Beiträge von kleiner gruener frosch

    Warum unterscheiden im ersten Link eigentlich zwischen Lehrer und Sportlehrer an Schulen?


    kl. gr. Frosch


    P.S.: habe mir mal alle Gewinnerberufe angesehen.
    Wenn ich nicht gerade Bankkaufmann, ein Angestellter mit Führungsaufgaben, Architekt, Makler, im Marketing oder Grafiker würde ich (selbst wenn ich zu den Gewinnern gehören würde) neidisch auf das Durchschnittsgehalt eines verbeamteten Lehrers schauen. Die nicht genannten Gewinnerberufe liegen nämlich unter dem Lehrereinkommen.


    Besonders sarkastisch finde ich den Spruch "Gastronomie lohnt sich". Die verdienen gut 20 % weniger als der Durchschnittslehrer mit Verbeamtung.


    Und Mikael: der Panther aus Florida sagt ja nicht, dass wir mehr Geld bekommen haben, er sagt ja nur, dass man sich nicht beklagen kann.

    Erst einmal Glückwunsch zur Versetzung.


    Aber:

    Zitat

    Tja, unbegreiflich wie man für eine voll ausgebildete Lehrerin mit drei Jahren Berufserfahrung keine Angebot für eine Stelle hat..... So sind die Zeiten zurzeit halt.


    Warum soll das unbegreiflich sein. 1. fluten jedes Jahr ne Menge neuer Lehrer auf den Markt, 2. muss ja nicht nur Bedarf sein (Bedarf hat jede Schule), sondern die Stelle muss die Stelle auch ausgeschrieben dürfen
    kl. gr. Frosch

    @Prusseline: du magst es richtig verstehen, aber Drummer kommt aus Niedersachsen. Da gelten ggf. andere Regeln.


    Ich nehme mal an, dass sich Marigor auf Drummer bezieht.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: außerdem stände in NRW immer noch der Punkt mit den Reisekosten im Raum.

    Zitat

    Soweit nicht gewährleistet ist, dass Reisekostenmittel in ausrei- chender Höhe zur Verfügung stehen, darf die Dienstreise nur genehmigt werden, wenn die teilnehmenden Lehrerinnen und Lehrer und die weiteren Begleitpersonen zuvor schriftlich auf die Zahlung der Reisekostenvergütung verzichten.


    In sofern ist kein Lehrer zu einer Fahrt verpflichtet, da er den Zettel ja nicht unterschreiben muss.

    Melosine: Zigfachkorrekturbelastung in der Grundschule? Für ne Deutscharbeit in der 3. brauche ich nicht einmal 2 Nachmittage. ;)


    kl. gr. Frosch


    P.S.: bei allem Neid gegenüber den Kollegen vom Gymnasium mit ihren 25 Stunden, sie haben schon wesentlich mehr Korrekturarbeit als wir. Finde ich. oder ich korrigiere nicht genau genug. ;)


    Zitat

    Du bist auch der Direktor deiner Schule und hast somit ein eigenes Büro?


    Wie, DIrektor inzwischen? Gratuliere. ;)

    Verantwortung:


    Dafür hat man dann ne Schlüsselversicherung. ;)


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Ich kenne es bisher von allen Schulen, an denen ich war, nur so, dass man Schlüssel für Innen und Außen hat, Ausnahme Chemieräume und Büro.

    <offtopic>

    Zitat

    Nachtrag: Genaues Lesen wäre hilfreich gewesen... statt Erdkundeniete las ich Erdkundelehrer... naja, jetzt lass ich die Anekdote trotzdem drin...


    Warum haben Deutschlehrer eigentlich immer mit dem Lesen so Schwierigkeiten? ;) *duck und weg* ;) *ganz viele Smilys setz* ;) ;) ;) ;)


    kl. gr. Frosch
    </offtopic>

    Zitat

    Die Störung muss entweder bereits eingetreten sein oder unmittelbar bevorstehen und auf andere Weise nicht zu beseitigen sein (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit).


    Hm, ein Richter könnte sagen, dass das Wegnehmen unverhältnismäßig sei. Ein "Steck es zurück in die Tasche" reiche auch.


    Matula: Dein erstes Posting war für mich etwas missverständlich. Aber mit deinen obigen Zitaten sehen wir es wohl ähnlich.
    Ich bin nur automatisch davon ausgegangen, dass Handys durch die Schulordnung verboten sind und das Wegnehmnen des Handys dort angedroht wird, so dass Edda nicht "auf eigene Faust" gehandelt hat.


    Eine interessante Frage, die mir beim googlen noch gekommen ist, ist: In vielen Schulordnungen steht ein Haftungsausschluss für die einkassierten Geräte. Matula: weißt du, ob diese Haftungsausschlüsse rechtlich wirksam sind? Ich denke spontan, dass ein Richter den Ausschluss im Zweifelsfall kassieren würden.


    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Komisch, bei uns gibts ausgedruckte Listen - wird aus dem Vertretungsplanprogramm heraus ausgegeben - man kann dem trauen...in der Regel...da wird dann Plus und Minus genau aufgerechnet. Wer macht bei euch eigentlich den Vertretungsplan Augenzwinkern .....*staubwolkehinterlass*


    Wir sind eine kleine Schule, da wird der Vertretungsplan mit Hand gemacht. Eine computergestützte List gibt es nicht. (Auch wenn ich die Liste per Hand am Computer führe und den Kollegen zur Verfügung stelle.)


    @Philou: bzgl. der 2 Klassen in der Turnhalle hat PeterKa allerdings recht. Das ist keine Mehrarbeitsstunde. Es sei denn, du hättest in der Zeit normalerweise gar keine Klasse.

    Wenn die Schule es nicht übernehmen will ... du übernimmst es auch nicht.


    Die Eltern werden dich dann wahrscheinlich ansprechen und du verweist auf die Dienstanweisung und an deinen Schulleiter.
    Dann müssen sich die Eltern mit ihm rumprügeln ... oder er sich mit den Eltern.


    Viel Erfolg noch. Du kannst dir vielleicht Gewissensbisse machen, aber den schwarzen Peter solltest du dir nicht zuschieben lassen.


    kl. gr. Frosch

    Bei uns hat jeder Lehrer einen Schlüssel, der für die Schule und alle Räume ist. Ausnahme: ins Büro kommt man damit nicht.


    Ist mit "Schulschlüssel" nur ein Schlüssel für die Eingangstür gemeint? Oder habt ihr auch keinen Schlüssel für die Klassenräume? Sprich: sind die Klassenräume immer offen?


    kl. gr. Frosch

    Wenn ich meine beiden Sachverständigen richtig verstehe, haftet der Dienstherr, also die Schule. Die Aussage deiner Schulleitung wäre demnach falsch.
    Die "private" Diensthaftpflicht würde es aber wohl nicht übernehmen.


    Du solltest auf jeden Fall bei der nächsten Lehrerkonferenz das Handyverbot - Einsammeln auf die Tagesordnung setzen und ihr solltet eine lehrerfreundliche Regelung erstellen.
    Es dürfte auch nicht im Interesse der Kollegen/Kolleginnen sein, dass sie ggf. für eingesammelte Handys haften.


    kl. gr. Frosch

    Ein Bekannter von mir arbeitet bei der d*****-Versicherung. Ich habe ihm mal geschrieben, vielleicht kennt er die Antwort. ;) Die verkaufen ja auch Diensthaftpflicht-Versicherungen. Er müsste es also wissen. ;)


    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    1. Reaktion: das ist nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt, es läuft über die Schule.
    2: Reaktion: im Rahmen der Tätigkeit grundsätzlich der Dienstherr, Amtshaftpflicht kann ich mir die Fahrlässigkeit nicht so richtig vorstellen


    Beide Antworten stammen von Versicherungsmitarbeitern. Die sollten wissen, was sie sagen. ;)


    P.S.: jetzt weiß ich, wofür Twitter gut ist. ;)

    Zitat

    Hier in Bayern ist (zumindest) vorgesehen, dass die Ergebnisse der VERA-Arbeiten eine Art Grundlage (oder zumindest ein Aspekt) der Beratung für die weiterführenden Schulen sein sollen. Vor diesem Hintergrund hat sich meine Einstellung dazu,die früher eher locker war, doch etwas geändert. skeptisch


    Wie heißt das so schön: "Regeln sind dafür da, dass man sie ignoriert." ;)
    Wie kann eine methodisch unangemessene Leistungsermittlung Grundlage für eine Schulempfehlung sein.
    In NRW heißt es auch:

    Zitat

    Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten werden ergänzend zu den Bereichen "Schriftliche Arbeiten" und "Sonstige Leistungen" bei der Leistungsbewertung berücksichtigt (SchulG § 48 Abs. 2). Die Ergebnisse werden bei der Zeugnisnote dann ergänzend herangezogen, wenn eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der bisherigen Leistungen zwischen zwei Noten steht. Die Vergleichsarbeiten werden nicht als Klassenarbeit gewertet.


    Na und? Ich werde sie ggf. heranziehen ... und ignorieren. ;)


    kl. gr. Frosch

    Ja, das ist so. Für Teilzeitkräfte. Meines Wissens aber schon einige Zeit (also nicht erst seit gestern, sondern bestimmt schon seit letztem Jahr.)
    Nach meinem Kenntnisstand können Vollzeitkräfte aber erst ab 4 Stunden pro Monat(?) anrechnen.
    Und die 20 Euro stimmen auch in etwa.


    Es ist allerdings viel "Papierkram". Man muss tagegenau die Soll- und Ist- Stunden mitschreiben und angeben, ggf Abzüglich MInusstunden.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: T-17

    Zitat

    Oder Thema Satzglieder. Ich stelle mir gerade vor, eine Klasse hat das zum Testzeitpunkt noch nicht behandelt - die Kinder verzweifeln doch an so einer Aufgabe!


    Ich sage denen vorher noch, dass da Aufgaben vorkommen, die sie noch nicht lösen können. Und versuche auch, ihnen grob zu erklären, warum. Denke, das verstehen sie.
    Und ich hoffe dann, dass sie auch den Mut haben, zu sagen: "Das kann ich nicht, haben wir noch nicht gehabt" und einen Strichh durch die Aufgabe machen.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: freckle, hast Recht, VERA ist absurd.

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