Beiträge von _Malina_

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    Original von schlauby
    Das halte ich für eine eindeutige Falschinformation. Wer hat dir das gesagt? Eure Schulleitung? Möchte die vielleicht Diskussionen mit Eltern oder Schulbehörde aus dem Weg gehen? Mir ist ein solcher Erlass jedenfalls nicht bekannt und wir trennen gerade unsere zweite Klasse in zwei dritte Klassen auf. Bei uns werden Schulklassen jedes (!) Schuljahr neu berechnet. Falls ich hier falsch liege, bitte ich um Angabe des entsprechenden Paragraphen. Ansonsten bin ich mir sicher, dass da irgend etwas falsch an eurer Schule läuft.


    Also MIR konkret hat das keiner gesagt... es geht ja nicht um meine Klasse, aber es ist natürlich mit Gesprächsstoff Nr. 1.


    Als im Gespräch schon war, dass die Klassen zusammengelegt werden müssen, kam auf, dass sie dann ja sicherlich bald wieder getrennt werden würden, wenn einige Kinder hinzuziehen würden.


    Daraufhin meinte meine Schulleitern (auch nochmals an einem anderen Tag von einem anderen Kollegen darauf angesprochen), dass die Klassen NICHT mehr geteilt werden könnten, auch wenn dies natürlich dem gesunden Menschenverstand widerspräche. Es gäbe da (neuerdings? weiß ich nicht) die Regelung, dass neu zusammengestellte Klassen 2 Jahre so bestehen müssten zum Schutze der Klassengemeinschaft. Und da es sich bei den zusammenzustellenden um künftige 3. handelt gilt dies dann folgerichtig für den Rest ihrer Grundschulzeit.


    Dieses ARgument ist natürlich totaler Blödsinn vom reinen Menschenverstand her, da es ja z.B. konkret ausgeführt auch bedeuten müsste ,dass niemals eine kommende 2. Klasse zusammengelegt werden dürfte - wegen der Klassengemeinschaft. Aber das geschieht ja auch!?


    Mit einem Paragraphen kann ich nicht dienen, wie gesagt, ich fand das ganz nur äußerst merkwürdig (scheinbar ja zu Recht)

    Es werden drei Klassen, die laufen auf 29 Kindern, 28 und nochmal 28. Vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt.


    Zu den genauen Stichtagen kann ich nichts sagen, dazu bin ich in der Materie nicht so drin.
    Bei uns ist das Ding auf jeden Fall gelaufen, meine SL hat echt alles versucht. Der ganze Spaß hat ja auch zur Abordnung eines der vorherigen Klassenlehrer geführt, vielleiht war das für die Behörde zu attraktiv ;).


    Das Schlimmste daran ist, dass diese Klassen (werden jetzt ne 3.) nicht mehr geteilt werden können laut der komischen Erlasse. Selbst wenn da 10 Kinder hinzuziehen... fand ich echt einen krassen Erlass. Diese Klassen MÜSSEN 2 Jahre lang so bleiben.

    Ja, das ist nach Schulart und Bundesland unterschiedlich.


    Ich kann dir nur für Nds. GS sagen, dass jede (!) Klasse 29 Kinder mindestens haben muss, damit geteilt wird.


    Bei uns wird gerade zusammengelegt und die Klassen laufen dann auf 29 - 28 und 28. Toll oder?

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    Original von Toskana
    Meine spontane Meinung war: legale Abzocke.
    Ich bin erstaunt, wie viele das anders sehen und muss anscheinend meinen Standpunkt mal überdenken.


    Verstehe ich nicht. Warum muss man einen Standpunkt überdenken, nur weil andere Leute anderer Meinung sind (gerade bei so einem Thema, was für einige offenbar sehr moralisch zu sehen ist und für andere eher arbeitsrechtlich) ?


    Ich verstehe unter Abzocke ganz andere Dinge, aber das ist eine persönliche Zone, eine Grenze, die jeder woanders sieht.

    Naja,das Problem an deiner Fächerkombi ist natürlich, dass viele Lehrer, die das eine unterrichten das andere häufig sowieso mitunterrichten. Fürs Ref zählt in den allermeisten Bundesländern die Note, um hereinzukommen und nicht die Fächerkombi. ABer für eine feste Stelle kann's natürlich echt schlecht aussehen, zumal auch keines der Fächer ein Mangelfach ist.

    Meine Klasse hat im Schreiben desaströs abgeschnitten - die Kinder haben wirklich einfach nur irgendwas hingeschrieben. War mir vorher auch schon klar, ist aber dann natürlich im Verhältnis zu den Parallelklassen unangenehm


    Viele meiner guten Kinder hatten Probleme mit den Aufgabenstellungen.

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    Original von kleiner gruener frosch
    Wenn ich mir überlege, dass das Gymnasium vor Ort 6 (!) Eingangsklassen hat, in denen ca. 30 % Realschüler sitzen sollen, würde ich nicht sagen, dass sie aus "Schülermangel" alles aufnehmen, was sich anmeldet.


    Das Problem sehe ich noch leicht anders:


    Das Gymnasium hat 6 Eingangsklassen. Wenn wirklich die, die es müssten, heraussortiert werden, bedeutet das nach der fünften oder spätestens nach der sechsten Klasse, dass aus diesen 6 Klassen 3-4 werden. Und für die Lehrer bedeutet das: Abordnung. Die meisten sägen nicht gerne an dem Ast, auf dem sie sitzen.


    Gleiches Prozedere natürlich auch an vielen Realschulen.

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    Original von Eliah
    Ich möchte gerne als Drittfach Chemie nachstudieren. Jetzt habe ich aber gehört, dass man da den ganzen Nachmittag im Labor rumstehen muss, um Versuche zu machen. Das finde ich ziemlich doof, weil meine Freundin nachmittags immer Zeit hat.
    Glaubt Ihr, ich kann mir die Laborpraktika sparen und einfach alles im Internet und in Büchern nachlesen? Im Chemieunterricht in der Schule haben wir auch so gut wie nie selbst Versuche gemacht, und trotzdem hatte ich 14 Punkte im Abi.




    Mann-o-mann, Fragen gibts...


    Ich dachte nach den ersten vier Zeilen echt erst, das wäre ernst gemeint LOL.

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    Original von Mäuseklasse
    Hallo,


    als ich in meinen allerersten Ferien (als Lehrerin) arbeitslos war, bin ich zum Sozialamt gegangen - damals hießen die noch so - und habe um eine Krankenversicherung gebeten. Arbeitslosengeld stand mir noch nicht zu, Sozialhilfe für so eine kurze Dauer auch nicht, das war aber auch weniger das Problem.
    NUR die Krankenversicherung war auch ok und wurde vom Sozialamt genmigt.


    Genau das hat sich aber durch Hartz4 geändert. Entweder man ist bedürftig und bekommt Hartz4 inkl. Krankenversicherung oder man ist nicht bedürftig und bekommt nada.


    Gar nicht versichern darfst du dich nicht, das ist per Gesetz ich glaub Anfang des Jahres verabschiedet worden. Jeder Bürger MUSS krankenversichert sein.


    Als Vertretungslehrkraft bist du ja vermutlich gesetzlich versichert. Für die 6 Wochen müsstest du dich dann freiwillig gesetzlich versichern, kostet gut 160€/Monat.

    Klar hat das einen sinnigen Effekt mit den Protokollen - man kann sie nur echt nicht von vielen Kindern in der GS erwarten (wenn ich da so an meine Klasse denke, sind die Kandidaten, die es erwischen würde sicherlich absolut NICHT in der Lage, sowas niederzuschreiben..:)

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    Original von redfairy
    dachte auch, dass ich zum vorstellungsgespräch eingeladen werde, wen sie dann nehmen, ist ja ne andere sache.
    also hab mich in braunschweig und hannover beworben. möchte aber auch nur grundschule.


    Das ist wahrscheinlich das Problem - "nur Grundschule".
    Da ist einfach der Bewerberüberhang zu krass und es werden auch (zumindest an meinem Seminar war das so) echt zu viele zu gute Noten vergeben. Da war man mit einer 1,7 schon fast Schlusslicht der Veranstaltung. Ob das in allen Seminaren so ist, weiß ich natürlich nicht, aber es reiht ja, wenn ein paar Seminare jeden Durchgang so einen Haufen auf den Markt wirft (zur Info: Ich hatte "nur" ne 2,2... und das mit den "zu guten" Noten sag ich nicht,weil ich es für mich unfair fand - ich fand mich mit einer 2,2, auch echt ziemlich nett bewertet und hab auch meine Stelle mit dieser Note an einer GS bekommen. War aber ein mega Glücksschuss).
    Da hat man eben auch mit einer 1,3 eigentlich fast keine Chance ohne Mangelfach (und selbst mit ist das wahrscheinlich schon schwierig) einer der drei oder fünf besten Bewerber zu sein.

    Man bewirbt sich über die Landesschulbehörde und JA, man bewirbt sich in jedem Fall (!) zuerst für den Standort.


    Und ob du dich bei den Schulen direkt vorstellen kannst um EVTL(!) von ihnen angefordert werden zu können und dann EVTL(!) an diese Schule zu kommen oder ob das gar nicht geht hängt wie gesagt von dem Seminar ab, an das du kommst. Das behandeln die nciht alle gleich.


    Dachte irgendwie, ich hätte all diese drie Fragen schon beantwortet gehabt *g*

    Du bewirbst dich um die Seminare deiner Wahl.


    Mit Glück (ist völliger Zufall, wenn du keine Sozialpunkte hast und auch ganz uanbhängig von der Note!) kommst du an deinen Wunschseminarort.


    Dieser Wunschseminarort hat - je nach Anlage - ein riesiges Einzugsgebiet (wie z.B. Buchholz im Gegensatz zu Hannover Stadt).


    Innherhalb dieses kannst du dir in den meisten Seminaren eine ungefähre Richtung, in der deine Schule liegen soll, wünschen. Aber nicht in allen. Diesem Wunsch muss absolut nicht nachgekommen werden - genau wie mit dem Seminarort - es gibt da keine Rechtsgrundlage, an eine bestimmte Stelle zu bekommen.


    Manche Seminare lassen es auch zu, dass Anwärter von bestimmten Schulen angefordert werden und gehen diesem Wunsch dann auch je nach Gusto (auch keine Verpflichtung!) nach.


    D.h. in diesem Moment kann man sich ggf. anfordern lassen.


    Generell und absolut heißt dies aber: Ohne dem passenden Seminar zugewiesen worden zu sein bringt es dir überhaupt nichts (!) wenn eine Schule dich anfordert.


    Über die Chancen, an Ort xy zu kommen, kann dir NIEMAND Auskunft geben. Natürlich sind generell erstmal große Städte und Unistädte beliebtere Wunschorte als in der Pampa - aber das heißt nicht, dass in Einzelfällen auch mal jemand, der nach Leer wollte nach Hannover kommt (obwohl er es nicht wollte), obwohl sich nach einer Stelle dort 100 Leute die Finger lecken. Beeinflussen oder abschätzen kann man da gar nichts. Da muss man wirklich das Schicksal abwarten.


    Fall einem der zugewiesenen Seminarort nicht passt kann man noch mit einem Umsetzungsantrag versuchen, einen anderen Ort zu bekommen. Aber auch hier hat man keinerlei Anrecht.

    also auch wenn ich ehrlichgesagt finde, dass sich die allermeisten deiner Fragen durch ca. 5 Minuten Investition in eine der diversen Suchmaschinen beanworten lassen, will ich dir mal kurz einige beantworten, da du scheinbar echt recht wenig Plan hast (sorry, aber da ist nun wirklich einiges dabei,d as man eigentlich im Studium schon wissen sollte ;)). Ich finde, da hast du schlecht gesucht ;).


    1. Du bekommst nur Stellenangebote, wenn du dich auch konkret beworben hast.


    Für Nds. bedeutet das: Reaktion deinerseits auf Stellenausschreibungen (diese findet man über den Link, den Dini gepostet hat). Mit vieeeeeeeeeeeeel Glück durch möglichst sehr gute (!) Note im 1. und 2. Staatsexamen bekommt man dann Einladungen zu Gesprächen. Mit nochmal viel Glück bekommt man diese dann angeboten.


    2. Du kannst bestimmte Schulformen ausschließen, solltest dir aber darüber völlig im Klaren sein, dass gerade der Ausschluss der HS deine Chancen extrem mindern kann, da natürlich viele versuchen, diesen Weg zu gehen. Wie auch vorher schon geschrieben gibt es viele Haut - Realschulen in Nds., die dich auch in beiden Schulstufen einsetzen wollen und werden.


    3. Du kannst unpassende Angebote folgenlos ablehnen sofern du sie nicht vorher schon zugesagt hast. Nur in diesem Fall kannst du für Folgestellen gesperrt werden. Allerdings ist das Absagen von Stellen im Prinzip ein Luxusproblem von Mangelfachinhabern.


    4. Eine sehr gute Abschlussnote - und das erschreckt mich an deinem Posting ehrlich gesagt etwas, dass du das überhaupt nicht weißt - ist die Eintrittskarte zu einer festen Stelle! Ohne gute Note wirst du nichtmal eingeladen zu GEsprächen und musst ggf. sehr lange auf eine Stelle warten.


    Das Streben nach einer guten Note ist also kein "ich versuch mal" sondern ein absolutes Muss!


    Mathe ist hier in Nds. häufig Mangelfach, allerdings werden die Stellen zumeist für 2 Fächer ausgeschrieben und ob dein Fach namens "Arbeitslehre" hier überhaupt ein Fach ist bzw. deine Studienleistungen überhaupt anerkannt werden, solltest du schleunigst persönlich beim KuMi erfragen - nicht dass du dir hier Gedanken über ein Bundesland machst, dass dich gar nicht annehmen kann! Das solltest du wirklich telefonisch persönlich machen, dazu wirst du auch mit Suchen im Internet nichts konkretes finden können.
    Hier gibt es nämlich nur ein Fach namens "Arbeit / Wirtschaft", und ob dein Fach als dieses angerechnet wird entscheidet das Kultusministerium!
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