Beiträge von kleiner gruener frosch

    Das die letzte Woche in den Ferien "Präsenzpflicht" ist, kenne ich auch so.
    Aber ... ich kann mir vorstellen, dass das Kollegium in Bummelstreik treten würde, wenn Chefe die Ferien wochelang tagegenau durchplant und Anwesenheitspflicht ausschreibt.

    Ferien sind zwar "nur" unterrichtsfreie Zeit, aber nach meinem Verständnis für Sachen da, die in der Schulzeit liegen bleiben (ggf. auch Klassenarbeiten ;) ) und die man "locker" ein paar Stunden am Tag machen kann, ohne sich Stress zu machen.

    Auf der anderen Seite würde mein Chefe das auch niemals machen. Zitat: "Die leute sollen sich mal entscheiden. Wenn die Ferienzeit zum Arbeiten da ist, dann könne man die freie Zeit in den Ferien aber nicht zum beschönigen der Durchschnisttsarbeitszeit heranziehen." Und so sehe ich das auch.
    Wenn ich in den Ferien meine Tage reihenweise (wie du schreibst mit 3 Wochen in der Schule) verplane, dann käme ich niemals auf einen angemessenen Wochenarbeitsschnitt. ;)

    Grüße,

    kl. gr. Frosch

    Danke für die Ideen.
    Eine "Eingewöhnungszeit" wird der Schüler wahrscheinlich nicht bekommen. Spätestens Mittwoch, wenn die Formalien abgeschlossen sind (ich hasse es, in dem Zusammenhang von "Formalien" zu reden, aber egal ;) ), wechselt er die Klasse.
    Zumindest bekommt er sie nicht offiziell. Vielleicht kann ich mit der aufnehmenden Lehrerin sprechen, dass sie ihn eine Stunde lang zu sich nimmt. Und dann werde ich auf eure Ideen zurückgreifen. Sie sind alle sehr schön.

    Danke.

    kl. gr. Frosch

    Ich habe gerade mit einer Mutter gesprochen. Ein Schüler aus meinem 3. Schuljahr wird nächste Woche in die Klasse 2 zurückversetzt, damit er fürs 3- Schuljahr (nach den Somemrferien) "Anlauf" nehmen kann.

    Das Zurückversetzen kommt für mich nicht überraschend, ich hatte es empfohlen.

    Jetzt überlege ich, ob ich eine kleine "Abschiedsfeier" mit der Klasse mache, wenn der Schüler uns verlässt.
    Wie denkt ihr darüber? Und: wenn ja, was könnte man machen. ich bin noch überfragt, weil noch nicht lange an der Grundschule. ;)

    Danke.

    kl. gr. Frosch

    Ich kenne den Begriff zwar nicht, vermute aber folgendes:

    Komischerweise kann in D ja ein Forumsbetreiber ggf. abgemahnt werden, wenn er in seinem Forum zulässt, dass negativ kritisch über eine Firma / Person, etc. berichtet wird.

    Und als Abmahnangel würde ich jetzt eine vorsätzlich gefakede Anfrage verstehen, mit dem Ziel, dass über eine Firma schlecht geredet wird, damit anschließend abgemahnt werden kann.
    Ist also wie der Feuerwehrmann, der Brände legt, damit er was zu tun hat. ;)

    kl. gr. Frosch

    In meiner ehemaligen 10. Klasse (als Lehrer) fehlte ständig die Kreide. Es war so, als ob sie einer aufgefressen hatte.
    Irgendwann haben die Kids mir dann gebeichtet.

    Sie haben wochenlang Dienstags und Donnerstags nach der 5. Stunde die Kreide versteckt, meistens im Tageslichtprojektor, da der Geschichtslehrer dazu neigte, immer sehr viel anzuschreiben.
    In der 6. Stunde bekam man allerdings keine Kreide mehr, da das Sekretäriat zu war. Und so konnte er nicht viel schreiben.

    kl. gr. Frosch

    P.S.: als ich kurz danach ein 5. Schuljahr bekommen habe, habe ich das irgendwann mal versehentlich erzählt.
    Die Folge war: am nächsten Tag fand ich keine kreide mehr. Dreimal dürft ihr raten, wo sie war. Dummerweise fand ich es witzig. Dummerweise, weil die Klasse es dann am nächsten Tag auch bei der Englisch-Kolleging gemacht haben. Und die fand es nicht so witzig. ;)

    Ich würde Annie111 zustimmen. Ist zwar vielleicht "unnett", aber was soll's. Der Praktikant ist alt genug, um deine Hinweise bemerken zu können UND um zu wissen, wie man sich in einem Praktikum verhält.

    Ich würde mit der Uni sprechen und das Praktikum als "nicht erfolgreich absolviert" bewerten.

    kl. gr. Frosch

    Hallo,

    aus welchem Bundesland kommst du denn?
    Ich (NRW) hatte, als Grundschullehrer, der an einer Realschule gearbeitet hat, versucht, mich auf die Konrektorstelle einer Hauptschule zu bewerben. Dies war aber nicht möglich, da mir trotz meiner Erfahrung das entsprechende Lehramt fehlte.

    Ich denke mal, dass es bei dir ähnlich ist, falls du aus NRW kommst.
    Zu anderen Bundesländern kann ich aber nichts sagen.

    grüße,
    kl.gr. Frosch

    Ich streiche (in der 3. Klasse) den Fehler nur am Rand an und gebe das Diktat dann zurück.
    Erste Aufgabe der Berichtigung bis zum nächsten Tag ist es dann, dass die Kinder mit Bleistift das falsche Wort einkreisen.
    Ich überprüfe das dann, markiere die falschen Wörter dann und lasse sie dann berichtigen. (Notgedrungen dreimal abschreiben. Ich will aber mittelfristig auch auf Karteikästen hinaus.)

    Die Kinder und die Eltern bekamen übrigens eingebleut, dass die Kids die fehler finden sollen. Besser einen fehler übersehen als durch die Eltern finden lassen.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Dann viel Spaß bei der nächsten Abrechnung - falls deine Kolleg(inn)en hier mitlesen und meinen Hinweis anwenden bekommst du nette Rückrufe vom Schulamt. Es sind zunächst alle anderen Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor Mehrarbeit angeordnet werden darf - dazu gehört auch Unterrichtsausfall.

    Ist passiert. Und Unterrichtsausfall hatten wir auch schon.
    Aber bei einer Dorfschule mit einem Einzugsgebiet über mehrere Dörfer und quasi ausschließlich Buskindern ist das mit dem Unterrichtsausfall schwierig.
    Anordnung kam aber von Chefin. ;)

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Hast du dafür eine Quelle / Link?

    Das zeigt doch schon die Erfahrung und die "Logik".
    ich gebe auch zu und bekenne mich schuldig, dass ich überwiegend die Teilzeitkräfte an unserer Schule um Mehrarbeit zum Vermeiden von Unterrichtsausfall bitte.
    Warum?
    1. Vollzeitkräfte haben in der Grundschule nun einmal weniger Luft für Vertretungsstunden, das sie nahezu durchgängig im Einsatz sind. (5 * 6 Stunden sind theoretisch möglich, eine Vollzeitkraft hat 28 Stunden Unterricht. Die 2 "Lücken" liegen in der Regel in den 6. Stunden.)
    2. Vollzeitkräfte haben nicht viel davon. Teilzeitkräfte bekommen wenigstens ab der 1. Stunde Mehrarbeit Geld. (Ich habe in den letzten 6 Monaten 25 Mehrarbeitsstunden angesammelt, da ich meine Verwaltungsstunden oft zum Vertreten opfere, bezahlt bekomme ich davon 7 Stunden. Cool, oder? Eine Teilzeitkraft würde alle 25 Stunden bezahlt bekommen. Daher ist die "Belastung" für sie geringer, wenn man sie frühzeitig informiert.

    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Schade, dass der Thread hier doch abdriftet, ich hätte es viel schöner gefunden, wenn man sich hier einfach nur über Hasis Beförderung hätte freuen können und es hier von Herzen gönnen.

    Unterschreib.

    hasi, gönn dir die Stelle und interessier dich nicht am Neid deiner Mitmenschen. Neid ist die größte Form der Bewunderung. ;)

    Hawkeye: Ferien? In NRW? Nein, wir arbeiten durch. irgendwie müssen wir doch die Bayern in der Schule schlagen können. ;)

    Boeing: Danke für den Wink mit dem Zaunpfahl.

    Boeing gab gerade in einem anderen thread den Tipp, dass man beim Eis-Italiener auch zwei halbe Kugeln Eis bestellen kann und diese halbe Kugeln dann wie eine Kugel zusammen lecken kann.
    Also: eine halbe Kugel Schoko und eine halbe Kugel Vanille. Dann hat man beide Sorten, aber muss nur eine Kugel nehmen. ;)

    kl. gr. Frosch

    P.S.: habe am Sonntag das erste Waffeleis des Jahres gegessen. Pistazie, Sahne-Kirsch und Orange.

    Ich sehe das ... für dich leider ... auch so wie meine Vorschreiber.

    Die Argumente, die du schon genannt hast, sind zwar richtig und nachvollziehbar. Aber du bist halt "nur" eine Vertretungskraft und keine "Stammlehrerin".

    Ich nehme mal an, dass du als Vertretungskraft direkt an der Schule bist, du bist also nicht in einem Vertretungspool, sondern hast dich gezielt bei der Schule für die Vertretung beworben bzw. wurdest vom Schulamt eingestellt, damit du dort vertrittst. Es ist also wahrscheinlich keine feste Stelle.
    Daher ist es auch für die Schulleitung interessanter, dich nicht weiter fest in der Klasse einzuplanen, sondern die Klasse wieder in die Hand der alten Klassenlehrerin zurückzugeben, da Vertretungskräfte doch die Chance haben, sich kurzfristig auf eine "richtige" Stelle versetzen zu lassen / sich an einer "richtigen" Stelle zu bewerben.
    Daher wird die Schulleitung auch unter dem Aspekt der Zukuftssicherheit handeln.

    Tut mir leid, da du ja andere Antworten erwartet hast. Ich wünsche dir aber viel Erfolg, wenn du es bei der Schulleitung ansprichst.

    kl. gr. Frosch

    Ja, hier in NRW geht das. Bei den Grundschulen hat man die "freie Schulwahl", mit folgenden Einschränkungen:

    - Schulbusfahrten etc werden in der Regel nur zur nächstgelegenen Schule bezahlt. (Ausnahme: die nächstgelegene Schule ist z.B. eine ev. grundschule, dann kann man als katholischer Schüler auch mit dem Bus bis zur nächstgelegenen nicht-ev. Schule fahren.)

    - Schulen außerhalb des "Schulbezirkes" müssen einen Schüler nicht aufnehmen. Die Schüler des Schulbezirkes gehen erst einmal vor.

    kl. gr. Frosch

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