Hallo (Ex-)Referendarin,
vielleicht hilft dir der Link weiter:
Er zeigt auf die "Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen
in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe" von NRW.
Auf Seite 2 der pdf-Datei (§ 5) geht es um Klassenarbeiten. Dort heißt es z.B.
Zitat
(4) Nicht erbrachte Leistungsnachweise gemäß § 48 Abs. 4 SchulG sind
nach Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen
oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist.
Hilft dir das?
Der kleine grüne Frosch