Beiträge von Feenstaubflocke

    Darf ich einmal bitte nachfragen?


    Was bedeutet es, dass das Mutterschaftsgeld durch normales Gehalt ersetzt wird?


    Ich (Beamtin) bin aktuell im MuSchu und weiß schon, dass ich kein Mutterschafsgeld von der KK bekomme.


    Ich bekomme nach der Geburt des Kinders im MuSchu 8 Wochen lang noch mein normales Gehalt, ist das richtig?


    Nach diesen 8 Wochen bekomme ich 12 Monate Elterngeld - also 67% meines Gehalts - auch richtig?


    Vielleicht kann mir ja jemand aus dem Dunkeln der Bürokratie helfen... ;)

    1. In welchem Bundesland machst du Referendariat?
    Schleswig-Holstein
    2. Welche Schulform? Grund- und Hauptschule
    3. Welche Fächer? Deutsch, Heimat- und Sachunterricht (HSU)
    4. Wie lange dauert das Ref? Noch 2 Jahre
    5. Wie viele UBs und Lehrproben müssen absolviert werden? Meine beiden Mentoren sind im besten Fall je einmal wöchentlich je Fach in meinem Unterricht (ganz harmlos). Der Schulleiter sollte pro Fach 1x/Halbjahr ebenfalls einen UB vornehmen. Zu den beiden HA (ab August 2009 wird das anders sein) kam lediglich zur Besprechung der Hausarbeiten ein Studienleiter (ohne Benotung/Bewertung) - und dann sind da noch die beiden Examenslehrproben.
    6. Ab wann gibt es eigenständigen Unterricht? Von Anfang an. Ich war auch von Anfang an gleich Klassenlehrerin mit allen Rechten und Pflichten.
    7. In welchem Umfang findet der eigenständige Unterricht statt? Etwa 10 Stunden die Woche. Bei mir waren es im 1. Semester 16 Stunden, in dem 2. und 3. Semester noch 11 Stunden.
    8. Welche Vorgaben/ Anforderungen gibt es hinsichtlich Unterrichtsentwürfen? Bei den wöchentlichen Mentorenbesuchen und den Schulleiterbesuchen: nach Absprache, Hausarbeitsbesuche und Examenslehrprobe: drei Seiten didaktisch-methodische Analyse und Verlaufsskizze.
    9. Welche Vorgaben gibt es hinsichtlich der Hausarbeit?
    In jedem Fach musste ich eine Hausarbeit schreiben, dabei müssen nicht beide Schularten abgedeckt werden (Ausnahmegenehmigung). Die Hausarbeiten durften maximal 15 Seiten lang sein und evaluierten jeweils eine komplette Unterrichtseinheit inkl. Leitfragen, Zielvorstellungen und Evaluation. Ab August 2009 wird es nur noch eine Hausarbeit (Umfang ca. 20 Seiten) geben, die am Examenstag 1/2 Stunde vor der Prüfungskommission verteidigt werden muss.
    10. Wie setzt sich die Examensendnote zusammen?
    Bis August 2009: Hausarbeiten 2x15%, Schulrechtstest 5%, Gutachten des Schulleiters 25%, Examensstunden 2x15%, pädagogische Aufgabe bei der Prüfung 10% - das Prüfungsgespräch über das Portfolio kann die Note noch um 0,3 Punkte nach oben oder unten verändern.
    11. Wie weit liegen bei dir Schule und Seminar auseinander? Bei uns gibt es ein Modulsystem, wir sind also jede Woche woanders => zwischen 500m und ca. 280 km. Fahrkosten werden derzeit mit 0.14€ erstattet.
    12. Wie sieht die Stellensituation bei dir aus? Man munkelt gut und schlecht. ;)

    Warum gibt Dein Bruder etwas auf die Meinung anderer?


    Wenn Dein Bruder sich ein Bild von der Schule gemacht habt und ihm die Ausstattung, das Programm usw. gefallen, dann ist es doch super...


    Du musst doch nicht gleich beleidigt reagieren, nur weil Du keine Antwort auf solch eine spezifische Frage bekommen hast.

    Zitat

    Original von SchmeiliIch weiß im Allgemeinen nicht, ob ich über so etwas lachen oder weinen soll.


    Egal, wofür Du Dich entscheidest: Ich bin dabei ;) .


    Zitat

    Wer sich für das Referendariat bewirbt, hat immerhin Abitur und ein Hochschulstudium hinter sich. :tongue: ;( 8o


    Ich will es doch hoffen! Wobei mir eben gerade komischerweise Zweifel kamen, als ich diesen Thread hier las... :D

    Ich habe mal eine Frage:


    Im August wird unsere Tochter zur Welt kommen, und wir kämpfen gerade mit den Tücken der Bürokratie (in diesem Fall mit der Familienversicherung).


    Kurze Info: Ich bin Beamtin auf Widerruf und bin in einer gesetzlichen Krankenkasse (also nicht privat versichert).


    Nun habe ich Probleme, hier durchzublicken:


    Sie können aber während der Mutterschutzfristen bzw. der Elternzeit nur dann familienversichert sein, wenn sie gem. § 10 Abs. Abs. 1 Satz 4 SGB V zuletzt (unmittelbar zuvor), gesetzlich, d.h. freiwillig, versichert waren. Anders ist es dagegen bei Personen, die während ihrer Erwerbstätigkeit als Beamte oder gleichgestellte Personen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei waren. Während der Elternzeit bleibt der "Beamtenstatus" - trotz Wegfalls der Bezüge - bestehen; damit sind sie auch während der Elternzeit versicherungsfrei und können nicht familienversichert sein.


    Bedeutet das, dass ich als Beamtin grundsätzlich nicht famillienversichert sein kann, sprich: Meine Tochter wird über meinen Mann versichert werden (höheres Einkommen) und ich muss in meiner KK bleiben und die monatlichen Gebühren zahlen?


    Im August wird unsere Tochter zur Welt kommen, und wir kämpfen gerade mit den Tücken der Bürokratie (in diesem Fall mit der Familienversicherung).


    LG,
    Fee

    Nein, Du bist nicht alleine.


    Ich habe in meiner Klasse zwei Mädchen, die extremst langsam schreiben.


    Die eine, weil sie eine Super-Sonntags-Schrift an den Tag legt (sie ist auch unter anderem deswegen in therapeutischer Behandlung) - die andere, weil sie einfach langsam schreibt.


    Was mache ich am besten mit den beiden Kindern, wenn Abschreiben vom OHP oder der Tafel ansteht? Bei Diktaten bekommt das eine Mädchen (mit der Schönschrift) wegen LRS ein differenziertes Diktat - da müssen wir nicht auf sie warten - dafür aber auf das andere Mädel eeeeewig.


    Manchmal sage ich den beiden, dass sie sich das Heft/die Mappe eines Mitschülers ausleihen und den Text Zuhause abschreiben sollen - aber ist das ein gutes Vorgehen?


    *seufz*

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