Beiträge von kleiner gruener frosch

    Zitat

    Damit hast du die Stelle zwar nicht, aber für weitere Bewerbungen hast du Sicherheit.

    In wiefern sollte sie dann Sicherheit haben? Okay, diese Schule bekäme vielleicht ärger, ggf. müsste die Ausschreibung wiederholt werden *, aber es kann sein, dass ihm bei einer anderen Schule das gleiche geschieht und er auch dort aus "fadenscheinigen" Gründen nicht genommen wird.

    Ich würde mich ärgern, aber es dann in die Rundablage legen. Alleine schon, weil man sich immer zweimal im Leben sieht. Wenn man der Schule jetzt auf die Füße treten lässt, und sich dann irgendwann noch einmal an der Schule bewirbt, wird man mit Sicherheit auch nicht genommen. Leider.

    Aus moralischen Gesichtspunkten raus müsste man natürlich was unternehmen, nur ... man hat halt nichts davon. Nur Nachteile. **

    kl. gr. Frosch

    * Wir hatten so einen Wiederholungsfall einmal an einer Schule. Die komplette Ausschreibung musste wiederholt werden, die genommenen Kandidaten konnten nicht zum Schuljahresbeginn anfangen, sondern erst 8 Wochen später, was sich auf die Vertretungssituation und die Unterrichtsversorgung der Schüler massiv ausgewirkt hat. Stimmt, es ist Schuld der Schule, aber man sollte sich wirklich fragen, ob sich der AUfwand lohnt.

    ** Schulleiter kennen sich übrigens untereinander uns sprechen miteinander. Wenn ein Bewerber an einer Schule (berechtigt) "Ärger" gemacht hat, spricht sich das rum. Leider.-

    Das wird dich zwar jetzt nicht trösten, aber ... das ist normal.

    Die Verträge gehen halt durch einen riesigen Verwaltungsapparat, und leider dauert es seine Zeit, bis sie da durch sind.

    In NRW ist es aber zumindest üblich, dass man eine Abschlagszahlung erhält.

    Aber sie machen die Verzögerung nicht absichtlich oder trödeln absichtlich herum, weil sie sich sagen: "Das ist Miriam-, die ärgern wir jetzt". ;)

    Daher mein Tipp: nicht mehr aufregen als nötig, sondern (falls es das in Hessen auch gibt) einmal um eine Abschlagszahlung bitten.

    kl. gr. Frosch

    Sie mag ja recht haben, aber ...

    Zitat

    Das Posting klingt verzweifelt und Himmel, sie ist Lehrerin und wird das wohl halbwegs beurteilen können.

    Warum sollte sie das können? Kann ich den Unterricht eines Kollegen beurteilen, wenn ich den Unterricht nur aus den Erzählungen der Kinder kenne? Darf ich es? Nein. Beurteilen kann und darf ich es nur, wenn ich es selber sehe, was passiert. Das sollte auch auf Prusseline zutreffen.
    Ich möchte auch nicht ausschließen, dass das Mädchen eine stark selektive Wahrnehmung an den Tag legt, um ihre eher schlechten Leistungen zu verteidigen.
    Was aber dafür spricht, dass der Unterricht so abläuft, sind die Erfahrungen der anderen Eltern.

    Auf jeden Fall solltest du (Prusseline) das tun, was du auch von den Eltern deiner Schüler erwartest. Und ich nehme nicht an, dass du denen vorschlagen würdest, dass sie über deinen Kopf hinweg zum Schulamt gehen.
    Möglichkeiten: Gespräche, Hospitationen durch Eltern, ...

    Viel Erfolg

    Hallo Peselino,

    ich habe deinen Beitrag einmal mit einem existierenden zu der Thematik zusammengelegt.

    Schau dir die Antworten dort einmal an.
    Quintessenz war meines Wissens:
    in NRW ist das Umlegen von Ausgaben, damit ein Lehrer günstiger / umsonst fährt, offiziell nicht erlaubt. Die Inanspruchnahme von Freifahrten ist allerdings gestattet.

    Grüße,

    kl. gr. frosch

    Jotto, weißt du nicht, dass Bananen total ungesund sind. Sie haben viel zu viel Zucker (?) und sind schlecht für die Zähne.

    Wobei: usernick weiß das ja auch nicht. Er findet dein Rezept ja auch gut. ;)

    kl. gr. Frosch

    Hallo DieKober,

    wie Bear schon sagt, wird früher oder später ein Moderator kommen. ;) Hier ist er.

    Ich schließe den Beitrag einmal und verweise auf http://www.schulthemen.de, das Partnerforum. (Btw: im Bereich "Eltern und Schüler fragen Lehrer" gibt es einen Hinweis auf das Forum, da muss man also nicht einfach woanders schreiben.

    Zur "Nettigkeit" von "bear". Das war doch noch höflich. Du hast bei der Anmeldung hier im Forum bestätigt, dass du ein Lehrer bist und dabei also scheinbar eindeutig gelogenn. ;)

    Zum Inhalt, bevor ich den Thread schließe: es ist so, wie Bear das sagt. In Deutsch kommen 5 Lehrer zu 5 verschiedenen Noten. Die "richtige" Note ist aber die von dem Lehrer, bei dem der Unterricht war, weil nur er weiß (bzw. und die Schüler müssten es auch wissen), was im Unterricht seine Schwerpunkte waren.
    Ich sehe mir das Diktat auf deiner Seite mal an, finde die Anfrage aber ... komisch.

    Bis dann, wir sehen uns unter schulthemen.de

    kl. gr. Frosch, Moderator

    @Philou

    Du solltest dich erst informieren, bevor du über andere schimpfst.

    Zitat

    Bei uns an der Schule macht das gerade gar eine Referendarin, die allen Ernstes meint, das wäre wohl ihr gutes Recht.

    Aus der ADO für NRW, §15, teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer:

    Zitat

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belas- tung durch Springstunden sollte vermieden werden.

    Es IST demnach ihr gutes Recht, darum zu bitten. Und wenn der Stundenplan es hergibt, IST es ihr gutes Recht, einen Tag frei zu haben. Bei 14 Stunden finde ich persönlich sogar 4 Tage schon viel. Die 10 - 12 Stunden-Kolleginnen an meiner Schule haben von mir einen Plan, an dem sie nur 3-mal kommen müssen, bekommen.
    Du solltest vielleicht mal beachten, dass Teilzeitkräfte, die jeden Tag kommen ...
    a) im Vergleich zur Arbeitszeit proportional wesentlich mehr Zeit für den Weg zur Arbeit aufwenden müssen und
    b) im Verhältnis zur Arbeitszeit und zu den Einnahmen bei täglicher Anreise für 2 oder 3 Stunden wesentlich höhere Ausgaben für die Anreise zur Arbeit haben.


    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Wie seht ihr das, welche rechtlichen Hintergründe gibt es, einfach sagen zu können als Beamteter Lehrer bekommt man keine extra Bezahlung, wenn man in den Ferein mit einer Klasse fährt.

    Ich würde die Begründung mal umdrehen. Nach dem Motto: Warum sollte man eine extra Bezahlung bekommen? (Nein, nicht meine Meinung, aber ich denke, dass so argumentiert wird.)
    Ein Teil der Ferien sind keine Ferien, sondern "unterrichtsfreie Zeit". Die Hälfte der Ferien erhält der Lehrer weiter sein Gehalt, obwohl er "nicht im Unterricht arbeitet". Nur die rechtlichen 30 Tage sind wirkliche bezahlte Ferien.
    Und damit sagt das LBV wohl, dass es keine Mehrarbeit sei, da keine Ferienzeit sondern "nur" unterrichtsfreie Zeit geopfert wird, in der man sowieso arbeiten müsse. Es ist zumindest argumentativ nicht unlogisch. (Ich weiß, dagegen sprechen die Umrechungen der wöchentlichen Arbeitszeit, aber darauf achtet das LBV scheinbar nicht. ;) )

    Mich wundert nach dieser Logik nur, dass bei angestellten Lehrern die Woche als Mehrarbeit gezählt wird, den bei angestellten Lehrern sieht es doch mit der Einschätzung der Ferienzeit als "unterrichtsfreie Zeit" nicht anders aus, oder?

    kl. gr. Frsoch

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