Nachtrag:
ich wollte auch noch schreiben, dass unsere Kolleginnen / Kollegen Wünsche angeben können. Ob ich die aber alle erfüllen kann, verspreche ich nicht.
An meiner alten Schule hatte auch jeder Kollege einen Wunsch frei. (Ja, die Kolleginnen natürlich auch.) So etwas hebt halt die "Moral der Truppe".
Zitat
Wo hier grad so viel Stundenplanerkompetenz beisammen ist, kann ich vielleicht eine winzig kleine OT Frage anschließen: Stimmt es, dass (NRW) ab unter einer bestimmten Pflichtstundenzahl vom Lehrer ein freier Tag eingefordert werden kann? Ich gebe im nächsten Halbjahr nur 18 Stunden, habe ich das Recht auf einen freien Tag? /OT
Zitat aus der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer in NRW, §15, Abschnitt 3:
Zitat
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden sollte vermieden werden.
Das heißt, du kannst drum bitten und dein Schulleiter kann es ermöglichen, er muss es aber nicht. Wenn er nicht will, wird er sich immer auf schulorganisatorische gründe zurückziehen können. (Ich kenne es aber auch nur so, dass man als Teilzeitkraft nur 3 - 4 Tage Unterricht hat.)
kl. gr. Frosch