Beiträge von kleiner gruener frosch

    PeterKa:
    da geht es um das Eignungsfeststelluingsverfahren für Schulleiter.
    Das ist sowas wie ein Assesmentcenter, könnte man sagen.


    Der Link passt hier aber nicht.
    Es wurde gefragt, ob man für ne Konrektorstelle (nicht für eine Rektor-Stelle) eine Ausbildung vorweg machen muss,
    In dem Link von dir geht es nicht um eine Ausbildung, sondern um einen Test (Fortbildungen für angehende Schulleiter gibt es aber schon, und die sind auch verpflichtend für die Bewerbung),
    Außerdem kommt Nici aus der Grundschule und die sind laut deinem Link von der Eignungsfeststellung bis zum Ende des Jahres sowieso ausgenommen.


    Also: als Konrektor musst du keine gesonderte (Pflicht-)Fortbildung/Ausbildung durchlaufen. Du kannst von Glück reden, wenn du an einer Fortbildung teilnehmen kannst. Ich bin seit letztem Jahr stellvert. Schulleiter an einer Grundschule in NRW, gelernt wird on the Job. Am besten geht das, wenn die Schulleiterin krank ist. ;)


    Grüße,


    kl. gr. Frosch

    Hallo,


    in NRW bewirbst du dich auf eine Konrektor-Stelle (http://www.stella.nrw.de). Dann musst du ne Revision ablegen.
    Und wirst anschließend genommen. (Okay, etwas blauäugig. Aber es sind zig Stellen offen, die Chancen sind also enorm. ;) )


    Wenn du die Stelle hast, lernst du "on the job", also quasi nebenher.
    Manchmal kannst du Glück haben und in eine Schulung / eine Fortbildung rutschen. Aber zumindest in der BezReg Detmold wollen sie die (wenn ich es richtig verstanden habe) nicht mehr weiter anbieten.


    Viel Erfolg,


    kl. gr. Frosch

    Ah, dann hat Chefin was durcheinander geworfen. Aber vielleicht meinte sie auch nur, dass WIR die Kinder (Grundschule, mehrere Dörfer, 60 % Fahrschüler) nicht spontan eher gehen lassen können.


    kl. gr. Frosch

    Meine Schüler fragten mich auch heute. Aber in NRW muss in den grundschulen Hitzefrei einen Tag vorher angekündigt werden. Wir hätten also höchstens für morgen prophylaktisch hitzefrei geben können.


    Haben wir aber nicht.


    ich denke auch, dass man die 5 und 6 Stunde ruhig durchmachen kann. (Mit Blick auf die berufstätigen Eltern.) Und wenn es im schlimmsten Fall nur eine "Betreuung" ist. 2 Wochen vor Schuljahresende kann ich damit auch leben. ;)


    Also: morgen in der 5. und 6. Stunde: ab auf den Schulhof und in den Schatten setzen.


    kl. gr. Frosch

    Du kannst auch die Word-Art-Idee aufnehmen, einzelnen Buchstaben oder auch direkt "Welcome back" schreiben und dann die "Hintergrundfarbe" ändern. (Über "Ausfüllen-Farbe-Fülleffekte). Dort kannst du dann mit nem Klick auf "grafik" ein gespeichertes Bild auswählen. Du müsstest dann vorher den Union Jack speichern und darüber auwählen.


    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    Btw: falls du deinen Beitrag gesucht hast, ich habe ihn in den Forenbereich "Offtopic" verschoben.

    Dann solltest du dazu stehen, dass du es nicht kannst.
    Sag es ihr noch einmal, unter Zeugen.


    Und wenn sie drauf besteht, leite die Chor-AG nach besten Kräften.
    Wenn dann nichts bei rauskommt, kannst du immer noch sagen: "Sie wars!". ;)


    Aber ... wenn deine neue Chefin halbwegs bei Verstand ist, wird sie das nicht erwarten.


    Grüße,


    kl. gr. Frosch

    Hallo Summer,


    hier ist der Link auf die pdf-Datei vom lbv.


    Das Aufsteigen passiert alle x jahre. Genauere Infos dazu findest du auch auf den Seiten vom lbv.nrw.de. (Könnte eben gucken, muss aber jetzt zum Fußball. ;) )


    Grüße,


    kl gr. Frosch

    Boeing: nein, nichts schlimmes getan. Aber wir Moderatoren langweilen uns ab und zu und entziehen daher manchmal aus Spaß verschiedenenen Usern verschiedene Rechte. ;)


    Nein, natürlich nicht. Jetzt im Ernst.
    Kann an meinen Moderatorenrechten liegen. Ich frage mal Stefan.
    Als "Workaround einfach "Wie finanziert sich dieses Forum" in die Forensuche eingeben.


    Viel Glück.


    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Wie ist das eigentlich bei 28 Pflichtstunden? Muss ich dann, abgesehen von der Klassenleiterstunde in der 1. Klasse, all die Stunden Unterricht geben oder zählt da die Vor- und Nacharbeitszeit mit rein? Wie viel Stunden Unterricht gebe ich eigentlich bei 28 Pflichtstunden?


    Bei 28 Pflichtstunden stehst du 28 Schulstunden in der Klasse. Dazu kommt noch die Vorbereitungszeit.


    Aber , janet, darf ich ehrlich sein? Entspann dich. Ich habe gerade beim Laut-Vorlesen deines Threads fast ein Burn-Out-Syndrom bekommen.


    Es ist zwar schon so, dass man vieles organisieren sollte und muss, aber man muss nicht an alles denken. (Mach dir zum Beispiel keine Gedanken darum, was du zum ersten Elternabend anziehst, etc.)


    Aber: viel Erfolg in deiner Schule. Du schaffst das schon. Wir haben alle den ersten Schultag überstanden. Keine Sorge.


    Grüße,


    kl. gr. Frosch


    P.S.: diesre "Unentspanntheit" würde sich übrigens mit Sicherheit auf deine KLasse übertragen.

    Sandy


    ich denke auch, dass eine Sofortbildkamera heute nicht mehr viel Sinn macht.
    Damals als das Buch geschrieben wurde (vor gut 10 jahren) war das noch anders, denn ...

    Zitat

    ...im Heimanwenderbereich setzen sich Digitalkameras in den Jahren des Jahrtausendwechsels durch und erzielen aufgrund rapide fallender Preise mittlerweile höhere Umsätze als analoge Fotogeräte, manche Hersteller haben inzwischen die Herstellung analoger Modelle ganz eingestellt oder stark reduziert.


    Als das Buch entstand waren Digicams für Heimanwender noch nicht effektiv einsetzbar.


    Grüße,


    kl. gr. Frsoch

    Hallo Anton Reiser,


    ich werde die Zitate noch ein paar Mal lösen, vielleicht löst sich dann auch für mich der Widerspruch auf. ;)


    Zu deinem "rätseln":
    nach meiner Lesart schließt dein Zitat das Wiederholen einer Arbeit nicht bedingungslos aus.
    Dein Zitat sagt nur: wenn es kein Einvernehmen gibt, geht es an die Schulaufsicht.
    Das heißt zu gut Deutsch, dass sowohl die Schulaufsicht eine Arbeit kassieren kann als auch, dass ggf. bei einem Einvernehmen (wenn es gar nicht erst zur Schulaufsicht geht) eine Klassenarbeit nach Absprache in der Schule wiederholt werden darf.
    Wie gesagt: ich lese Einschränkungen in der Wiederholbarkeit, würde sie aber nach dem Zitat nciht direkt ausschließen.
    Vielleicht verstehe ich es aber auch falsch. Kann ja sein. Bin ja nur Grundschullehrer. ;)


    kl. gr. Frosch

    Anton Reiser:


    du widersprichst dir mit deinem Zitat.


    Zitat

    Hält ein Schulleiter die Notengebung für beanstandungswürdig, muss auch er sich an die Schulaufsicht wenden.


    Zitat

    ... und ist darüber kein Einvernehmen unter den Betroffenen zu erreichen, ist die Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde einzuholen.


    Das heißt, er muss sich nur an die Schulaufsicht wenden, wenn die Lehrerperson mit der Beanstandung nicht einverstanden ist.
    Wenn die Annulierung im gegenseitigen Einvernehmen abläuft, ist sie in Ordnung, nicht rechtswidrig und muss auch nicht mit der Schulaufsicht abgesprochen werden.


    So sehe ich dein Zitat zumindest.


    Also: Finchen, wenn du selbst die Arbeit annulieren möchtest kannst du dir den Segen deines Schulleiters dazu holen und sie annulieren. Wenn du es nicht möchtest, kann dich dein Schulleiter nur unter zuhilfenahme der Schulaufsicht dazu "überreden". ;)


    Grüße,


    kl. gr. Frosch

    Zitat

    Zu 4:
    An Privatschulen ja, an öffentlichen Schulen nicht. Dort wird man zugeteilt, bzw. über Auswahlverfahren zu Einstellungsgesprächen eingeladen. Ander als in der freien Wirtschaft kannst Du nicht bei deiner "Lieblingsschule" vorstellen und auf eine Einstellung hoffen.


    Stimmt nicht ganz. Du wirst in NRW nicht einfach nach einem Listenverfahren einer Schule zugeteilt, sondern die zu vergebenen Stellen stehen im Internet und du bewirbst dich dann ganz konkret auf die Schulen, auf die du dich bewerben möchtest.
    Du kannst aber in der Regel nicht zu einer Schule gehen und sagen: "ich gebe Ihnen mal meine Bewerbung, weil ich hier arbeiten möchte." Die Schule kann dich nur einstellen, wenn sie auch ausschreiben darf.
    Es kann allerdings ggf. passieren, dass eine Stelle so ausgeschrieben wird, dass ein (bekannter) Wunschkandidat sich genau auf diese Stelle bewerben kann.


    kl. gr. Frosch

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