Beiträge von CKR

    Also ich mache das auch so. Die mündliche Note ist ja keine zu einem Zeitpunkt vergebene Note, sondern das Resultat der Leistungen in einer Zeitspanne. Jedenfalls bei mir ist das so. Und den aktuellen Stand schreibe ich dann unter die Klassenarbeit.

    Zitat

    Original von Micky


    Ich würde nun gerne wissen, ob das bei einer Schülerin, die Fachabi machen will, legal ist bzw. ob das generell legal ist.


    In der neuen niedersächsischen BBS VO steht ja geschrieben, dass in der BFS Pflegeassistenz die Vornote aus beiden Jahren gebildet wird. In den anderen Fächern sind wir zu dem SChluss gekommen, dass es nicht so klar formuliert ist und dass deshalb die Fachkonferenz einen Beschluss dazu fassen muss / kann. Hängt jetzt von euren Vorgaben ab, aber oft sind die ja gar nicht so präzise und es gibt Spielräume.

    In welchem Bundesland bist du denn?


    Im letzten Schuljahr habe ich den Erziehern in der Oberstufe meine Englischnote des laufenden Schuljahres (also nur Oberstufe, Unterstufe war irrelevant) als Vornote gegeben.


    Weiß aber nicht wie das jetzt ist, da ich dieses Jahr nicht mehr bei den Erziehern bin und es eine neue BBS-VO gibt.

    Bei der letzten Gesamtkonferenz, die wir vor kurzem hatten, wurde uns vom Sicherheitsteam eröffnet, dass wir jetzt jedes Jahr (!) einen Auffrischungskurs machen müssten. Und zwar jeder. Einen Kurs habe ich vor zwei Jahren mal mitgemacht. Bezahlen musste ich den aber nicht. Das würde ich auch nicht einsehen.


    Ich habe noch mal bei [URL=http://www.schure.de/22410/23,5,40183,2.htm]Schure[/URL] geschaut und bin ganz erleichtert:


    Zitat

    Grundlage ist ein Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)-Schule” im Umfang von vier Doppelstunden; die Kenntnisse sind im Abstand von drei Jahren durch Besuch eines entsprechenden Kurses aufzufrischen.


    Zitat

    Der Träger der Schülerunfallversicherung übernimmt auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für Lehrkräfte und andere Landesbedienstete die Kosten für den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)-Schule” nach vorheriger Deckungszusage. Die Schule stellt den Antrag beim Träger der Schülerunfallversicherung.


    Zitat

    Alle Lehrkräfte und andere in der Schule Beschäftigten sind jährlich über das Verhalten in Notfällen und bei Alarm zu unterweisen.

    Zitat

    Original von Sonnenkönigin
    Vielleicht trittst du ihm auch von Anfang an anders gegenüber, weil du weißt, dass er SE ist.


    Nö, eigentlich nicht. Ich bin ja nicht der einzige der klagt. Ein weiterer SE macht ja seine Arbeit auch ordentlich.
    Den Zusammenhang 'SE=schlechter Unterricht' sehe ich so nicht. Aber den Zusammenhang 'schlechter Unterricht = außerschulische Berufserfahrung uninterressant' schon.

    Zitat

    Original von pintman
    Die Schüler mache nach meiner Erfahrung da keinen Unterschied. Ihnen ist es eigentlich egal. Es kommt auf den Menschen an, der vorne steht, nicht auf dessen Ausbildung.


    So sehe und erlebe ich das auch. Da kann der Seiteneinsteiger sonstwie Berufserfahrung haben, wenn der Unterricht Mist ist und die Notenfindung unklar, dann ist diese Berufserfahrung in deren Augen auch nix wert. So erlebe ich es zumindest gerade mit einem seiteneinsteigenden Mathekollegen.

    Zitat

    Original von Susannea
    HAst du mal geguckt, unter welchen Bedingungen sie da raus kommen? Inzwischen hat sich da was geändert, aber Leute meines Alters sind eben genau nicht wieder rausgekommen


    Einer Mitstudentin und -referendarin ging das ähnlich. Sie war immer über ihren Vater privat versichert. Als sie sich dann im Ref selber versichern wollte, haben sie die privaten aus gesundheitlichen Gründen nicht genommen und die gesetzlichen nicht, weil sie vorher privat versichert war. Sie war dann eine Zeit erstmal nicht krankenversichert und ist dann aber letzlich doch noch untergekommen. Das ist aber auch schon etwa 3-4 Jahre her.


    Ich selber traue ja der PKV nicht und bin freiwillig gesetzlich versichert. Bin mir aber auch noch nicht so sicher, ob ich das nicht ändere, wenn ich demnächst auf Lebenszeit verbeamtet werde. Mal sehen.

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