und immer ganz begeistert, wenn ich mich bei Tafelzeichnungen versuche. ;)
    Zu meiner Zeit war glücklicherweise keine Mappenvorlage oder ähnliches nötig, um zum Studium zugelassen zu werden. Im Studium haben meine wirklich nicht besonders guten Kenntnisse gereicht - in anderen künstlerischen Bereichen und in Textil war ich allerdings deutlich sicherer.
    Für meinen Unterricht brauche ich in der Regel keine besonderen zeichnerischen Kenntnisse. Ich kann für künstlerische Themen begeistern, verschiedene Techniken vermitteln und Kinder in der künstlerischen Arbeit begleiten und beraten.
    Allerdings solltest du das studieren, wofür du eine eigene Begeisterung mitbringst. Das überträgt sich dann auch auf deinen Unterricht.
    Tootsie

    An der Uni haben wir damals Jutestücke untersucht und einige Schussfäden herausgezogen. Wir haben so eine Art Deckchen hergestellt. Dadurch haben wir die Struktur mit Kette und Schuss verdeutlicht. Das war sehr anschaulich und ein grober Jutestoff ist dazu gut geeignet. Diese Einführung eignet sich besonders, wenn schon einige Kinder die Technik beherrschen.
    Ich finde jedoch auch deine Idee des "riesigen Webrahmen mit Kindern" ganz geeignet.
    Tootsie

    Hast du Zeitdruck mit der Unterschrift des Vertrages?
    Am Montag sind sicher die Ferien vorbei und du kannst in der Schule jemanden erreichen. Ich bin leider nicht fit mit eurem Einstellungsverfahren. Auf Anhieb kann ich mir nicht vorstellen, dass ein befristeter Vertrag an einer Privatschule das Listenverfahren ausschließt. Frag am Montag bei der entsprechenden Behörde nach. Ich fände es gut, beide Optionen zu behalten.
    Viel Glück!

    Hallo Ketfesem,


    euer Mathebuch scheint unserem sehr ähnlich zu sein. ;) Ich bin jedoch in NRW. Bei uns sollen die Reihen im 2. Schuljahr zwar eingeführt, aber noch gar nicht alle automatisiert werden. Wir führen die sogenannten Kernaufgaben eine und leiten alle anderen Reihen über Umkehrungen, Quadrataufgaben, Nachbaraufgaben .. her. Diese Zusammenhänge sollen die Kinder sich erarbeiten. Erst danach, wenn man verstanden hat, wie man sich jede Aufgabe herleiten kann, geht es an die Automatisierung.
    Ich nenne hier die entsprechenen Passagen aus dem Lehrplan GS NRW: (http://www.standardsicherung.s…nlehrplan-mathematik.html siehe Inhaltsbezogene Kompetenzen - Bereich: Zahlen und Operationen, Schwerpunkt: Schnelles Kopfrechnen)
    Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase: Die Schülerinnen und Schüler geben die Kernaufgaben und einzelne weitere Aufgaben des kleinen Einmaleins automatisiert wieder.
    Kompetenzerwartungen am Ende der Klasse 4: Die Schülerinnen und Schüler geben alle Zahlensätze des kleinen Einmaleins automatisiert wieder und leiten deren Umkehrungen sicher ab.


    Vielleicht ist das bei euch ja auch so vorgesehen.
    Da jedoch erfahrungsgemäß die Vertiefung und Automatisierung der Aufgaben im 3. Schuljahr dann erschreckend schnell passieren muss, mache ich es eigentlich genauso wie du und versuche, nachdem ich die Zusammenhänge und Erschließungswege mit den Kindern erarbeitet habe, mit zusätzlichen Übungen schon vieles im 2. Schuljahr zu automatisieren. Mein Anspruch ist allerdings dann nicht, dass alles sitzen muss. Je nachdem was du, bzw vielleicht auch der bayrische Lehrplan erwartet, musst du mehr Zeit kalkulieren. Einige Reihen gehen schneller, für manche (7er Reihe, 9er Reihe) brauchen die Kinder sicher mehr als 2-3 Tage, um sie wirklich zu können.
    Tootsie

    Das habe ich über Google gefunden (Online - Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm - Bonn):
    Der Text ist leider lang, aber erklärt den Ablauf recht verständlich.


    Bei Beamten gibt es kein Arbeitsverhältnis, sodass ein Beamter nicht kündigen oder gekündigt werden kann. Er kann jedoch jederzeit seine Entlassung beantragen, vgl. § 30 BBG:
    Der Beamte kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Das Verlangen muss dem Dienstvorgesetzten schriftlich, aber nicht in elektronischer Form erklärt werden. Die Erklärung kann, solange die Entlassungsverfügung dem Beamten noch nicht zugegangen ist, innerhalb zweier Wochen nach Zugang bei dem Dienstvorgesetzten zurückgenommen werden, mit Zustimmung der Entlassungsbehörde auch nach Ablauf dieser Frist.


    Eine Begründung ist nicht erforderlich. Soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist, wird die Entlassung von der Stelle verfügt, die für die Ernennung des Beamten zuständig wäre. Dieser Antrag ist als öffentlich-rechtliche Willenserklärung in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des BGB der Anfechtung wegen Willensmängeln infolge Irrtums, arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung angreifbar, wenn die Gründe vorliegen.
    Im Fall der Entlassung werden für die Dauer des Dienstes die Rentenversicherungsbeiträge vom Dienstherrn nachentrichtet und gehen regelmäßig an die Deutsche Rentenversicherung. Die Nachversicherung kann ggf. auch für ein berufsständisches Versorgungswerk erbracht werden. Der Beamte ist in der Rentenversicherung so stellen, als wäre er in der Beamtendienstzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen. Die Nachversicherung erstreckt sich gemäß § 8 Abs. 2 SGB 6 auf den Zeitraum, in dem die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht vorgelegen hat (Nachversicherungszeitraum). Die Entrichtung von Nachversicherungsbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung nach dieser Vorschrift begründet weder aktuell noch für die Vergangenheit eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Nachversicherung dient dem Ausgleich dafür, dass ein Versorgungsanspruch aus einem in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfreien Beschäftigungsverhältnis nicht oder nicht mehr besteht. Es erfolgt übrigens keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, so dass der Nachzuversichernde an der Beitragszahlung nicht beteiligt wird. Nachversicherte stehen zwar gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten gleich, eine rückwirkende generelle Gleichstellung der versicherungsfreien Tätigkeit mit einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis, die zur rückwirkenden Versicherungspflicht auch in der gesetzlichen Krankenversicherung führen könnte, hat der Gesetzgeber jedoch weder im SGB VI noch im SGB V angeordnet.


    Ist der Nachversicherungsfall eingetreten, erteilt das zuständige Amt für die Versorgung dem entlassenen Beamten und dem Versicherungsträger eine Bescheinigung. Die Bescheinigung enthält die Angaben zur Beschäftigungszeit und das nach Kalenderjahren aufgeteilte beitragspflichtige Einkommen aus dieser Beschäftigung. Die Berechnung der Beiträge erfolgt nach den Vorschriften für versicherungspflichtige Beschäftigte, vgl. § 181 Abs. 1 SGB VI. Die Zeit der Beurlaubung wird grundsätzlich weder als ruhegehaltfähige Dienstzeit noch bei einer späteren Nachversicherung berücksichtigt. Nachversicherungsbeiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge. Durch die Nachversicherung werden ursprünglich rentenversicherungsfreie Beschäftigungszeiten in rentenrechtlicher Hinsicht so behandelt, als hätte von vornherein Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bestanden. Eine Auszahlung der Beiträge an die nachzuversichernde Person sieht das Gesetz nicht vor. Zeiten ohne Dienstbezüge können grundsätzlich in die Nachversicherung nicht einbezogen werden. Bei der Nachversicherung muss kein Antrag gestellt werden, sondern der Dienstherr wird von sich aus tätig.


    Mit der Entlassung entfallen die Ansprüche auf Beamtenversorgung. Eine Entlassung von Beamten auf Lebenszeit gegen ihren Willen ist in disziplinarischen und/oder strafrechtlichen Fällen (Freiheitsentzug 12 Monate oder mehr) möglich oder bei Dienstunfähigkeit.
    Den Dienstherrn trifft bei der Entgegennahme eines formgültigen Entlassungsantrags übrigens grundsätzlich keine allgemeine Verpflichtung, einen Beamten über die Rechtsfolgen einer Entlassung zu belehren. Aus Gründen der Fürsorge kann sich allenfalls dann eine Belehrungs- oder Beratungspflicht ergeben, wenn außergewöhnliche Umstände den Beamten zur Antragstellung veranlasst haben und bei verständiger Würdigung des Sachverhalts anzunehmen ist, dass er den Antrag bei vernünftiger Überlegung nicht gestellt hätte.


    Folgen der Entlassung
    Nach der Entlassung hat der frühere Beamte keinen Anspruch auf Dienstbezüge und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Neben den Ansprüchen auf finanzielle Zuwendungen wie Dienst- und Versorgungsbezüge entfallen Übergangsgeld, Unterhaltsbeiträge oder die Abgeltung etwaigen Resturlaubs. Wie sich die berufliche Zukunft eines aus dem Dienst entlassenen Beamten gestaltet und welche finanziellen Zuwendungen dieser im Zusammenhang mit seinem neuen beruflichen Umfeld beanspruchen kann, hängt primär von seiner Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt ab und ist dem Einfluss sowie der Zuständigkeitsbereich des bisherigen Dienstherrn entzogen. Ein Arbeitssuchender, der keine Beiträge an die Solidargemeinschaft der Arbeitslosenversicherten geleistet hat, hat auch keine Ansprüche gegen die Versichertengemeinschaft.


    Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist nach dem BVerwG eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.


    Anspruch auf Ruhegehalt haben nur Personen, die aus dem Beamtenverhältnis in den Ruhestand getreten sind. Zusicherungen, Vereinbarungen und Vergleiche, die dem Beamten eine höhere als die ihm gesetzlich zustehende Versorgung verschaffen sollen, sind nach dem Gesetz unwirksam. Das gleiche gilt für Versicherungsverträge, die zu diesem Zweck abgeschlossen werden. Jede Abrede ist gegenstandslos, durch die der Dienstherr sich zu einer Versorgungsleistung versteht, zu der er nicht gesetzlich verpflichtet ist. Um eine höhere als die gesetzlich zustehende Versorgung handelt es sich auch dann, wenn einem entlassenen Beamten überhaupt eine Versorgung nach dem Beamtenversorgungsgesetz zugesagt wird, obwohl ihm von Gesetzes wegen keine Versorgung zusteht.


    Einige deiner Fragen klären sich damit. Tootsie

    Du könntest zum Beispiel eine Einheit im Bereich "Räumliches Gestalten" planen. Gut machbar im 1. Schuljahr ist zum Beispiel das Einrichten eines Zimmers in einem Schukarton. Die Schüler können selber geeignete Materialien mitbringen und ihr könntet eine Materialsammlung erstellen. Vielleicht können auch Entwürfe angefertigt werden. Dann müssen die Schüler Ideen und Kreativität entwickeln, "ihr" Zimmer zu gestalten und zu füllen. Sie haben viel Spaß bei solchen Arbeiten und der Lehrplan NRW wird mit solchen "Bastelaufgaben" ohne Anleitung oder gar Schablone erfüllt. Natürlich kann man auch andere Themen finden, dieses kam mir nur gerade in den Sinn.
    Tootsie

    Hallo,
    Klett bietet im Moment Prüfpakete für je 10 € an. Jedes Paket beinhaltet Schülerbuch, Arbeitsheft und Lehrerkommentar für eine Jahrgangsstufe.
    Dies sind die Bestellnummern für NRW:
    Klasse 1: X200548
    Klasse 2: X200550
    Klasse 3: X200552
    Klasse 4: X200578
    Dieses Angebot ist gültig bis zum 30.09.14.
    Prüfpakete anderer Lehrwerke ebenfalls zu 10 € das Stück gibt es auch für andere Klett-Lehrwerke ( Playway, Nussknacker, Piri, Oskar...)
    Vielleicht hilft dir das weiter.
    Tootsie

    Hallo,
    den Rap findest du in Grundschule Musik Heft 18, 2001, Lugert Verlag. Die Instrumentalversion ist auf der CD zum Heft.
    Keine Ahnung, ob du Chancen hast, Heft und CD noch beim Verlag oder irgendwo über eine Ausleihe zu bekommen.
    Tootsie

    Ich würde dir auch raten, in "deiner" Schule einzuschulen. Viel schlimmer als eine Mutter in der Pausenaufsicht oder im Vertretungsunterricht fände ich es, wenn die Kinder ihre sozialen Kontakte im Ort verlieren und nicht mit den Nachbarskindern und Freunden z.B. aus dem Verein in eine Schule gehen dürfen.

    Gibt es nicht ein Land für das du persönlich dich besonders begeistern kannst oder zu dem du oder auch Kinder deiner Klasse einen besonderen Bezug haben?
    Ich habe vor vielen Jahren schon einmal eine Projektwoche zum Thema Brasilien gemacht. Es gab in der Projektwoche grundlegende Infos über Land und Leute, auch etwas Portugiesisch, Alltag der Kinder dort (exemplarisch an 3 Familien - da sehr, sehr unterschiedlich), herstellen und verzehren kleiner brasilianischer Süßigkeiten und herzhafter Kleinigkeiten.
    Am Präsentationstag haben die Kinder einen Tanz aufgeführt und einige sind mit Bauchläden herumgelaufen (aus Obstkisten gebaut) und haben selbstgemachte Süßigkeiten verkauft.
    Ähnlich kann man zu vielen Ländern arbeiten. Es ist jedoch hilfreich, wenn man etwas eigene Begeisterung für das Land mitbringt.

    Mir ist noch etwas eingefallen. Bei uns gibt es extra "Schwerbehindertenbeauftragte" die beraten können und die Interessen betroffener KollegInnen vertreten. Vielleicht gibt es so jemanden auch bei euch.
    Alles Gute!

    Sinnvoll wäre eine Versetzung an eine Schule mit Aufzug oder ebenerdigen Klassenräumen.
    Bei uns in der Stadt sind viele Schulen in Altbauten mit vielen Treppen. Eine Kollegin von so einer Schule wurde nach einer Knie-OP extra für die Wiedereingliederung an eine andere Schule abgeordnet.
    Knie- und Rückenschmerzen habe ich leider auch reichlich. Mein Klassenraum ist zum Glück ebenerdig. Das Treppensteigen lässt sich jedoch trotzdem nicht vermeiden.

    Mein Beitrag ist zwar schon einige Wochen her, heute hat sich meine Frage jedoch geklärt und ich möchte euch das Ergebnis nicht vorenthalten.
    Der Sprung in die nächste Besoldungsstufe erfolgt (in NRW) tatsächlich unverändert mit den Bezügen für den Monat in dem man Geburtstag hat. Heute kam die Aprilabrechnung und die Erhöhung wird für 2 Monate nachgezahlt. Es war also wieder ein Fehler in meiner Abrechnung.
    Kontrolliert bloß eure Abrechnungen. Ich hatte in diesem Jahr schon zwei wirklich gravierende Fehler zu meinen Ungunsten. Wenn ich da nicht nachgefragt hätte, wäre das vermutlich so schnell nicht aufgefallen.
    Tootsie

    Na, ja, "dienstunfähig" heißt ja nicht "tot". ICH hätte die Arbeit korrigiert! Deine SL ist doof.
    Besuch die Lehrerin und macht es gemeinsam. Oder lass sie bewerten, guck drüber und unterschreib.


    Also ich finde es eine Zumutung, einer langfristig erkrankten Kollegin die Korrekturen zu bringen. Das gilt für mich auch dann, wenn man nicht bettlägerig erkrankt ist. ich finde es absolut richtig, dass die SL nicht will, dass die kranke Kollegin die Korrekturen macht.
    Die hat es ohnehin vermutlich nur angeboten, weil sie aus der ferne den Stress mitbekommt und die Kollegen nicht mit ihrer Krankheit belasten möchte.
    Krank ist krank - das gilt sogar für LehrerInnen.


    Ich denke allerdings auch, dass die Parallelkollegin die Bewertungskriterien weitergeben muss und dir, Ingwer Hilfestellungen geben muss, damit du die Korrektur bewältigen kannst.

    Bei uns finden alle Dienstgespräche, Lehrerkonferenzen, Fortbildungen und Schulkonferenzen im Lehrerzimmer statt. Alle anderen Räume zwingen uns an Tische und Stühle für bestenfalls Viertklässler. Das ist auf die Dauer nicht sehr bequem - hindert allerdings jeden zuverlässig, bei langweiligen Themen einzuschlafen. ;)
    Tootsie

Werbung