Beiträge von kleiner gruener frosch

    @Philou


    Du solltest dich erst informieren, bevor du über andere schimpfst.

    Zitat

    Bei uns an der Schule macht das gerade gar eine Referendarin, die allen Ernstes meint, das wäre wohl ihr gutes Recht.


    Aus der ADO für NRW, §15, teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer:

    Zitat

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belas- tung durch Springstunden sollte vermieden werden.


    Es IST demnach ihr gutes Recht, darum zu bitten. Und wenn der Stundenplan es hergibt, IST es ihr gutes Recht, einen Tag frei zu haben. Bei 14 Stunden finde ich persönlich sogar 4 Tage schon viel. Die 10 - 12 Stunden-Kolleginnen an meiner Schule haben von mir einen Plan, an dem sie nur 3-mal kommen müssen, bekommen.
    Du solltest vielleicht mal beachten, dass Teilzeitkräfte, die jeden Tag kommen ...
    a) im Vergleich zur Arbeitszeit proportional wesentlich mehr Zeit für den Weg zur Arbeit aufwenden müssen und
    b) im Verhältnis zur Arbeitszeit und zu den Einnahmen bei täglicher Anreise für 2 oder 3 Stunden wesentlich höhere Ausgaben für die Anreise zur Arbeit haben.



    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Wie seht ihr das, welche rechtlichen Hintergründe gibt es, einfach sagen zu können als Beamteter Lehrer bekommt man keine extra Bezahlung, wenn man in den Ferein mit einer Klasse fährt.


    Ich würde die Begründung mal umdrehen. Nach dem Motto: Warum sollte man eine extra Bezahlung bekommen? (Nein, nicht meine Meinung, aber ich denke, dass so argumentiert wird.)
    Ein Teil der Ferien sind keine Ferien, sondern "unterrichtsfreie Zeit". Die Hälfte der Ferien erhält der Lehrer weiter sein Gehalt, obwohl er "nicht im Unterricht arbeitet". Nur die rechtlichen 30 Tage sind wirkliche bezahlte Ferien.
    Und damit sagt das LBV wohl, dass es keine Mehrarbeit sei, da keine Ferienzeit sondern "nur" unterrichtsfreie Zeit geopfert wird, in der man sowieso arbeiten müsse. Es ist zumindest argumentativ nicht unlogisch. (Ich weiß, dagegen sprechen die Umrechungen der wöchentlichen Arbeitszeit, aber darauf achtet das LBV scheinbar nicht. ;) )


    Mich wundert nach dieser Logik nur, dass bei angestellten Lehrern die Woche als Mehrarbeit gezählt wird, den bei angestellten Lehrern sieht es doch mit der Einschätzung der Ferienzeit als "unterrichtsfreie Zeit" nicht anders aus, oder?


    kl. gr. Frsoch

    ich sehe das ähnlich wie nele. Die Info, wann ML in die Schule ging ist wahrscheinlich nciht nur sehr unsicher, ich frage mich außerdem auch noch, warum sie von Bedeutung ist. Muss ein Grundschüler wirklich wissen, wann ML in die Grundschule kam? Oder sollte man solche Infos im Sinne der didaktischen Reduzierung nicht einfach ignorieren.
    Auf den Textkarten steht ja auch sicherlich nicht drauf, wann ML das erste Mal in die Kirche ging, wann er sein erstes Wort gesprochen hat, ... . Das "w/richtige" Leben von ML geht erst viel später los. Oder sehe ich das falsch, weil ich nicht evangelisch bin?


    kl. gr. Frosch


    Edit: und zum Thema "Infos aus der Wikipedia" muss ich immer an folgenden Beitrag beim germanbash.org denken, einer Sammlung von Chatmitschnitten.

    Volle Zustimmung, schubbidu:


    Worstcase-Szenario bei zwei Festplatten (einer zur Sicherung), also quasi einem RAID-Verbund:
    Die Wohnung brennt ab oder der Computer gibt nach einem Bltzschlag den Geist auf.
    In dem Fall ist eine externe Festplatte eine sinnvolle Lösung. Allerdings sollte man regelmäßig sichergehen, dass die Daten dort noch heile sind. Und es hilft auch nicht, bei einem Wohnungsbrand, wenn die mobile Platte irgendwo in der Wohnung liegt. ;)


    kl. gr. Frosch

    Ich habe es gewusst.


    Aber egal: das Problem der Zeitmessung ist: Lehrer sind Heimarbeiter. Bzw. wollen es oft sein, weil man seine Arbeit zu Hause besser einteilen kann. (ich persönlich würde mich gegängelt fühlen, wenn ich zur Arbeitszeitmessung meine Vorbereitung in der Schule machen müsste.)


    Und damit sind wir beim Problem. Ein Sport- und Kunstlehrer (um bei dem Beispiel zu bleiben), kann doch zu Hause in seine Arbeitszeitübersicht "eintragen", dass er 3 Stunden lang ein Bild gezeichnet hat, um es am nächsten Tag den Kindern vorzuführen. Oder ein Sportlehrer schreibt auf, dass er 7 Stunden unterwegs war, um einen Kletterpark auszuprobieren, obwohl er sich nur via Internet informiert hat. Wie will man das kontrollieren, wenn man nicht einen festen Arbeitsplatz mit Stechuhr vorschreibt?


    Kl. gr. Frosch


    P.S.: btw, wenn dieser Thread wieder in eine Beschimpfungsorgie ausartet (Vaila hat ja schon wieder mit persönlichen Angriffen angefangen), mache ich den Thread dicht. Nur so als Hinweis, weil diese Themen schnell persönlich werden. ;)

    Zitat

    Aber um genau das nicht mehr machen zu müssen habe ich mir z.B. eine externe Festplatte zugelegt.


    Speicherst du nur noch auf der externen Platte? Oder ist sie ein backup, aber dann hättest du die Originale ja noch auf deinem PC.


    Allgemein zum Thema "externe Festplatte als Backup-Medium": externe Platten neigen dazu, bewegt zu werden. Selbst wenn dies im ausgeschalteten Zustand geschieht, ist die Wahrscheinlichkeit auf Schäden an einer mobilen Platte größer, als bei einer eingebauten Platte.
    Eine externe Festplatte ist als alleiniges Backup-Medium daher eher ungeeignet. Es geht noch, wenn man die Platte fest irgendwo im Regal stehen lässt.


    kl. gr. Frisch

    sina


    Falsch, In NRW bist du nicht drei (oder 5) Jahre gebunden, sondern, wie nele oben schreibt, 5 Versetzungsanträge. Man kann sich also nicht zurücklehnen und sagen "In 5 Jahren kann ich gehen und wenn ich Glück habe, gehe ich sogar schon in 3 Jahren", sondern muss (wie nele schreibt) jedes Jahr den Versetzungsantrag stellen.


    Der Unterschied ist wichtig, weil ich z.B. darauf "reingefallen" bin. Als ich anfing, hieß es (offiziell oder nur mir gegenüber), dass man 5 Jahre gebunden wäre. Meines Wissens wurde die Regelung mit den 5 Anträgen dann zwischendurch eingeführt, so dass ich ohne Plan B immer noch an meiner alten Schule wäre. (ich hatte nach 3 Jahren meinen ersten Versetzungsantrag gestellt.)


    Also, in NRW nicht zurücklehnen, sondern direkt nach Dienstantritt im November den 1. Versetzungsantrag stellen.


    kl. gr. Frosch

    I-Punkte als Rechtschreibfehler im Diktat zu bewerten ist meiner Meinung nach schon mehr als grenzwertig.


    Ich würde noch nicht einmal die Striche beim ü und so als Rechtschreibfehler werten, da hinter dem Fehler "Tür" mit "ü" oder ohne "ü" definitiv kein Rechtschreibproblem stecken kann. Es gibt meines Wissens kein Wort in der deutschen Sprache, wo man beim Schreiben überlegen muss, ob das Wort korrekterweise mit oder ohne Striche überm "ü", "ä", ... geschrieben wird.


    kl. gr. Frosch

    Ich bin gerade erst in die Schulleitung einer Grundschule gewechselt, wäre vielleicht jetzt ein denkbar schlechter Termin. Aber wer weiß, was die Zukunft bringt.


    Auf jeden fall habe ich mir gerade mal die Auslandsschulwesen-Seite ge"bookmarkt".


    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Wenn es hier einige Kräfte im Ausland gibt, wie wäre es mal mit einem Auslands-Chat-Termin. Wir nur schwierig mit der Zeitverschiebung nach Mexico. ;)

    Zitat

    Warscheinlich ist es die einzige Sache, in der sich die Pädagogen (zurecht) einig sind.


    Sie sind sich nur nicht einig, ob die Kopplung des Bildungsweges an eine soziale Schicht vom Bildungsweg oder von den Personen der sozialen Schicht ausgeht. ;) Also sollte man doch ruhig drüber diskutieren.


    kl. gr. Frosch

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