Beiträge von kleiner gruener frosch

    Zum Thema "Du hast uns deine Welt geschenkt"


    Ich "hänge" mich da immer an der Formulierung "Macht euch die Erde untertan" auf. Klingt erst heftig, ist sie aber nicht. Denn man kann mit den Schülern sehr schön erarbeiten, dass ein "König" seine Untertanen nicht ausbeuten soll, sondern Verantwortung für sie übernehmen soll.
    Und wenn man mit den Kindern dies erarbeitet hat, verstehen sie auch das "Du hast uns deine Welt geschenkt" Lied richtig. (Zumindest war das bei meinen Schülern so. ;) )


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: ich finde es übrigens auch unpassend, dass jeder Religionsthread religionskritisch auseinandergepflückt wird. Ich diskutiere ja auch nicht in jedem Thread zum Thema Latein rum, dass Latein eine tote Sprache ist und in der Schule total überflüssig sei. (Als konstruiertes Beispiel.)

    Laut den Hinweisen beim lbv NRW auch für Beamte*.


    Zitat: lbv

    Zitat


    Die zuletzt zum 1.3.2010 angepassten Dienstbezüge und die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich ab dem 1.4.2011 um 1,5 %. Zusätzlich erhalten Beamte, die mindestens an einem Tag des Monats April 2011 Anspruch auf Dienstbezüge haben, eine Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro (Anwärter: 120 Euro). Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung anteilig.

    kl. gr. frosch



    *Nachtrag: zumindest in NRW, also auch für himbeertorte

    Moebius:
    ich weiß, dass in deinem Zitat noch mehr stand. Ich wollte mit dem Herausgreifen dieses Satzes den Rest auch nicht schmälern.
    Dann beziehe ich mich einmal korrekt und vollständig auf dein Zitat. Also:
    in Moebius Zitat werden zwei Aussagen zum Thema "Versicherung und Helm" widergegeben. Die neuere Aussage sagt, dass man auch ohne Helm keine MItschuld bekommt. Die ältere Aussage (die aber in seinem Zitat nicht abgestritten wird) bezieht sich darauf, dass es noch keine eindeutige Entscheidung dazu gibt. Daher sollte man (im Sinne von alias' Aussage: "lieber auf Nummer Sicher gehen") nicht unbedingt riskieren, dass der GUV nicht doch ggf. auf Verletzung der Sorgfaltspflichten klagt, da die rechtliche Beurteilung dieser Situation ja scheinbar nicht eindeutig ist.


    Sprich, der Rat an die TS wäre: "Derzeit gibt es keine akuten Hinweise darauf, dass der GUV dir im Falle eines Unfalles ohne Helm eine teilschuld in die Schuhe schiebt, daher ist der Hinweis deiner Schulleitung irrelevant. Da es aber nicht abzusehen ist, ob die Gerichte ihre Rechtsprechung in dieser Situation ggf. ändern, muss man ggf. damit rechnen, dass der GUV über die Schulleitung von dir entsprechende Sicherheitsmaßnahmen erwarten wird."


    Moebius: ist es so besser?


    kl. gr. Frosch


    P.S.: eigentlich koennte ich meinen obigen Beitrag jetzt streichen. ich lasse ihn aber mal stehen.

    Wie gesagt, gratuliere. Ich habe eine ähnliche Odyssee hinter mir, daher weiß ich, wie schwer es ist, von der SEK 1 wieder ind die Grundschule zu rutschen. Bereut habe ich es aber noch nicht. ;)


    Aber denk halt dran: wenn du es dir nicht gleich an der neuen Schule "verscherzen" willst, sag denen so früh Bescheid, wie du kannst. Schulleitungen an der Grundschule sind Schwangerschaften gewöhnt (passieren aufgrund des starken Frauenüberhangs dort ständig), nur wissen sollten sie es halt, damit sie planen können.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: ich hatte vorher nicht mitbekommen, dass du an eine Grundschule willst. Wenn es nicht gerade eine seeehr große Grundschule ist, werden dort die Stundenpläne in der Regel auch erst in den Ferien gemacht.

    Moebius

    Zitat

    Der Bundesgerichtshof hat sich dazu bisher nicht abschließend geäußert (Urt. v. 04.11.2008, Az. VI ZR 171/07).

    alias

    Zitat

    Ich würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen, bei einem derartigen Urteil auf der Verliererseite zu stehen.

    Abgesehen davon, dass ein lehrerforum eh keine juristisch "Grundsatzurteile" fällen kann und es demnach hier nur Empfehlungen gibt, liegt alias mit seinem Hinweis auf der sichereren Seite. Moebius, du weist darauf hin, dass es noch keine entsprechenden Urteile gibt. Alias sagt: "ich würde mich nicht drauf verlassen, dass nicht contra dem Fahrradfahrer geurteilt wird." Mit dem ersten Satz deines Zitates hast du die Ungewissheit bestätigt und damit Alias quasi recht gegeben, dass man nicht weiß, wie Gerichte in der Situation ggf. urteilen werden, selbst wenn es bisher "nur" andere Urteile gibt.


    Sprich, der Rat an die TS wäre: "Derzeit gibt es keine akuten Hinweise darauf, dass der GUV dir im Falle eines Unfalles ohne Helm eine teilschuld in die Schuhe schiebt, daher ist der Hinweis deiner Schulleitung irrelevant. Da es aber nicht abzusehen ist, ob die Gerichte ihre Rechtsprechung in dieser Situation ggf. ändern, muss man ggf. damit rechnen, dass der GUV über die Schulleitung von dir entsprechende Sicherheitsmaßnahmen erwarten wird."


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: aber wir sollten das Thema vielleicht ein paar Tage ruhen lassen und Prusseline sollte ihre Schulleitung noch einmal fragen, ob es sich um eine Dienstanweisung für Dienstfahrten handelt. Oder auch um eine "versicherungstechnische Handlungsanweisung" für die "Privatfahrten" zur Schule hin. Vorher müssen wir uns über das Thema nicht wirklich die Köpfe heiß diskutieren. Denn vielleicht hat Prusseline es nur falsch verstanden und es ging gar nicht um die Fahrt hin zur Schule. ;)


    Nachtrag 2: ich habe mal eine Anfrage an die Unfallkasse geschickt. Mal sehen, was die dazu sagen. Das interessiert mich jetzt. ;)
    -----
    Edit: nach Moebius Anmerkung zum Zitat habe ich meine Aussage angepasst (siehe unten). Damit Moebius Reaktion aber nicht ohne Bezugspunkt ist, lasse ich diesen Beitrag stehen.

    Die Grenze "besonders gefährdet" ist aber nicht näher definiert.
    In einem Urteil, dass ich gelesen habe, wurde sehr stark auf der Geschwindigkeit des Fahrradfahrers von "15 km" herumgeritten, wegen der er nicht zur Verantwortung gezogen wurde.
    Eine "Grenze" wurde allerdings auch dort nicht genannt. Es scheint also Ermessenssache des Gerichtes zu sein, ab wann ein Radfahrer "zu schnell" ist.
    Ich würde mich daher, wie alias schrieb, evtl. nicht darauf verlassen, dass ich vor Gericht Glück haben könnte. ;)


    kl. gr. Frosch

    Eigentlich wollte ich gerade schreiben, dass es sich dabei um einen 10-jährigen Jungen handelte.


    Aber ... ich habe gerade noch einmal nachgesehen: die Helmpflicht gilt auch nicht für Kinder. Also müsste analog dazu (da weder für Kinder noch für Erwachsene eine Helmpflicht existiert), dieses Urteil ggf. auch für Erwachsene relevant sein.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Wobei ich pers. auch das Tragen eines Helmes nicht in Frage stellen würde. Sowohl aus reinen Gründen der "Selbsterhaltung" als auch aus "Vorbildgründen".


    Nachtrag: Mikael, aber du hast nach einem "Musterurteil" für alias' Aussage gefragt. Und das hat er geliefert. Auch wenn es andere Urteile mit einer anderen Tendenz gibt, wurde scheinbar schon einmal im Sinne der Versicherung entschieden. Alias Hinweis ist daher nicht unpassend gewesen.

    flipper
    Das war auch ne Vermutung von mir. Dachte, das Forum hat das umbenennen nicht richtig durchgezogen.
    Stefan: ziehe meinen "Fehler" zurück. Als ich heute morgen nachgesehen hatte, stand im Profil einmal "entnervt" und im anderen Profil "coco77". Jetzt sieht man bei beiden Benutzern direkt den Namen "coco77". Warum auch immer*.


    kl. gr. Frosch


    *Vielleicht sollte ich frühstücken, bevor ich im Forum nachschaue. ;)

    Hallo Stefan,


    die Nutzerinnen "entnervt " und "Coco77 " im Forum sind scheinbar ein und dieselbe Person.
    Da in beiden Profilen die vCard von "coco77" herunterzuladen ist, ist es wohl keine Absicht, sondern ein Fehler.
    Sprich: es ist die gleiche Userin, die aber komischerweise mit 2 verschiedenen Namen angezeigt wird / sich mit 2 verschiedenen Namen einloggt, die aber intern auf das gleiche Profil verweisen.


    kl. gr. Frosch

    @Coco/entnervt:


    ich befürchte auch, dass es für dich ein sozial denkbar schlechter Start an der neuen Schule wird. Lehrer sind halt auch nur Menschen. Und ich habe schon einmal erlebt, wie eine Kollegin zerrissen wurde, die neu bei uns an die Schule kam und nach 5 Tagen am Anfang des Schuljahres (wie du) in Elternzeit ging. Sie kam nach ihrer Elternzeit wieder ... hatte es aber komischerweise (und unfairerweise) sehr schwer im Kollegium. Und hat sich kurz danach wieder versetzen lassen.


    Sicherlich ist das unfair. Aber wie du sagst, "ich denke da an mich", haben halt auch weite Teile des Kollegiums an sich und die Schüler gedacht.


    Um das Ganze etwas abzufedern, solltest du es der Schule auf jeden Fall frühest möglichst mitteilen. (Wie gesagt, es ist unfair vom Kollegium, aber sie sind auch nur Menschen.)


    Zum Problem: "Coco" und "entnervt": es muss noch ein Fehler im System sein, denn wenn man auf das Profil von "entnervt" geht, kann man die vcard von coco herunterladen.


    kl. gr. Frosch


    Nachtrag: das oben sollte ein sachlicher Beitrag sein. Ich mache entnervt keinerlei Vorwürfe, will ihr nur sagen, wie es im Kollegium ankommen kann.
    Nachtrag 2: hm, ich glaube, meine Kollegin ging damals auch nicht in Elternzeit, sondern in Mutterschutz. Kam aber, wie gesagt, erst nach der Elternzeit wieder.

    Zitat

    Meine Güte, das ist doch etwas anderes und in diesem Fall kann natürlich jeder sein Handy rausholen. Schüler sowie Lehrer.


    Anmerkung dazu: nein, gerade eben nicht.
    der einzige, der im Notfall (bei einem Amoklauf) sein Handy rausholen sollte, ist der Lehrer (oder eine von ihm bestimmte Person), und auch der MUSS sein Handy auf lautlos haben.


    2 Gründe dafür:
    1. es soll "Funkstille" herrschen. Wenn bei einem Amoklauf plötzlich 5oo Schüler gleichzeitig Personen außerhalb informieren, könnte es ggf. für die Funkzelle schon schwierig werden. UNd leider ist es noch so, dass die Notfall-Kommunikation der Polizei manchmal auch via Handy geführt wird, so dass diese sich dann nicht erreichen können.
    Ausnahme von der "Funkstille": wichtige "Statusmeldungen" der Lehrer, damit die Position des Amokläufers bekannt ist.


    2. man stelle sich vor, die Klassentür ist abgeschlossen, die Klasse ist muckmäuschenstill ... und vor der Tür steht der Amokläufer. Er rüttelt an der Tür, merkt 'Oh, abgeschlossen', lauscht kurz und denkt sich "die Klasse ist leer'. Es kann natürlich sein, dass er trotzdem versucht, in die Klasse einzudringen. Wahrscheinlicher ist aber, dass er weitergeht.
    Er geht also weiter, ist gerade 5 Meter von der Tür entfernt und ... hört im verschlossenen und leeren Klassenraum ein Handyklingeln und jemanden, der ans Handy geht. .......


    Daher: bei einem Amoklauf herscht nahezu absolutes Handyverbot.


    kl. gr. Frosch

    Nein, scheint keine "Verlagswerbung" zu sein. Zumindest ist sie nicht nachweisbar.


    kl. gr. Frosch, Moderator


    Nachtrag: bei jedem Beitrag gibt es einen "Melden-Button". Schickt und Mods doch einfach ne Info, wenn ihr meint, Werbung gefunden zu haben. Dann sehen wir es schneller. ;) Aber danke. ;)


    Nachtrag:

    Zitat

    Ich finde die Lipuraordner doof. (Darf man das hier so schreiben?)


    Ja, denke schon. ;)

    Thread wurde IMHO wieder hergestellt. Die "Meta-Diskussion" habe ich nicht wieder reinkopiert.


    Matthias70: kannst du kurz was dazu schreiben, wo sich die Schriften befinden, damit es nicht wieder ein entsprechendes Missverständnis gibt? Danke.


    kl. gr. Frosch, Moderator


    Nachtrag: Matthias70 schrieb mir, dass die Schriften nun dauerhaft öffentlich bei ihm auftauchen, so dass kein kommerzieller Verdacht auftreten kann. Danke fürs Ändern.

    *abo* (Hatte irgendwo anders eine userin geschrieben. Ich lese dann mal mit, da für mich auch ein MuFu ansteht, als Ergänzung zum Laser-Drucker. Wobei ich evtl. warte, bis HP den touchpad rausbringt und klar ist, welche HP-Drucker damit zusammenarbeiten.


    Zum Thema "Papier": da ich hier zu Hause meine Unterrichts"kopien" ausdrucke, nehme ich mir ab und zu einen Stapel Papier aus der Schule mit. Ob das legal ist, weiß ich nicht. Aber was ich hier ausdrucke, ist schließlich mein Arbeitsmaterial. Sollte also wohl gehen.


    kl. gr. Frosch

    trufflemouse
    Ich bin aus deinen 3 Beiträgen nicht ganz schlau geworden. Aber da die von dir genannten Termine in der Zukunft liegen, nehme ich an, dass es sich um einen Veranstaltungshinweis handelt. Habe ihn daher nach "Tipps & Tricks" verschoben.


    kl. gr. Frosch, Moderator


    P.S.: einen kleinen Tipp noch, zitiert nach http://www.webmasterpro.de

    Zitat

    Schriftauszeichnungen sind eine Möglichkeit, Passagen innerhalb eines Textes gegenüber dem restlichen Text hervorzuheben. Dabei sollte man grundsätzlich beachten, mit Auszeichnungen sparsam umzugehen.

    Versuchen kann man alles, aber ...


    hier (§10,2)steht:

    Zitat

    1. die Note "mangelhaft“ in einem schriftlichen und einem nichtschriftlichen Fach mit der Note "befriedigend“ in drei Fächern, von denen eines ein schriftliches Fach sein muss, ausgleichen kann, oder


    Laut deinem Posting hat sie in einem schriftlichen und einem nichtschriftlichen Fach die Note "mangelhaft".
    In einem schriftlichen Fach (Deutsch) und einem nichtschriftlichen Fach (Geschichte) hat sie nach deiner Aussage eine 3. Sie müsste aber in 3 Fächern eine 3 haben, laut dem obigen Zitat.
    Demnach käme eine Versetzung nach den Regeln der Versetzungsordnung nicht in Frage.


    Besondere Umstände (nach §12) liegen IMHO nicht vor.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Meinen subjektiven Erfahrungen aus der Sek1 (Realschule) nach ist es übrigens "normal", dass Schüler nach dem Wechsel Gesamtschule -> Realschule die Klasse wiederholen. Ich denke mal, dass das beim Wechsel zum Gymnasium nicht viel anders ist. Aber das sind nur meine subjektiven Erfahrungen und ich will damit weder Eltern noch Schülern noch Gesamtschulen zu nahe treten.

    Zitat

    Ich hoffe, das ich hier geholfen werde.


    Leider nicht, da hier nur Lehrer schreibberechtigt sind.
    Stell die Anfrage am besten unter "http://www.schulthemen.de" noch einmal.
    Ich werde einen entsprechenden Thread dort dann auch heir verlinken.


    kl. gr. Frosch, Moderator

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