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Timm schrieb am 28.10.2005 08:18:
Also erstmal habe ich deinem Profil entnommen, dass du in Sek I und II unterrichtest, deshalb mein Beispiel mit dem 5.-Klässler.
Da ich selbst an einer Berufsschule (dem entspricht doch das Berufskolleg bei euch?)bin, unterrichte ich Voll-und Teilzeitschüler.
Hallo Timm,
das Berufskolleg in NRW entspricht nur zum Teil der Berufsschule, nämlich beim "dualen" Zweig, also der Berufsausbildung mit begleitender Berufsschule. Der zweite (und wesentlich größere) Teil sind die Vollzeitklassen verschiedener Bildungsgänge, bei denen die Schüler außer einer beruflichen Grundbildung verschiedene Abschlüsse vom Hauptschulabschluss bis zur Allgemeinen Hochschulreife erwerben können. Das ist also ähnlich zu deinem Vollzeitbereich.
Es heißt bei uns trotzdem Sek. I und II, weil es eben Bildungsgänge gibt, die dem Sek I-Bereich entsprechen (die Schüler holen ihren Haupt- oder Realschulabschluss nach). Aber das kann man aus meinem Profil nicht ersehen, stimmt schon.
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Ich denke schon, dass Schüler nicht nur durch steten Zwang zu erziehen sind, sondern dass sie auch lernen müssen, mit Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Das lernen sie m.E. mit einem so rigiden System wie bei euch nicht richtig.
Was die Erziehung zum verantwortungsvollen Umgang auch mit Freiheiten angeht, gebe ich dir Recht. Allerdings hat bei uns die Erfahrung gezeigt, dass die Schüler meist noch nicht so weit sind, sondern erst langsam an die Verantwortung herangeführt werden müssen. Der Großteil kommt aus schwierigen sozialen Verhältnissen und ist mit Verantwortung für sich selbst schlichtweg überfordert. Für "normale" einzelne Schultage haben wir ja auch keine Attestpflicht, nur für die Klausurtage, und allein der Umgang mit den Fehlzeiten für "normale" Schultage ist schon grenzwertig.
Viele Grüße
volare