Beiträge von logos

    Hallo,


    es gibt hier mehrere Einträge zu diesen Themen, habe aber keine für mich passenden Antworten gefunden, deshalb würde ich mich über Antworten sehr freuen!


    Bin in Nds. auf Lebenszeit verbeamtet und erwarte im Dezember mein erstes Kind.


    1. habe ich es richtig verstanden, dass ich im Mutterschutz (6 vor, 8 Wochen nach der Geburt) einfach mein bisheriges Gehalt weiterbeziehe ohne einen Antrag zu stellen?


    2. Muss ich den Anrag auf Elterngeld beim NLBV stellen?
    3. Wo bekomme ich die Antragsformulare?
    4. Kann ich das Geld erst beantragen, wenn das Kind geboren ist oder schon vorher? habe gehört, dass Mütter ewig auf ihr Geld warten mussten.


    5. Wo beantrage ich die Elernzeit? Bei der Personaldienststelle? Wan ist der beste Zeitpunkt der Beantragung?


    6. Muss ich mich bei Antragstellung komplett festlegen, wie lange ich in EZ gehen will?


    So, ich hoffe dass mir einige erfahrene Eltern im Schuldienst weiterhelfen können. Das ist ein ganz schöner Bürokratiewust.


    Vielen vielen Dank schon mal!

    Hallo,


    ich möchte innerhalb der nächsten zwei Jahre das Bundesland wechseln (Nds > RLP).
    Im Sommer werde ich auf Lebenszeit verbeamtet und bin dann genau 2 Jahre an meiner Schule, habe keine Mangelfächer, keine Funktionsstelle.


    Wer kann mir Antworten auf folgende Fragen geben:


    - Gibt es Antragsfristen/termine oder ist der Antrag jederzeit zu stellen?
    - Welche Faktoren begünstigen den Wechsel bzw. die Freistellung?
    - Muss ich mich erfolgreich im neuen Bundesland beworben haben, um freigestellt zu werden?
    - Hat jemand Erfahrung wieviele Anträge + Einsprüche gegen Ablehnung in der Regel nötig sind?


    Vielen Dank im Voraus

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