Beiträge von kleiner gruener frosch

    1. Es gibt Ärzte-Bewertungslisten. Man findet sie z.B. regelmäßig im Focus.

    2. wie willst du bei Ärzten die Arbeitszeit noch verlängern? Ich muss als Lehrer nicht nachts in der Schule "schlafen", weil ja ein Schüler vorbeikommen könne.

    3. Wenn du gerne von einem Quereinsteiger operiert werden möchtest, okay. Bei Ärzten fühle ich mich persönlich bei einem studierten Arzt sicherer als bei einem umgeschulten Automechaniker. In der Schule sind Quereinsteiger oft genug eine Bereicherung.

    kl. gr. Frosch

    P.S.: Ach ja, und "zwangsversetzt" für 5 Jahre werden die entsprechend geförderten Ärzte auch.

    Okay, ich gebe es zu: ich bin faul. ;)

    Ich habe die Arbeit an dem Programm erst einmal eingestellt, da ich neben Ausspannen noch genug anderes zu tun habe. Sorry. Ich werde die Arbeit ggf. wieder aufnehmen, kann aber nicht dafür garantieren, dass ich das prog bis zum 27. Juli fertig habe.

    Alternativ habe ich die Tabelle aber einmal eben mit Excel umgesetzt. Eine Anleitung liegt in der zip-Datei mit bei.
    Man muss halt bei der Tabelle ein wenig "Hand anlegen" (die Platzierungspunkte muss man selber eintragen), dank intelligenter Filterung ist dies aber kein nennenswerter Aufwand.
    Vielleicht überlege ich mir dazu auch noch ein Makro. Mal sehen.

    Viel Spaß mit der Zip-Datei. Fragen bitte stellen.

    kl. gr. Frosch

    P.S.: ich würde die Datei gerne anhängen, aber sie ist zu groß. *seufz* Schickt mir ne PN mit eurer Mailadresse, ich schicke sie euch dann zu.

    Bunter Stundenplan und "keine Werbung" widerspricht sich doch nicht.

    Erstell eine Tabelle mit Word, leg ein paar Bilder daneben und druck sie aus.
    Wenn du sie in bunt ausdrucken willst, kostet es natürlich etwas.
    Wenn du sie in Schwarz-weiß ausdrucken willst, kannst du die Bilder ja als Ausmalbilder nehmen.

    kl. gr. Frosch

    Hm.

    Okay. ich denke übrigens auch schon über den Druck nach. Evtl. kann ich dir das mit dem Prog nicht abnehmen. (Ich müsste zum Testen die Urkunden hier haben.)
    Aber du bekommst zumidnest ne schöne Auflistung:

    Teilnehmerurkunden: ...
    Name, Klasse, Punkte
    Siegerurkunden
    Name, Klasse, Punkte
    Ehrenurkunden
    Name, Klasse, Punkte

    Reicht das auch schon?

    kl. gr. Frosch

    alias: bis wann brauchst du das denn? und wie ist die neue Form?
    Wenn du mir mal das Prinzip erklärst, kann ich mal überlegen, ob ich mal eben was "coden" kann. ;)

    Fände ich reizvoll. Immerhin habe ich Ferien und fange an, mich zu langweilen. ;)

    kl. gr. frosch

    Hm.

    Ich denke mal, ich hätte dem Kind gar nicht erst versprochen, es den Eltern nicht zu sagen. Aber ich hätte ihm Gelegenheit gegeben, es den Eltern zuerst selber zu sagen. ("Ich rufe heute abend um 6 Uhr deine Eltern an. Sag es Ihnen bis dahin.")

    Aber ... wenn ich einem Schüler mein Wort gegeben hätte, hätte ich es auch gehalten. Hoffentlich.
    Immerhin kann ich nicht von den Kindern "Ehrlichkeit" erwarten, wenn ich sie "ver...äppele".

    kl. gr. Frosch

    Zum Thema "Vorteilsnahme" noch als Nachtrag zu meinem Posting oben:
    In NRW heißt es in den oben genannten schulischen Umsetzungen zu den Regeln zur Vorteilsnahme im Amt:

    Zitat

    Ein Geschenk von Organen der Schulmitwirkung (Klassenpflegschaft) oder Gesamtheiten von Schülerinnen/Schülern (Klasse/Kurs) oder Eltern kann
    dagegen im Einzelfall zulässig sein. r


    Von einzelnen Schülern ist dies nciht erlaubt.

    "Geschenk" setzt aber ein "bewusstes Hergeben" der Eltern voraus. Da das in deinem Fall nicht so ist, ist es kein "Geschenk" und keine "Vorteilsnahme". Und es wird im Rahmen der Regelungen zur "Vorteilsnahme" nicht behandelt. Warum nicht?
    Du nutzt Geld, welches dir anvertraut ist zu Zwecken, für die das Geld nciht geplant war. Man spricht in dem Fall meines Wissens eher von "Veruntreuung".

    Also: ich würde es lassen. Nicht unter dem Aspekt der "Vorteilsnahme" sondern unter dem Aspekt der "Veruntreuung."

    kl. gr. Frosch

    Für deine Heimat NRW:
    Hier steht nur, dass

    Zitat

    Die Gewährung von Zuschüssen einzelner Eltern zu den Reisekosten der Lehrkräfte anlässlich der Teilnahme an einer Klassenfahrt


    verboten ist.

    Zum Umlegen auf alle Schüler finde ich gerade nichts.

    kl. gr. Frosch

    P.S.: ich halte es übrigens schon prinzipiell für "verboten", die Begleitpersonen umzulegen. Zumindest würde mir das als Begleitperson nicht wirklich gefallen. *duck und weg* ;)

    P.P.S.: Weitere Gedanken, die ich mich 1 Stunde später zu der Frage gemacht habe, stehen weiter unten im Thread.

    Ich schließe mich modal da an.

    Sicherlich ich es leicht undiplomatisch von der Schulleitung, wie sie vorgeht, und ich hätte das bestimmt anders gemacht.
    Aber ich kann das Ansinnen der Schulleitung schon verstehen.

    1. Teamarbeit
    2. Was ist, wenn du spontan wechselst? Wenn du jetzt eine Kollegin einarbeitest, ist so ein Wechsel zu verkraften, ohne das Projekt zu begraben oder von vorne zu beginnen.
    3. Dein Argument "Früchte der Arbeit genießen" kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ich sehe den Vorteil nur darin, dass du ein fertiges Konzept nun in 2 Kursen umsetzt und damit Arbeits- = Vorbereitungszeit sparst. Meintest du das so?

    Ich denke daher nicht, dass du die Chance hast, diesen "Kampf" zu gewinnen. Und ich sehe auch keinen (sorry) nachvollziehbaren Grund außerhalb des "persönlichen Stolzes" (Sorry) für dein Anliegen.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Der Schüler hat dann prompt eine 6 geschrieben - nichts getan.

    Wobei ich als Lehrer sowas bei meinen blauen Briefen mit einbeziehe. Wenn man immer auf einer guten 4 steht kann einen eine 6 in der letzten Arbeit auch nicht unbedingt herunterziehen.
    Blaue Briefe werden ja auch nicht nur bei "mangelhaft" verschickt, sondern ggf. auch, wenn die Gefahr besteht, weil man bei knapp ausreichend steht.

    Allerdings schreibe ich das bei dem blauen Brief immer noch mit dabei, damit die Schüler wissen, wie knapp sie stehen.

    kl. gr. Frosch

    Hier eine kurze Zusammenfassung der Fragen und Antworten aus Übersichtsgründen:

    Zitat

    1. Kann das afl eine Bewerbung ablehnen, wenn man schon eine Zusage von der Schule hat?

    Ja, kann es, da das AFL die Zusagen verteilt, nicht die Schule. Und wenn die Schule einem einen Platz freiräumen würde, würde das AFL diesen Platz in ihrem Sinne an einen Bewerber vergeben.

    Zitat

    2. Gelten Militär, Abendrealschule, Ausbildung... als Härtefall?


    Militär und Ausbildung gelten als Härtefälle, der Besuch der Abendrealschule nicht. [URL=http://www.hessen.de/irj/servlet/pr…222222,true.pdf]Link[/URL]
    Es gibt außerdem noch weitere Härtefallkriterien (Schwerbehinderung, ...) Für die Härtefälle werden 15 % der Stellen freigehalten.
    Vorwiegend werden Härtefälle aufgrund von Schwerbehinderung sowie Personen, die aus zwingenden persönlichen Gründen den Vorbereitungsdienst unterbrochen haben, berücksichtigt.Gibt es mehr Härtefälle als Stellen entscheidet die Leistung bei der Prüfung.

    Zitat

    3. Schickt das AFL Absagen, weil sie noch nicht alle Bewerbungen gelesen haben? (Begründung: es gibt Refs, die haben eine Absage bekommen und wurden anschließend doch noch genommen.)


    Nein. Sehr unwahrscheinlich. Eine wahrscheinlichere Erklärung dafür, dass einzelne Personen für den Vorbereitungsdienst genommen wurden, obwohl ihnen schon abgesagt wurde, ist, dass es Nachrückmöglichkeiten gibt.

    Zitat

    4. Muss man den ganzen Bewerbungs-"Schmu" noch einmal machen?


    Ja. Das steht dick und fett (im wörtlichen Sinne) in dem Merkblatt zur Bewerbung für den Vorbereitungsdienst. Und dort steht auch dick und fett der Hinweis darauf, dass man diese Sachen nachreichen kann, wenn man berücksichtigt wurde.

    Allen Bewerbern, die dieses Mal abgelehnt wurden, wünsche ich viel Erfolg bei den weitern Bewerbungsterminen. *daumendrück*

    kl. gr. Frosch

    Hier findest du die ganzen Versetzungsbestimmungen und auch die APO S1.

    So wie es aussieht, kann der Schüler eine Nachprüfung machen und wäre dann ggf. versetzt.

    Hatte der Schüler in dem nicht angemahnten Fach im Halbjahreszeugnis auch eine 5? Wahrscheinlich nicht, oder? Denn dann würde die 5 auch so zählen.

    kl. gr. Frosch

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