Beiträge von florian1990

    Hallo,


    ich bin seit diesem Sommer auf einer Wirtschaftschule in Baden Würtemberg. Schulbezeichnung: 2 jährige kaufmänsiche Beruffachschule - Wiirtschaft ( WI )
    Ich habe bis zum Halbjahreszeugnis Probezeit ( bedeutet, jeder der die Versetzungsregelungen einhalten kann besteht die Probezeit)


    Jetzt zu meiner Frage:


    Ich habe voraussichtlich in Bio eine 5 und in Sport eine 6
    Die 5 kann ich ausgleichen. Aber die 6 nicht. Jetzt habe ich im Internet
    volgenden Text gefunden:


    Auszug aus: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
    Baden-Württemberg
    Gildet für:
    Diese Verordnung gilt für die zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden
    Berufsfachschulen des gewerblich-technischen Bereichs, des kaufmännischen Bereichs (- Wirtschaftsschulen -) und des hauswirtschaftlich-pflegerischen Bereichs.


    Für die Versetzung und für den Abschluss sind die Leistungen in den maßgebenden Fächern entscheidend. Maßgebende Fächer sind alle Fächer des Pflichtbereichs mit Ausnahme von Sport. Das Fach Sport ist dann zusätzlich als maßgebendes Fach zu berücksichtigen, wenn sich die Note zu Gunsten des Schülers auswirkt.


    Das würde doch bedeuten, dass ich die 6 nicht ausgleichen muss oder ?



    Aber jetzt meine 2 Frage:


    Gildet dieser Text auch in meiner Schule ? Denn auf der Internet Seite meiner Schule kann ich in den Informationsdatein über die Schulart nichts von diesem Text finden. Bei einer anderen Schulart
    auf meiner Schule: zweijährige Berufsfachschule für Büro und Handel
    ( führt allerdings nicht zur Fachschulreife wird dieser Auszug hingeschrieben
    Auf meiner Schulart Wirtschaftschule wird von dem aber nichts erwähnt
    Was bedeutet das ? Wurde es einfach nicht hingeschrieben ohne gildet es einfach nicht =?


    Aber wenn es auf vielen anderen Wirstchaftschulen in Baden Würtembeg gültig ist und das ist 100 % sicher müsste es auf meineer Schule noch auch so sein.



    Schon einmal danke für eure Hilfe


    LG Florian

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