Beiträge von CKR

    Ich verstehe diese Mail nicht ganz. Stellst gerade die Frage, wo man Schulbücher günstiger bekommen kann?


    Beim Verlag: Hier gibt es zumeist Lehrerexemplare, die um 20% reduziert sind. Ist das Schulbuch an eurer Schule eingeführt, kann es sein, dass du es vom Verlag kostenfrei erhälst.


    Gebraucht: Ebay.


    Gruß
    Christian

    3jungs hat recht:


    "Dieses Gesetz gilt


    1. für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen,
    2. für weibliche in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte (§1 Abs.1 und 2 des Heimarbeitsgesetzes vom 14.März 1951, BGBl. I S.191), soweit sie am Stück mitarbeiten."


    Es gilt natürlich: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wenn dir in der Zeit etwas passieren sollte, könnte das glaube ich ziemliche Schwierigkeiten geben. Also: 8 Wochen auf die Kinder konzentrieren und für die (anstrengende) Zeit danach Kraft tanken. Meine Frau und ich jedenfalls würden uns zur Zeit über ein wenig Langeweile freuen. Aber unsere beiden kleinen (4 Jahre, 15 Monate) halten uns auf Trab und verhindern einen ausgiebigen Nachtschlaf.


    Ach so: Und vor der Geburt darfst du ja arbeiten, wenn du dem zustimmst. Von daher begrenzt sich deine Langeweile ja eh auf die Zeit nach der Geburt.

    Da gibt das MuSchuGesetz klare Vorgaben: In der Zeit vor der Geburt darfst du mit deiner Zustimmung arbeiten, in der Zeit danach nicht!



    §6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung


    (1) Wöchnerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden.

    Mir fällt gerade ein, dass ich einen Aufsatz zum Thema Literatur im Pflegeunterricht habe. Hier die Literaturvorschläge:


    Eric-Emmanuell Schmitt, Oskar und die Dame in Rosa (Sterben, Religion, Familie, Berufsidentität)
    Martin Suter, Small World (Demenz, Biographiearbeit, Gewalt in der Pflege)
    Allan Stratton, Worüber keiner spricht (AIDS, Stigmatisierung, Gesundheitssystem Afrika)
    Margret Forster, Ich glaube, ich fahre in die Highlands (Demenz)
    Peter Härtling, Alter John (Altern, Sterben)
    Siegfried Lenz, Der Verlust (Schlaganfall)

    Ich habe heute erfahren, dass ich vielleicht EDV-Unterricht geben muss (Schulform: einj. Berufsfachschule Sozialpflege für Realsschüler). Kennt jemand ein brauchbares (Schul-)Buch, welches sich als Grundlage anbietet um Themen wie Umgang mit Word, Briefe schreiben, Lebenslauf schreiben, etc., etc. zu vermitteln?

    Zitat

    Original von Micky
    Kennt jemand einen guten Jugendroman, in dem es um ein erzieherisches und/ oder pflegerisches Thema geht? Am besten wäre ein Buch, zu dem bereits Lektürehilfen erschienen sind.


    Wie wäre es mit 'Supergute Tage' von Mark Haddon. Geht um einen leicht autistischen Jungen, der den Mordfall an einem Hund klären muss, seine tatsächliche familiäre Situation dabei kennen lernt und lernt, in die Welt hinauszugehen und Dinge in die Hand zu nehmen. Ob es dazu Lektürehilfen gibt weiß ich nicht. Für den Englischunterricht gibt es ein Unterrichtsmodell vom Schöningh-Verlag. Aber Erörterungen lassen sich sicher daraus ableiten.

    Zitat

    Original von Pixie131
    Also nicht dass wir uns falsch verstehen. Ich will nicht einfach nur Beamtin werden und die Vorteile davon abschöpfen.


    Das habe ich auch nicht angenommen. Es gibt aber nun einmal bestimmte Voraussetzungen: "Die Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Stundenzahl, ansonsten im Angestelltenverhältnis, eingestellt." (Zitat MK Niedersachsen)


    Zitat

    Original von Pixie131
    Geht das denn wirklich nicht kürzer ? Bis ich das 2. Staatsexamen habe, bin ich 38...


    Ich glaube nicht. Die Studienberatung wird da schon ganz richtig liegen. Eventuell hilft ein Anruf beim Kultusministerium:


    http://www.mk.niedersachsen.de…691_N11503721_L20_D0_I579

    Das Berufsschullehramt erfordert eine universitäre Ausbildung, die die Fachwissenschaften zweier Fächer, die jeweiligen Fachdidaktiken und die Berufs- und Wirtschaftspädagogik beinhaltet. Außerdem sind mind. 52 Wochen Berufspraxis nachzuweisen. Im Anschluss an das erste Staatsexamen (an der Uni) wird ein Referendariat (1,5 bis 2 Jahre) absolviert und dann ein 2. Staatsexamen gemacht. Danach kann man als Beamter auf Probe in den Schuldienst einsteigen.


    Es gibt für Quereinsteiger (z.B. Ingenieure) die Möglichkeit, auch ohne Pädagogikstudium das Referendariat zu machen. Ebenso gibt es die Möglichkeit, als angestellter Lehrer an einer berufsbildenden Schule direkt anzufangen und ggf. an Stelle des Referendariats eine berufsbegleitende Maßnahme zu absolvieren. Das hängt allerdings alles vom Bedarf deiner Fachrichtung ab.


    Ob das auch alles für FH-Absolventen gilt, weiß ich nicht. Da bin ich eher skeptisch, da die Beamtenlaufbahn an bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen gebunden ist.


    Da bietet sich bei dir wahrscheinlich an, ein Masterstudium zu absolvieren und dabei die fehlenden Fächer nachzuholen (also Fachdidaktik Lebensmittelwissenschaften, allgemeinbildendes Zweitfach und Pädagogik).

    Zitat

    Original von neleabels


    Ich lerne Gitarre spielen und nehme einmal die Woche eine Stunde, ich treibe Ausdauersport und boxe, ich spiele mit meinen Computern rum und vergnüge mich mit 80er-Jahre Videospielautomaten (Mame-Emulator) und Heimcomputern (ich besitze einen C64), ich lerne nebenbei immer mehr Französisch, ich koche leidenschaftlich und kultiviere meinen Weingeschmack, ich heimwerke an unserer Eigentumswohnung herum..


    Ab und an verfasse ich einen Aufsatz, ich lese sehr regelmäßig historische Darstellungen (momentan konzentriere ich mich auf die neuere Geschichte des nahen und mittleren Ostens) und englische Literatur läuft sowieso ständig nebenher.


    Wann machst du denn das alles? Ich bin beeindruckt.

    Sieht in anderen Berufen aber nicht anders aus (was es natürlich nicht besser macht, sondern wohl eher einen allgemeinen Trend ausmacht). Aktuelles Beispiel:


    "Arbeitslose in Pflegeheime


    Die Bundesagentur für Arbeit will "schwer Vermittelbare" bei der Pflege von Demenzkranken in Heimen einsetzen. Pflegeexperten sind entsetzt."


    siehe: http://www.sueddeutsche.de/politik/505/306466/text/


    Soziale Arbeit scheint nach wie vor als 'Kann-ja-jeder-Tätigkeit' angesehen zu werden.

    Konkrete Bücher kenne ich so nicht, da ich nicht im Wirtschaftsbereich bin. Du solltest dir am besten den aktuellen Katalog 'Berufliche Bildung' von Cornelsen besorgen. Da sind eine Menge Bücher zum Thema drin. Z.B. 'Office Matters - Englisch für kaufmännische Berufe' oder 'New Basis for Business', und vieles, vieles mehr. Da sollte eigentlich was passendes für dich dabei sein.


    Gruß

    Zitat

    Original von Maria86


    Ein Schüler besitzt für mich literarische Allgemeinbildung, wenn er erklären kann, wieso ihm ein Text gefallen bzw. nicht gefallen hat. Dabei sollten die Merkmale des Textes einbezogen und "bewertet" werden.


    zu 2) Die Fähigkeit, einen Text insgesamt zu analysieren, ist m.E. nach literarische Allgemeinbildung. D.h., Fragen an den Text zu stellen und diese mit Hilfe des Textes (und weiterem Wissen) zu beantworten. Hier meine (nicht vollständige Liste) möglicher Fragen an einen Text:


    Wie wirkt der Text auf mich (bzw. auf den Leser)? Wie wird diese Wirkung erreicht? Warum soll sie möglicherweise erreicht werden? Was sagt der Text alles aus (explizit und implizit)? Wie sagt der Text das aus? Warum sagt er es so und nicht anders? Was sagt der Text über die Epoche in dem er geschrieben wurde? Was sagt er über den Schriftsteller, der ihn geschrieben hat? etc., etc.


    zu 1) Von einem festen Kanon halte ich nix. Aber das ist ja sowieso Ansichtssache. Außerdem bin ich Englisch- und nicht Deutschlehrer.

    Ich fange zum Schuljahr richtig an. Meine Stelle habe ich zwar seit Mai, aber bisher war es noch überschaubar, was ich zu tun hatte. Übernächste Woche geht es dann in die Vollen.


    Schulform: Berufsbildende Schule.

    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Aber hier in NRW muss man für die Sek. I eine Erweiterungsprüfung machen, damit man auch in der Sek. I unterrichten darf.


    Ach so, wieder was gelernt.


    Zitat

    Original von Aktenklammer
    Ich kann mir nur vorstellen, dass man für ein normales Gymnasium mit Sek. I und II mit der bloßen Lehrbefähigung für die Sek. II nicht so interessant ist.


    Das hängt meiner Meinung nach vom Angebot an Lehrkräften ab. Im Spiegel der vorigen Woche war ein interessanter Artikel dazu. Der Bedarf macht scheinbar vieles möglich.

    Zitat

    Original von AlexP


    Wenn ich mein Refrendariat + 2. Staatsexamen an einer berufsbildenden Schule machen und anschließend beamtet werden würde, habe ich dann nicht die Möglichkeit, an ein 'normales' Gymnasium zu wechseln um nur Mathematik zu unterrichten ohne den Beamtenstatus zu verlieren?


    Keine Ahnung. Hängt sicherlich vom aktuellen Bedarf an Mathematiklehrern ab. Je mehr gebraucht werden, umso besser deine Chancen.

    Eine Mitstudentin hat es in Osnabrück über die Prüfung geschafft (Lehramt an berufsb. Schulen). Sie hatte aber über ihre Berufsausbildung die Fachhochschulreife schon erworben. Wie gesagt: an der betreffenden Uni nachfragen hilft am ehesten.

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