Hallo,
so ganz richtig ist das nicht. Ich bin auch ausgebildete Grundschullehrerin und an einer Förderschule (auch im MK ) als Beamtin zur Probe eingestellt. Bei der Einstellung musste ich mich verpflichten, innerhalb der nächsten fünf Jahre die sonderpädagogische Qualifizierung nachzuholen. Das geht im Rahmen des erwähnten Qualifizierungslehrgangs (der meines Wissens aber nicht mit dem Aufbaustudium gleichgestellt ist, d.h. meines Wissens darf man trotz abgeschlossenem Lehrgang trotzdem nicht testen und in den GU).
Die andere Möglichkeit ist der Zusatzstudiengang Sonderpädagogik an der Uni Dortmund. Es gab lange Zeit Gerüchte, dass dieser Studiengang eingestampft würde. Das stimmt nicht!!! Der Studiengang wurde verlängert bis voraussichtlich WiSe 2015/2016. Allerdings handelt es sich um einen Präsenzstudiengang mit einem NC auf dem Förderschwerpunkt Lernen. Der Studiengang ist derzeit noch komplett studienbeitragspflichtig (ab WiSe 2011/12 wohl aber nicht mehr). Zum Sommersemester 2011 gab es 60 Bewerber, 30 wurden zugelassen; ich bin auch dabei. Bin schon sehr gespannt, ob ich die Stundenzahlreduzierung ab dem neuen Schuljahr bekomme und wie sich das organisieren lässt.
Ich hoffe, die Infos helfen weiter.
muckele