Darf ich eine Nebentätigkeit während der Beurlaubungszeit (unbezahlt) ausüben? Wie sieht der Stundenumfang aus? Darf man auch als Nachhilfelehrer tätig sein? Oder wird dies untersagt, da es Berührungpunkte zu meinem eigentlichen Job gibt?
LG
Werbung
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Weitere InformationenSchließen