Hm, ich würde sagen, so ca. 3 im Jahr.
2-mal den Elternsprechtag.
Und außerdem den Tag der offenen Tür.
Dieser Tag wird uns aber (und das soll angeblich in NRW legal sein) gutgeschrieben. Das heißt, dafür ist an einem Tag die Schule ausgefallen. (An Veilchendienstag.)
Begründung war aber meines Wissens nicht die Mehrarbeit der Lehrer an sich, sondern die Tatsache, dass zu diesem Tag auch die Schüler (bzw. ein Menge Schüler) anwesend waren.
kl. gr. Frosch
Rechtliche Grundlagen dazu?
Also: zumindest in NRW darf für den Elternsprechtag kein Unterricht ausfallen. Ergo muss er nachmittags oder am Samstag sein. Warum er bei uns jetzt nicht nachmittags ist, weiß ich nicht. Aber ich finde es nicht schlecht, denn samstags sieht man auch die Väter. Die habe ich nachmittags nie gesehen.