Zitatthe-unknown-teacher-man schrieb am 27.10.2005 19:56:
Selbst bei Klausuren und Klassenarbeiten darf bei einem Fehltag kein Attest eingefordert werden....
An unserer Schule ist das Attest Pflicht, sonst darf der Schüler die versäumte Arbeit nicht nachschreiben und bekommt eine 6 wegen nicht erbrachter Leistung. Sonst gucken die Schätzchen nämlich erst mal, was so ungefähr drankommt und schreiben dann nach.
Allerdings ist es zum Teil auch nicht schwer, ein Attest zu bekommen, aber zumindest aufraffen und zum Arzt gehen müssen die Schüler zunächst. Viele schreckt dann schon die Praxisgebühr von 10 € ab, die sie dann bezahlen müssen, das ist vielen das Schwänzen dann doch nicht wert.
Viele Grüße
volare