Hallo,
es gibt hier mehrere Einträge zu diesen Themen, habe aber keine für mich passenden Antworten gefunden, deshalb würde ich mich über Antworten sehr freuen!
Bin in Nds. auf Lebenszeit verbeamtet und erwarte im Dezember mein erstes Kind.
1. habe ich es richtig verstanden, dass ich im Mutterschutz (6 vor, 8 Wochen nach der Geburt) einfach mein bisheriges Gehalt weiterbeziehe ohne einen Antrag zu stellen?
2. Muss ich den Anrag auf Elterngeld beim NLBV stellen?
3. Wo bekomme ich die Antragsformulare?
4. Kann ich das Geld erst beantragen, wenn das Kind geboren ist oder schon vorher? habe gehört, dass Mütter ewig auf ihr Geld warten mussten.
5. Wo beantrage ich die Elernzeit? Bei der Personaldienststelle? Wan ist der beste Zeitpunkt der Beantragung?
6. Muss ich mich bei Antragstellung komplett festlegen, wie lange ich in EZ gehen will?
So, ich hoffe dass mir einige erfahrene Eltern im Schuldienst weiterhelfen können. Das ist ein ganz schöner Bürokratiewust.
Vielen vielen Dank schon mal!