Beiträge von kleiner gruener frosch

    Meike, was meinst du, wofür das Genitivattribut mal wichtig sein kann.


    Stell dir vor, dein Schüler wird irgendwann einmal von Außerirdischen angehalten, die ihm sagen: "Erkläre mir das Genitivattribut. Wenn du es nicht machst, zerstöre ich die Erde."


    ...



    Hm, ich glaube, ich habe in meiner Jugend zu viele schlechte Filme geguckt. *seufz*


    kl. gr. Frosch

    Und weil er deine Kollegin möchte, behandelt er dich ungerecht?
    Wie gesagt: deine Kollegin könnte sich beschweren. Oder du könntest dich beschweren. Aber dadurch würde nicht deine Prüfung in Frage gestellt, sondern die deiner Kollegin.


    Nur weil sie ein Mangelfach hat, wird er dich nicht fehlerhaft behandeln.
    Es reicht also nicht als Grund für deine Nachteile.


    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Original von vanillene
    Er hat sie bevorzugt bzw. ich war im Nachteil! Das darf er nicht, denn das ist ungerecht!


    Das ist ungerecht. Aber kein Formfehler. Man muss dem Referendaren 4 Tage vorher Bescheid geben. Bei dir waren es 4 Tage. Also alles okay. Kein Formfehler.
    Bei deiner Kollegin waren es mehr als 4 Tage. Da ist es ein Formfehler. Also könnte SIE gegen ihre Prüfung Einspruch erheben.


    Du hast recht, irgendwas stinkt bei der Prüfung. Aber es sind keine Formfehler, sondern möglicherweise eher eine "ungerechte" Behandlung deiner Person. Die Frage ist nur: wie kommt das. Und: wird dies besser, wenn du wegen Formfehlern Rechtsmittel einlegst. Bestimmt nicht.


    Schluck es runter. Und nutz die Zeit, die du noch hast.


    kl. gr. Frosch

    Ich möchte im Prinzip nicht ausschließen, dass das Durchfallen eines Referendaren geplant war.


    Ich weiß von einem Ex-Referendaren, der beide Prüfungsstunden mit 5 nicht bestanden hat.
    Angeblich soll die 2. Stunde aber zumindest in Ordnung gewesen sein. (Sagte sein Schulleiter.)


    Hintergrund (so vermutet er): seine Leistung im Referendariat war manchmal etwas grenzwertig. Er hat öfters einen schlechten Eindruck bei seiner Ako hinterlassen (wobei er sagt, dass das auf Gegenseitigkeit beruht hat ;) ) und es wurde damals im Lehrerzimmer (die Ako sitzt ja auch im Kollegium) wohl gemunkelt, dass die Prüfungskommission sich vor diesem Hintergrund wohl dafür entscheiden hat, ihn nicht durchkommen zu lassen. Unabhängig von der Prüfungsstunde.


    Ob dies so war, kann ich nicht näher bestätigen. Allerdings hat mein Bekannter selber einmal zu mir gesagt, dass er das Bestehen nicht verdient hätte. Obwohl die Prüfungsstunde gut genug gewesen sei. ;)


    Ich will mit dem Beispiel nicht sagen, dass es beim Threadstarter auch so war. Will ihr keine Vorwürfe machen. Gott bewahre.
    Ich will nur sagen, dass es manchmal schon passieren kann, dass die prüfungskommission ... voreingenommen ist. Das ist nicht gut, aber ... menschlich.


    Ob dies in diesem Fall auch so war, weiß ich natürlich nicht. Und wenn es so war, müsste man sich einmal fragen, warum die Kommission voreingenommen war. An der Nase lag es bestimmt nicht. Und aus Langeweile lässt man auch niemanden durchfallen.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Aber um noch was zum Fall zu sagen. Ich denke auch, dass ein Anfechten nichts bringt. Im Endeffekt spricht sich sowas rum. Und es könnte sein, dass man die Wiederholung der Prüfung (oder bei Nichtanerkunng der Anfechtung) den 2. Anlauf bei Prüfern macht, die DANN wirklich voreingenommen sind.
    Ich würde daher auch lieber die Verlängerung nutzen (wie lange auch immer das ist) und um schriftliche Rückmeldung / Prüfungsprotokoll bitten. Das ist erfolgsversprechender.

    Danke neleabels.


    Du hast recht.


    Nicola: hier die Kurzanleitung zum Einstellen des Formats beim Importieren.


    Klick auf "Bearbeiten -> Einfügen", dann auf die "Karte" "erweiter".
    Dort auf "Importieren".
    Wähl nun unter "Importieren mit:" den Eintrag "MP3-Codierer" aus.


    Viel Spaß.


    kl. gr. Frosch

    > Kann mir jemand erklären, was ich falsch mache??


    Ja. Zumindest möglicherweise. ;)


    Es gibt mehrere Musikdateiformate. Z.B. das berühmte mp3. Es gibt aber auch noch ogg-Dateien. Oder wma-Dateien. Das sind alles unterschiedliche Formate.


    Viele MP3-Player spielen nur richtige MP3-Dateien ab.
    Wenn du dir bei musicload Lieder herunterlädst, sind die aber in der Regel im wma-Format, da dies bezüglich der Rechteverwaltung sicherer ist.


    Die Dateien bei musicload kannst du auch im mp3-Format kaufen. Das muss man beim Kauf auswählen.


    Man kann sie sicherlich auch umwandeln. Ich weiß nur gerade kein Tool dafür. Schlimmstenfalls brennst du sie dir einmal auf CD und "rippst" diese CD dann, d.h. du liest die CD ein.
    Und damit sind wir auch schon beim nächsten Thema: Musik-CDs.


    Wenn du eine Musik-CD in eine Laufwerk einlegst und die Stücke einfach auf den MP3-Player ziehst, handelt es sich auch nicht um mp3-Dateien.
    Cds müssen erst eingelesen werden.


    Zum Einlesen gibt es viele verschiedene Programme. Z.B. ist dies auch mit itunes möglich. Wenn itunes (das Programm von apple) läuft und du eine CD einlegst, fragt er dich in der Regel, ob du die CD einlesen willst.
    Wenn du dies bestätigst, werden die Stücke als MP3-Dateien auf den Rechner übertragen.
    Und dann kannst du sie am Computer hören. Du kannst sie aber auch auf den mp3-Player schieben.


    Viel Erfolg.


    Kl. gr. Frosch

    Faktisch ist das sicherlich richtig.


    Das Bild meiner Schule ist mit Sicherheit von unserer Schulhomepage.


    Aber: die "Firma" deswegen jetzt mit einer Abmahnserie zu überziehen halte ich für ... unangemessen.


    Das sieht dann so aus wie: mit rechtlichen Mitteln vor gericht können wir es nicht verhindern. Dann spielen wir wenigstens Korinthenkacker und mahnen sie ab, damit Ihnen das Geld ausgeht.


    Wirkt ein wenig wie ein schlechter Verlierer.


    Außerdem: ich finde Abmahnungen ... scheiße. (Sorry) Wenn man nicht will, dass ein Bild, an dem man das Recht hat, im Internet auftaucht, so sollte man den "Übeltäter" erst einmal ansprechen. Und wenn er es dann nicht runter nimmt, kann man immer noch abmahnen.
    So tief kann ich gar nicht sinken, dass ich die spickmich/schulradar-macher mit Abmahnungen überziehe. ;)



    kl. gr. Frosch


    Edit: die Fotos kann man beim schulradar als user hochladen. Die schulradar-Macher werden also möglicherweise sagen: "Sorry, wir haben sie nciht hochgeladen." Okay, ob ihnen das hilft, weiß ich aber auch nicht. ;)

    Hm, ich würde sagen, so ca. 3 im Jahr.


    2-mal den Elternsprechtag.


    Und außerdem den Tag der offenen Tür.
    Dieser Tag wird uns aber (und das soll angeblich in NRW legal sein) gutgeschrieben. Das heißt, dafür ist an einem Tag die Schule ausgefallen. (An Veilchendienstag.)
    Begründung war aber meines Wissens nicht die Mehrarbeit der Lehrer an sich, sondern die Tatsache, dass zu diesem Tag auch die Schüler (bzw. ein Menge Schüler) anwesend waren.


    kl. gr. Frosch


    Rechtliche Grundlagen dazu?
    Also: zumindest in NRW darf für den Elternsprechtag kein Unterricht ausfallen. Ergo muss er nachmittags oder am Samstag sein. Warum er bei uns jetzt nicht nachmittags ist, weiß ich nicht. Aber ich finde es nicht schlecht, denn samstags sieht man auch die Väter. Die habe ich nachmittags nie gesehen.

    Hm, ob du es deinstallieren kannst, kann ich dir so auch erst einmal nicht sagen.


    Aber erst einmal:


    hier findest du, was dieses MiTex ist.


    Zitat


    Das Programm MiKTeX ist ein zu LaTeX voll kompatibles Textsatzsystem unter MS Windows. Das von UNIX / Linux bekannte Textsatzsystem wurde nach Windows portiert und steht zum kostenreien Download im Internet zur Verfügung. MiKTeX ermöglicht das Schreiben von Dokumenten:


    Es ist also kein Virus, sondern ein Programm, das mehr oder weniger bewusst auf deinem Rechner gelandet ist, um mit einem Windows-System "LaTeX"-Texte zu erstellen, die dann kompatibel zu dem LaTeX-System auf Linux-Rechnern ist.


    Ob du es brauchst? *schulterzuck*
    Und ich weiß auch nicht, ob Office oder so evtl. schimpft, wenn du es deinstallierst. Sorry.


    kl. gr. Frosch

    Hm, selbst WENN es irgendwann so wäre, dass man als Lehrer endlich einen richtigen Arbeitsplatz in der Schule hat, an dem man vernünftig arbeiten könnte ...



    ... würde ich dort nicht arbeiten wollen.
    Denn der Vorteil des Lehrerberufes ist es meiner Meinung nach, dass man seine Zeit "nach Belieben" einteilen kann.
    Ich möchte meine Klassenarbeiten dann korrigieren, wann ich will. Notfalls nachts um 1 Uhr.
    Diese Freiheit habe ich nciht mehr, wenn ich im Lehrerzimmer / Arbeitszimmer in der Schule arbeiten würde. Denn dort würde irgendwann ein Hausmeister hinter mir stehen und fragen, ob ich nicht um 19 Uhr mal das Gebäude verlassen möchte. ;)


    Und wenn ich mich bei mir im Kollegium umschaue, dann kenne ich viele, die ebenso denken. (Kollegen die zu den unmöglichsten Zeiten (Sonntag morgens um 5 oder so) ihre Arbeiten korrigieren und ihre Vorbereitungen machen. Aber nachmittags lieber *frei* haben.)


    Da ist es mir so lieber. Auch wenn ich mein Arbeitszimmer nicht absetzen kann.


    kl. gr. Frosch

    Danke lolle. ich hatte jetzt angenommen, dass das pauschale Abtreten reicht.


    Wobei: wenn man den Schülern die Bilder auf CD brennt, müsste man auch vorher jedes Bild genehmigen lassen.
    Denn auch dann liegen die Bilder digital am Computer vor. Und sind somit quasi im Internet.


    Sch.... Blöde Situation. ;)


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Streng genommen müsste man auch bei Bildern auf Papier vorsichtig sein. Aber dabei würde man rechtlich wahrscheinlich argumentieren, dass die Hürden zur Weiterverbreitung zu hoch seien. *grübel*
    Ich sage ja: Blöde Situation. ;)

    Auszug aus dem Praxishandbuch "Schuldatenschutz" (pdf-Datei) vom unabh. Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein




    Es steht nirgendwo, dass bei "geschlossenen Seiten" diese Regeln nicht gelten. Alleine deswegen, weil es wirklich geschlossene Seiten nicht gibt.


    Sobald die Bilder im Netz sind, können sie von Usern mit einem Kennwort kopiert /abgespeichert werden und an anderen Stellen im Netz "illegal" zur Verfügung gestellt werden.


    ich denke daher, du bist auf der besseren Seite, wenn du vor der Klassenfahrt auf einem Blättchen bestätigen lässt, dass du die Bilder ins Netz stellen darfst. Und wenn die Eltern eines Schülers nicht unterschreiben, kannst du von dem Schüler halt nur Gruppenfotos ins Netz stellen.


    kl. gr. Frosch

Werbung