Beiträge von kleiner gruener frosch

    Zitat

    Ich bin mir nicht sicher, ob es etwas bringt den Wohnsitz umzumelden. Ich musste damals zum Gesundheitsamt im Schulamtsbezirk - Mir wurde direkt schon ein Termin vom Schulamt mitgeteilt.


    Ich musste damals in NRW zum Amtsarzt in der Kreisverwltung meines aktuellen Wohnortes, nicht im Schulort.


    Die Taktik könnte also aufgehen. Erst einmal.


    Denn wenn irgendwann in Zukunft Beschwerden auftreten, die eine frühzeitige Pensionierung nötig machen, ist es halt (siehe oben) nicht unwahrscheinlich, dass die Krankenakten gewälzt werden. Und dann findet man heraus, dass die chronische Erkrankung beim Besuch des Amtsarztes schon bekannt war. Und das kann dann halt zum Verlust der Verbeamtung führen. (siehe oben)


    kl. gr. Frosch

    Ich habe mir mal, motiviert durch den bald anstehenden Kinofilm, "Die rote Zora" besorgt. Unterrichtsmaterial dazu ist auch bestellt, es kommt noch in dieser Woche.


    Das Buch ist auch ein dicker Wälzer. Vielleicht kann man auch dort einzelne Kapitel weglassen und nur als "Zusammenfassung" geben. Mal sehen. Noch ist die Einheit ja nicht.


    Aber da ich in meiner 6. Klasse (Realschule) 3 Kosovaren (?) habe, motibiert sie vielleicht ein Buch aus ihrer Heimat. ;)


    kl. gr. Frosch


    btw: das Unterrichtsmaterial richtet sich an die 7. Klasse der Hauptschule. mal sehen, ob es auch für die 6 einer Realschule geht. *neugierig guck*

    Hm, du solltest es angeben.


    Denn eine falsche Angabe kann ggf. auch Rückwirkend zum Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis führen.
    Zitat aus einem Referendarsforum. Dort fragte letztes Jahr jemand aus Niedersachsen, ob er eine psychische Krankheit verschweigen solle.
    Zitat: "Stell dir vor, das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis passiert 10 Jahre vor deiner Pensionierung. Dann sind nicht nur deine Bezüge im Dienst in Gefahr, sondern auch die Ruhestandsbezüge. "


    Ob dies wirklich so ist? *schulterzuck*
    Man könnte allerdings vielleicht auch noch hinzufügen, dass Lehrer Vorbilder sein sollen. Auch im Umgang mit der Wahrheit.


    Sprich: du solltest es nicht verschweigen. Ob es dir die Verbeamtung kosten kann, kann ich dir allerdings nicht sagen.


    kl. gr. Frosch

    Ich habe damals mein Referendariat im ersten Anlauf auch abgebrochen, (Wobei ich weniger von der Schule als mehr vom Drumherum gefrustet war.) und habe eine schulische Ausbildung zum Softwareentwickler drangehängt.



    Vorteil damals:
    dadurch, dass ich abgebrochen hatte und ohne "Ausbildung" dastand, war das Arbeitsamt so nett und hat mir die Ausbildung finanziert. (waren ca. 17.000 Euro).
    WICHTIG: ich würde mich heute aber nicht mehr darauf verlassen und lieber ggf. erst beim Arbeitsamt nachfragen, ob die das immer noch so sehen.


    Nachteil:
    2 Jahre später musste ich mich bewerben. Und bei nahezu allen Vorstellungsgesprächen musste ich erklären, warum ich das Referendariat abgebrochen hatte. Und die Personalchefs waren nicht selten sehr kritisch.
    (Anmerkung: Das einzige Gespräch, bei dem wir nur kurz auf das Thema eingegangen sind, war bei meinem späteren Arbeitsgeber. Die fanden es recht normal, dass man das Referendaiat abbricht. Dabei muss man wissen, dass 2 der drei Besitzer der Firma hauptberuflich im schulischen tätig waren. ;) )


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Rückblickend habe ich mich damals immer geärgert, dass ich das Referendariat nicht beendet hatte. Aus rein ... persönlichen Gründen. Und nachdem mir meine Firma leider kündigen musste, war mir klar, dass ich das Ref. noch zu Ende führen musste / wollte. Ich würde es also beenden.

    Zum Anmelden: In NRW kann man meines Wissens auf dem Bogen, auf dem man Nebentätigkeiten anmelden muss (gibts im Internet zum Download) angeben, dass es eine unbezahlte Nebentätigkeit ist.


    Sprich: scheinbar muss man das auch angeben.


    Zum Verdienen: ich denke, dass das "Einladung zum Essen annehmen" als "geldwerter Vorteil" angesehen wird. Und bei der Steuer müsste man das auch angeben, wenn man als Gehalt entsprechende geldwerte Vorteile erhält. Es dürfte aufgrund der Menge unerheblich sein, aber ich würde dazu noch jemanden fragen, der sich damit auskennt. ;) Gibt es hier BWL-Lehrer? Die müssten das wissen.
    Ich bin dabei halt übervorsichtig.



    kl. gr. Frosch

    Bitte.


    Zitat

    Danke für den Hinweis, doch in dem thread ist es ja so, dass die Person in den Ferien immer wieder entlassen wird.


    Das stimmt schon. Aber in dem Beitrag, den ich verlinkt hatte geht es darum, dass die befristeten Verträge immer wieder aufs neue abgeschlossen werden können. Unabhängig von der Tatsache, dass sie nur bis zu den Sommerferien gehen.
    Also müsste die von mir zitiere Aussage deine Frage beantworten.


    Wobei: ich gebe zu, dass mich die Aussage auch irritiert. Mir schwebt nämlich auch vor, dass es eine höchstgrenze gäbe.


    kl. gr. Frosch

    In einem anderen Thread hier im Forum steht folgender Satz dazu:


    "Ich habe mit Leuten vom Schulamt, der Bezirksregierung, dem Personalrat, der GEW, dem Ministerium und zwei Anwälten gesprochen. So lange ein sachlicher Grund für die Befristung im Vertrag steht, kann diese Taktik bis zur Rente fortgesetzt werden."


    kl. gr. Frosch

    ich wollte nur kurz ein anderes Prog ins Gespräch bringen, welches ich nutze. Ich glaube,es wurde in dem Thread noch nicht genannt:
    Siehe: die "Notenbox" von awin


    Ich hatte vorher auch einige andere getestet. Aber rein von der Handhabung ist es das Programm, dass sich meiner Meinung nach am Stärksten an den Vorgaben von Palm orientiert: klein und schnell und einfach zu bedienen.


    In Palmforum nexave hatte ich zu diesem Thema (PDA und Schule) mal einen längeren Thread angestossen, in dem schon viele Erfahrungen zusammengekommen sind.
    Siehe: palm in der Schule auf nexave.de


    kl. gr. Frosch

    Meine Freundin arbeitet nebenher in einem Outdoorladen.
    Ich gebe mal an sie weiter. ;)


    Vorausgesetzt dass du einen vernünftigen Schlafsack hast, solltest du folgendes beachten:
    - Mütze und/oder die Kaputze vom Schlafsack so zuziehen, dass nur ein kleines Loch zum Atmen bleibt (das mit dem Wärmverlust über den Kopf stimmt),
    - Socken und lange, warme Winterunterwäsche ist falsch,
    - Nach unten (zum Boden hin) soll es gut isoliert sein (Isomatte, Decke doppelt nehmen), da du die Schlafsackfüllung durch dein Körpergewicht zusammendrückst. Das wärmt also nicht mehr so stark.
    - Der Schlafsack selber wärmt nicht, er "konserviert" nur durch seine Isolierung die Wärme. Das heißt: Wärmen mit einer Wärmflasche wäre okay, wichtiger ist es aber, nicht frierend in den Schlafsack zu steigen. Tasse heißen Tee trinken, Brennstoff zu dir nehmen (Essen), zehn Kniebeugen machen, ..., denn dein Körper ist dann die Wärmflasche, die den Schlafsack aufheizt.


    Die gefühlte Temperatur in geschlossenen Räumen ist, auch wenn sie nicht geheizt werden, höher, als wenn du draußen rumsitzt. Denn innerhalb eines Raumes hast du in der Regel keinen Wind. ;)


    Und: wenn du dir den Schlafsack ansiehst, vertrau nicht den Angaben zur Temperatur. Manche Hersteller geben gerne die Extremtemperatur an. Und das ist die, bei der man nachts gerade nicht erfriert. ;) Man schläft dann aber trotzdem nicht sehr gemütlich.


    Ich hoffe, dass hat dir weiter geholfen.


    kl. gr. Frosch

    Mitgestalten: wenn wie hier die Mutter die Texte vorgeschrieben hat.


    Woher ich das weiß? Das kann ich nicht wissen. Aber dann ist es halt für die, die ich erwischt habe, Pech.
    Und das hat nichts mit Ungleichbehandlung zu tun.
    Wenn du mit 70 bei Tempo 50 geblitzt wirst, kannst du auch nicht sagen "SIe dürfen mich nicht bestrafen, denn andere, die auch zu schnell fahren, bestrafen sie auch nicht."


    kl. gr. Frosch


    P.S. am Rande: eigentlich müsste man sich fast über die Situation freuen. Wenn ich mir die Entschuldigungsschreiben bei uns ansehen, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Arbeiten unbedingt besser werden würden, wenn die Eltern helfen. ;)


    P.P.S.: Da Finchen ja noch im Referendariat ist, würde ich aber einfach mal die Mentorin fragen.

    Also: normalerweise würde ich sagen, im zweifel für den Angeklagten. Aber du hast ja nun eindeutig die Beweise des "Schummelversuchs" (und als solchen sehe ich das) gesehen.


    Ich habe einen ähnlichen Fall einmal in Info in der Klasse 10 gehabt. Die Schüler sollten eine Powerpoint-Präsentation machen und hatten dafür ein paar Wochen Zeit.
    2 Schüler (ein Team) hat sich die Präsentation von einem Info-Freak anfertigen lassen. Dementsprechend erstklassig sah die Präsentation auch aus.
    Nachdem dies rauskam, habe ich den Schülern wegen Schummelversuch die Note wieder aberkannt. Sie wurde dann von einer 1 in eine 6 korrigiert. ;)
    (Ich weiß, man darf eine gegeben Note nicht verschlechtern. Aber Schummelversuche zählen dabei wohl nicht. ;) )


    Da du ihn (mit den Zetteln seiner Mutter) in flagranti erwischt hast, würde ich entweder eine Erklärung dazu schreiben oder aber die Mutter anrufen und ihr mitteilen, dass die Unterstützung bei den Hausaufgaben zwar erwünscht sei, dass es aber nicht so geplant ist, dass die Mutter die Aufgaben anfertigt. Davon hätte auch der Sohn nichts.
    Und ich würde ihr sagen, dass du diese Arbeit pro forma mit "6" benoten musst, dass du dies aber ggf. als Ausrutscher werten wirst, falls die anderen Noten entsprechend gut liegen. Man muss ihm deswegen ja nicht alles kaputt machen.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Zu der Hausaufgabenproblematik bei Nachhilfeschülern. ich hatte kürzlich in der 5. Klasse einmal einen Schüler, der einen nahezu perfekten Probeaufsatz abgeliefert hatte. Er "gab dann zu", dass dieser Aufsatz bei der Nachhilfe entstanden sei. In der Klassenarbeit hat er dann doch nur eine knappe 4 geschafft. Denn dort musste er die Leistung alleine bringen.
    Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn auch der Probeaufsatz entsprechend schlecht gewesen wäre, so dass ich ihn mit nötigen Anmerkungen hätte versehen können. Wer weiß.

    Hallo sinfini,


    Zitat


    wenn ich mich nach dem 2. staatsexamen als seiteneinsteiger für eine "fremde" schulform bewerbe, aber die qualifikationen nachhole (so wie es lt. ausschreibung vorgeschrieben ist), MÜSSEN dann die bewerber mit der "richtigen" schulform bevorzugt werden?


    Bei meinem Vorstellungsgespräch als "Seiteneinsteiger" (Bewerbung als Grundschullehrer an einer Realschule) rief mich am Abend nach dem Gespräch der Schulleiter an und sagte, dass zwar am nächsten Tag noch ein paar Bewerber kommen würden, aber das ich die Stelle hätte.
    Am nächsten Tag wurde es jedoch zur Zitterparty, da es noch einen anderen Bewerber gab, den die Schule zwar nicht wollte, aber der auf Sek1/Sek2-Lehramt studiert hatte.
    Und sie hätten ihn vorziehen müssen, wenn ... er sich nicht noch für eine andere Stelle entschieden hätte.


    Fazit: scheinbar ist es so, dass Bewerber mit dem richtigen Lehramt bevorzugt werden müssen.


    Ob spezielle, in der Ausschreibung geforderte "Fähigkeiten" diese Regelung aufheben, weiß ich nicht, da die bei meiner Bewerbung nicht gefordert waren.


    kl. gr. Frosch


    P.S. zum Thema "Fortbildungen": Ein Grundschulkollege von mir, der auch an meiner Schule ist, hat entsprechende SEK1-Fortbildungen gemacht. Ich bin aber in den letzten 3 Jahren noch nicht in den Genuss gekommen.

    Bei uns sind die Schulen auch übereingekommen, dass der Normalfall "gut" ist.


    Das heißt aber jetzt halt nicht, dass auch jeder ein gut bekommt. ;)


    Zum Zeitablauf: seit letztem Montag liegen bei uns Klassenmappen aus. Für jeden Schüler gibt es ein extra Blatt.
    Auf dem Blatt stehen die 6 Bereiche der Kopfnoten.
    Hauptfachlehrer MÜSSEN bei jedem Schüler was schreiben. Und nebenfachlehrer können es tun.
    Man trägt sich jeweils mit dem Fachkürzel in dem entsprechenden Bereich unter der jeweiligen Note ein. Und der Klassenlehrer bildet dann daraus in den Ferien sechs Noten.


    kl. gr. Frosch

    In den Richtlinien für Schulwanderungen und Ausflügen (pdf) steht:


    Zitat

    Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veranstaltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen.
    Bei mehrtägigen Veranstaltungen, an denen Schülerinnen
    teilnehmen, ist eine weibliche Begleitung grundsätzlich erforderlich.


    Konkrete Aussagen dazu stehen dort nicht.


    Wenn ein Kollege aus dem anderen Bus zu dir wechseln kann, würde ich dies tun.
    Sicherlich mag man darüber nachdenken, ob man vor Ort ein Auto braucht, aber wenn ein Auto da ist, ist es schon sinnvoll, wenn bei 1200 km Fahrt nicht nur ein Fahrer im Auto sitzt.
    Allerdings sollte man ggf. darauf hinweisen, dass der "Beifahrer" eigentlich fair ausgewählt werden solle.


    Bist du der Klassenlehrer der Klasse, die bei dir im Bus sitzt? Oder ist es der Kollege? Ich vermute es mal, da er die Fahrt organisiert hat. Er sollte deswegen mal äuber die AUßenwirkung nachdenken, die diese Aktion auf die Eltern der Schüler hat.


    kl. gr. Frosch

    Kleine Anekdote am Rande:


    Ich habe meiner Klasse (klasse 5) für 10 Euro Ü-Eier geholt und als Adventskalender eingepackt. Vielleicht auch etwas viel, aber ein kleiner Schokonikolaus oder so ist auch nicht günstiger. ;)


    Heute (auf Nikolaus) "maulte" eine Schülerin: "Herr K., alle anderen Klassen haben heute einen Schokonikolaus bekommen. Warum wir nicht?"


    Ich habe mich daraufhin kurz neben sie gesetzt und auf den Adventskalender gezeigt. Sie wurde abrupt (ist das richtig so???) kleinlaut und murmelte etwas wie "Oh. Stimmt ja. Entschuldigung Herr K.". ;)


    Ich würde mal sagen, dass sie nicht undankbar war, sondern einfach nur vergesslich. ;)


    kl. gr. Frosch

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