Ich kann auch sondieren, nicht an allen Schulen macht das eine Krankenschwester.
Letzlich ist das Geben von Sondenkost nicht schwer und schnell zu erlernen. Wie übrigens viele andere sogenannte behandlungspflegerische Maßnahmen auch: Subkutan-Injektionen, Verbände von z.B. PEG-Sonden, Blut abnehmen, Infusionen anhängen, etc., etc. Rechtlich ist die Situation so, dass das eigentlich ärtzliche Aufgaben sind, die an eine geeignete Fachkraft delegiert werden. Diese Fachkraft, bzw. die Person, die nun diese delegierbare Tätigkeit durchführt hat in Bezug auf die Durchfühung die sogenannte 'Durchführungsverantwortung' und ist verpflichtet, die Durchführung von Tätigkeiten, die sie nicht vollständig erlernt hat, abzulehnen. Bei der Gabe von Sondenkost per PEG kann - wenn der Betroffene gut darauf eingestellt ist - zugegebenermaßen nicht allzu viel schief gehen. Aber was wenn doch? Was, wenn der Betroffene aspiriert? Wärst du in der LAge, das zu erkennen? Wärst du dann auch in der Lage den Mageninhalt abzusaugen? Wäre das nötige Equipment da? Wie ist die rechtliche Situation? Das sollte, denke ich, vorher geklärt sein. Nochmal: in den allermeisten Fällen passiert das nicht und deshalb sieht das immer auch alles sehr einfach aus und sicher ist es oft auch schneller selbst erledigt. Aber Rechtssicherheit halte ich auch für einen wichtigen Aspekt.
Gruß